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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Empfehlungen an den Rat
- 1.Erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Hamm für die Benutzung der städtischen Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge mit GebührenordnungZur Vorlage · 0679/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0679/22_VL behandelt die erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Hamm für die Benutzung der städtischen Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge sowie die dazugehörige Gebührenordnung. Ziel der Änderung ist eine Anpassung der Gebührenstruktur, da die Kosten pro Unterbringungsplatz aufgrund sinkender Belegungszahlen gestiegen sind.
Die Neuregelung sieht eine Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von 266,81 Euro auf 340,33 Euro pro Platz und Person vor. Im Gegenzug sinkt die Verbrauchsgebühr von 32,21 Euro auf 29,38 Euro pro Person. Für Personen, die Leistungen nach dem SGB II, VIII oder XII beziehen, werden gestaffelte Sätze angewandt, die sich nach der Haushaltsgröße richten. So beläuft sich die monatliche Gesamtgebühr für eine Person in einem solchen Haushalt auf 369,71 Euro, während der Betrag bei einer siebenköpfigen Haushaltsgröße auf 156,35 Euro sinkt. Jede weitere Person in diesen Haushalten wird mit 124,61 Euro berechnet. Für alle übrigen Personen gilt ein einheitlicher Betrag von 369,71 Euro pro Person.
Die Gebühren, die aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr bestehen, dürfen die Kostendeckung nicht überschreiten. Die Grundgebühr orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten für Kaltmiete, Betriebskosten und Personalkosten im Verhältnis zur Belegung. Das geplante Inkrafttreten der Änderung ist der 1. Mai 2022. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet. Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- B.Empfehlung durch den Hauptausschuss
- 1.Fortführung der Zusammenarbeit mit dem freien Träger Caritasverband Hamm e.V. im Projekt „Guter Lebensabend NRW – Kultursensible Altenhilfe und Altenpflege für Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte“Zur Vorlage · 0640/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Hamm e.V. im Projekt „Guter Lebensabend NRW – Kultursensible Altenhilfe und Altenpflege für Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte“ beschließen. Die Bezuschussung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 vorgesehen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung. Ziel des Projekts ist der Abbau von Zugangsbarrieren für Senioren mit Zuwanderungsgeschichte.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 umfassen Aufwendungen in Höhe von 127.174,55 Euro sowie Erträge in Höhe von 101.739,64 Euro. Daraus ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 25.434,91 Euro. Die Kosten setzen sich aus Personalkosten von 104.899,55 Euro und Sachausgaben von 22.275,00 Euro zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem die Aufwendungen 55.553,28 Euro betrugen, zeigt sich eine Veränderung der Mittelstruktur.
Die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Projekts besteht seit Juni 2021, wobei der Caritasverband Hamm e.V. seit September 2021 eingebunden ist. Grundlage für die weitere Förderung ist ein Zuwendungsbescheid des Landes, der seit dem 31. Januar 2022 besteht. Sofern der Rat der Vorlage zustimmt, ist die Erstellung eines Weiterleitungsvertrags an den Caritasverband Hamm e.V. vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 16.03.2022 · Integrationsrat
- 2.Gewährung eines Zuschusses zur Weiterführung der Maßnahme Nr. 1 „Unterstützung von von Gewalt betroffenen, geflüchteten und zugewanderten Frauen.“Zur Vorlage · 0706/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Weiterführung eines Zuschusses für die Maßnahme „Unterstützung von Gewalt betroffenen, geflüchteten und zugewanderten Frauen“ vor. Die Förderung ist an die Diakonie-Ruhr Hellweg e.V. gerichtet und umfasst zwei spezifische Projekte. Das erste Projekt beinhaltet die Vernetzungs- und Informationsstelle für Hilfeangebote, während das zweite Projekt ein Beratungs- und Begleitangebot für die betroffene Zielgruppe umfasst.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 91.300 Euro. Davon entfallen 55.550 Euro auf das erste Projekt und 35.750 Euro auf das zweite Projekt. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Stadtamtes zur Verfügung gestellt.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Kommunalen Integrationskonzeptes der Stadt Hamm und wird seit 2016 durchgeführt. Die Fortführung der Projekte basiert auf einem Beschluss des Runden Tisches gegen Häusliche Gewalt Hamm. Ziel der Projekte ist es, durch Vernetzung und Information sowie durch fachliche Begleitung und Beratung auf die spezifischen Bedarfe von Frauen mit Fluchterfahrung und Gewalterfahrung einzugehen. Dies umfasst unter anderem die Unterstützung bei der Suche nach Hilfeangeboten sowie die Bewältigung komplexer Problemlagen wie Sprachbarrieren oder rechtliche Fragen. Die Bezuschussung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2022, wobei eine spätere Überprüfung der weiteren Entwicklung und der Mittelbereitstellung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- C.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt am 25.11.2021, Nr. 116/21
- 2.Gewährung eines Zuschusses an den Caritasverband Hamm e.V. zur Weiterführung der eingerichteten Koordinierungsstelle für die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit in Hamm, neu „Koordinierungsstelle Integration durch Ehrenamt“Zur Vorlage · 0619/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt hat die Weiterführung eines Zuschusses an den Caritasverband Hamm e.V. beschlossen. Die Förderung dient der Fortführung der Koordinierungsstelle, die unter dem neuen Titel „Koordinierungsstelle Integration durch Ehrenamt“ arbeitet. Die Maßnahme ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2022 befristet, wobei die Verwaltung die Fortsetzung der Maßnahme und die Bereitstellung von Mitteln in der weiteren Haushaltsplanung prüft.
