Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.03.2026
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Interkulturelles Bildungs- und Begegnungszentrum (IBBZ) des Internationalen Frauen-Forums (IFF) Hamm e.V.
- 3.2Inklusionsplan der Stadt Hamm
- 4.Beschlüsse
- 5.Benennung von Mitgliedern für die Kommunale Konferenz Alter und PflegeZur Vorlage · BV-112/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-112/26 Mitglieder für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege benennen. Gemäß der Geschäftsordnung der Konferenz ist vorgesehen, aus jeder Fraktion des Rates jeweils ein Ratsmitglied als Mitglied für dieses Gremium zu bestimmen. Die Zugehörigkeit zum Gremium endet mit dem Ende der laufenden Wahlperiode.
Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege tagt zweimal pro Jahr. Der nächste Sitzungstermin ist für den 30. September 2026 um 15:00 Uhr angesetzt, wobei die Einladungen über die Geschäftsführung der Konferenz erfolgen. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege weist darauf hin, dass durch die Benennung der Mitglieder keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Folgen entstehen.
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Beratungsfolge
- 29.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 6.Empfehlungen
- 6.1Verabschiedung des Inklusionsplans der Stadt HammZur Vorlage · BV-107/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den vorliegenden Inklusionsplan als strategische Grundlage für die Weiterentwicklung einer inklusiven Stadtgesellschaft verabschieden. Die Beschlussvorlage BV-107/26 des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege legt ein ressortübergreifendes Handlungskonzept zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vor, das sich an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert.
Der Plan definiert Ziele und Maßnahmen in neun zentralen Handlungsfeldern. Diese umfassen Bereiche wie Familie und soziales Netz, Bildung und Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität sowie Gesundheit, Selbstbestimmung, Freizeit, Kultur und Sport, politische Partizipation und eine inklusive Verwaltung. Die Erarbeitung des Plans erfolgte unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Planungsbüro transfer. Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses, der unter anderem Workshops und die Arbeit einer Lenkungsgruppe beinhaltete, wurden Maßnahmen erarbeitet und anschließend innerhalb der Stadtverwaltung auf ihre Umsetzbarkeit sowie Zuständigkeit geprüft.
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen soll durch die Verwaltung schrittweise erfolgen. Die Finanzierung der einzelnen Vorhaben ist dabei an die jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gebunden. Der Rat wird über den Stand der Umsetzung regelmäßig informiert.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 29.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 23.06.2026 · Inklusionsbeirat
- 6.2Förderung der Sozialberatungsstelle in HammZur Vorlage · BV-102/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Hamm soll über die finanzielle Unterstützung der Sozialberatungsstelle der Ev. Perthes-Stiftung e. V. für das Jahr 2026 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Zuwendung in Höhe von 72.600 Euro vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Diese Mittel dienen als anteilige Fehlbedarfsfinanzierung und basieren auf dem Stand von 2019 mit einer jährlichen Erhöhung um 1.800 Euro.
Die Sozialberatungsstelle bietet Menschen in schwierigen Lebenslagen Unterstützung, Beratung und Begleitung an. Zu den Schwerpunkten gehören unter anderem die psychosoziale Beratung, die Sicherung des Wohnraums sowie Hilfe bei sozialen und rechtlichen Herausforderungen wie etwa nach Haftentlassungen oder bei Überschuldung. Die Einrichtung wird von der Ev. Perthes-Stiftung e. V. betrieben und ist derzeit in der Ludwig-Teleky-Straße untergebracht. Dort sind zwei Fachkräfte sowie eine Verwaltungskraft tätig. Die Finanzierung des Angebots erfolgt neben der städtischen Zuwendung durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen sowie durch Eigenmittel des Trägers.
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Beratungsfolge
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 29.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 6.3Fortführung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hamm-MitteZur Vorlage · BV-83/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt schlägt vor, die offene Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum Hamm-Mitte unter der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises fortzuführen. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen zwei bestehende Teilzeitstellen von jeweils 0,5 VZÄ zu einer Vollzeitstelle zusammengeführt werden, um personelle Vakanzen sowie Reibungsverluste durch Personalwechsel zu minimieren. Die Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit durch freie Träger soll dabei im Umfang einer vollen Personalstelle erfolgen.
Die Umsetzung ist ab dem 1. Juli 2026 vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich für das Jahr 2026 auf 76.050 Euro und für das Jahr 2027 auf 96.980 Euro, wobei die Mittel im Budget des Jugendamtes enthalten sind. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und der gesicherten städtischen Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 29.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.06.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 6.4Fortsetzung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · BV-129/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-129/26 des Amtes für schulische Bildung sieht die Fortführung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ für das Kitajahr 2026/2027 vor. Die Durchführung der Programme soll durch die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Hamm e.V. erfolgen, während das Kommunale Integrationszentrum Hamm die fachliche Koordination übernimmt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung der entsprechenden Bewilligungsbescheide durch die Verwaltung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Für den Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Dezember 2026 sind Kosten in Höhe von 187.230,00 € veranschlagt, die sich auf 120.830,00 € für die AWO und 66.430,00 € für das Deutsche Rote Kreuz verteilen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Juli 2027 werden Kosten in Höhe von 249.470,00 € erwartet, wobei die Anteile bei 169.160,00 € für die AWO und 80.310,00 € für das Deutsche Rote Kreuz liegen.
Die Gesamtkosten der Programme belaufen sich auf 436.700,00 €. Davon werden 33.300,00 € durch Landesmittel des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration gedeckt, während der kommunale Eigenanteil 403.400,00 € beträgt. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den Ausschüssen für Kinder, Jugend und Familie, Chancengerechtigkeit und Integration sowie Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor der Rat am 7. Juli 2026 über den Antrag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Rat (6. Sitzung)
- 06.07.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 29.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 24.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 22.06.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 7.Verschiedenes