Mit der Beschlussvorlage BV-44/25 wird der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.018 – Carl-Zeiss-Straße – beantragt. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Pelkum umfasst eine Fläche von etwa 189.284 m² und beinhaltet das Gewerbe- und Industriegebiet „Carl-Zeiss-Straße / Dieselstraße / Daimlerstraße“.
Das Ziel der Planung ist die qualitative Aufwertung sowie die städtebauliche Modernisierung der gewerblichen Strukturen. Die Änderung soll die zulässigen Nutzungsarten an aktuelle Planungsbedarfe anpassen, wobei die Förderung des produzierenden Gewerbes sowie der Ausschluss flächenintensiver Lagerflächen vorgesehen sind. Zudem soll die Steuerung von Einzelhandelsnutzungen im Einklang mit dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm erfolgen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration von Klimaschutz- und Umweltschutzmaßnahmen, wie etwa der Begrünung von Dach- und Fassadenflächen. Die Planung knüpft an bereits abgeschlossene Verfahren aus den Jahren 2015 bis 2018 an.
Das Verfahren soll als Vollverfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden, wobei eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB vorgesehen ist, um über die Ziele und Auswirkungen zu informieren. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet. Der Beratungsprozess umfasst Vorberatungen in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie im Hauptausschuss. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 8. April 2025 geplant. Federführend ist das Stadtplanungsamt.