Die finanzielle Belastung für das Jahr 2022 beläuft sich auf 37.000 Euro. Die Mittel stehen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung. Die Kostenaufstellung der Vorlage weist Personalkosten in Höhe von 28.028 Euro sowie Overhead- und Sachausgaben in Höhe von 8.826 Euro aus.
Die Koordinierungsstelle hat die Aufgabe, das ehrenamtliche Potenzial von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund zu fördern und in bestehende Strukturen einzubinden. Zu den geplanten Zielen gehören die jährliche Einbindung von 20 bis 25 neuen Ehrenamtlichen, die Entwicklung eines Matching-Konzeptes sowie die Durchführung von mindestens vier Informationsveranstaltungen und Weiterbildungsangeboten pro Jahr. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt zudem auf der Bedarfsermittlung in den Sozialräumen Hamm Mitte, Westen und Norden. Die Verwaltung arbeitet hierbei in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum und dem Amt für Integration, Ausländer und Flüchtlingsangelegenheiten zusammen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 16.03.2022 · Integrationsrat
- 3.Fortführung des Arbeitsbereiches „Arbeit gegen Rassismus“ im Kommunalen IntegrationszentrumZur Vorlage · 0699/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0699/22_VL wird die Fortführung des Arbeitsbereiches „Arbeit gegen Rassismus“ im Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 beantragt. Die Weiterführung der verschiedenen Maßnahmen ist an die Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung geknüpft. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von jeweils 33.300,00 € pro Jahr, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 66.600,00 € über den beiden Jahre entspricht. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Stadtamtes vorgesehen.
Der inhaltliche Fokus des Arbeitsbereiches umfasst unter anderem das „Hammer Netzwerk rassismuskritischer Arbeit“ sowie die Regionalkoordination des Projekts „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Geplante Einzelmaßnahmen beinhalten die Internationalen Wochen gegen Rassismus, den Diversity-Tag am 31. Mai 2022 sowie eine Aktionswoche gegen antimuslimischen Rassismus.
Das Förderprogramm richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der neunten Klasse sowie an die Erwachsenenbildung. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, Veranstaltungen sowie Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote innerhalb des Arbeitsbereiches. Für die Durchführung dieser Angebote wird dem Kommunalen Integrationszentrum ein Gesamtbudget zur Verfügung gestellt, das sich für das Haushaltsjahr 2022 und das Haushaltsjahr 2023 jeweils auf bis zu 33.300,00 € beläuft.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- D.Mündliche Berichte
- 1.Vorstellung der Arbeit der Aidshilfe Hamm e.V.
- E.Anfragen
- 1.Projekt TamarZur Vorlage · 0196/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 0196/21_AF befasst sich ein Mitglied des Ausschusses für Gleichstellung und Vielfalt mit der Finanzierung des Projekts „Tamar“. Die Evangelische Frauenhilfe bittet den Rat der Stadt Hamm um eine Förderung in Höhe von 19.823,70 Euro für das Jahr 2022 sowie 20.357,94 Euro für das Jahr 2023. Das Projekt umfasst laut Angaben der Frauenhilfe die Ausstiegsberatung aus dem Prostitutionsgewerbe.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Fragen zur städtischen Aufgabenverteilung und zur Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes gestellt. Es wird um Auskunft darüber gebeten, ob bereits städtische Beratungsstellen existieren, die das Angebot des Projekts „Tamar“ abdecken, und wie hoch deren Auslastung ist. Zudem wird nach der Kontrolle von Arbeitsorten wie Clubs, Bars oder Appartements durch die Stadt sowie nach der Bekanntheit von Beratungsangeboten in diesen Bereichen gefragt.
Die Anfrage fordert zudem eine Aufschlüsselung der verschiedenen Arbeitsorte von Prostituierten in Hamm sowie Informationen über die Anzahl der angemeldeten Personen. Des Weiteren werden Informationen zur Anzahl und zum Standard von Bordellen, zur Überwachung von hygienischen und sicherheitstechnischen Vorgaben sowie zur Bekämpfung illegaler Prostitution und zur Rolle des Ordnungsamtes und der Polizei bei der Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben erbeten. Abschließend wird nach dem Vorhandensein von Angeboten für Sexualbegleiter im therapeutischen Kontext gefragt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- F.Verschiedenes