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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündliche Berichte
- 1.Zusammenführung der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen im Bereich Wirtschaft, Stadtmarketing und Innovationen
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.079 – Gewerbegebiet Lipperandstraße – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0311/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0311/21_VL behandelt die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.079 für das Gewerbegebiet Lipperandstraße. Ziel der Planung ist die Schaffung von etwa acht bis elf kleinteiligen Gewerbegrundstücken auf einer Gesamtfläche von circa 39.600 Quadratmetern. Hierzu soll eine öffentliche Stichstraße ergänzt werden, was eine Umwandlung einer privaten Verkehrsfläche in eine öffentliche Fläche sowie Anpassungen der Grenzabstände zur Römerstraße, zum Rehbach und zur neuen Stichstraße vorsieht. Baurechtlich sind eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,4 festgelegt, wobei die Bauweise innerhalb eines Schutzstreifens einer Hochspannungsleitung auf ein Geschoss begrenzt ist.
Die Planung umfasst ökologische Festsetzungen wie eine Dachbegrünungspflicht, ein Verbot von Schottergärten sowie eine Aufforstung einer Fläche von 0,23 Hektar als Ersatzmaßnahme. Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, darunter der Westnetz GmbH, der Unteren Naturschutzbehörde, des LWL-Archäologie für Westfalen, der Stadtwerke Hamm, des Lippeverbandes und der IHK berücksichtigt. Die Änderungen beinhalten Anpassungen der Abstände zur 110-KV-Freileitung, den Schutz von Alleenbäumen, Ergänzungen zum Bodendenkmalschutz sowie die Berücksichtigung von Leitungsrechten. Zudem wurde auf Anregung des Lippeverbandes die Breite eines GFL-Rechts in der Nordostecke von 4,0 auf 5,0 Meter verbreitert. Der Ratsbeschluss zur Satzung war für den 14. Dezember 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Verkaufsoffene Sonntage 2022 im Stadtbezirk Hamm-MitteZur Vorlage · 0544/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2022 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf Anträgen der Stadtmarketing Hamm GmbH, die für vier Termine eine Ladenöffnung im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt hatte. Konkret betrifft dies den 2. Mobilitätstag am 3. April 2022, das 5. Hammer GenussFest am 25. September 2022, den „Hamms Bunten Herbst“ am 30. Oktober 2022 sowie den „Familien-Weihnacht“ am 11. Dezember 2022.
Die Verwaltung prüfte die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der maximal zulässigen Anzahl an Sonntagsöffnungen sowie der Ausschluss bestimmter Feiertage eingehalten. Die zuständige Fachabteilung bewertete die Veranstaltungen hinsichtlich des öffentlichen Interesses, insbesondere im Hinblick auf die Belebung des Stadtzentrums und die Stärkung des stationären Einzelhandels, als konform mit den rechtlichen Anforderungen.
Im Vorfeld der Beschlussfassung fand ein Austausch mit lokalen Akteuren, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer, statt. Die Stellungnahmen dieser Beteiligten wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Das Ordnungsamt bestätigte nach erfolgter Prüfung, dass die Voraussetzungen für die beantragten Sonntagsöffnungen erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0495/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0495/21_VL befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Stadt Hamm für die Jahre 2022 und 2023. Die Planung berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Durch die Aktivierung von Corona-Schäden als außerordentlicher Ertrag soll die formale Stabilität des Ergebnisses sowie des Eigenkapitals bis zum Jahr 2025 gewährleistet werden. Die Abschreibung dieser Schäden ist ab 2025 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren vorgesehen. Die prognostizierten Corona-Schäden belaufen sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 auf insgesamt 194 Millionen Euro, während die Gesamtsumme ab 2021 bei 236 Millionen Euro liegt. Zu den finanziellen Faktoren gehören Rückgänge bei der Gewerbe- und Einkommensteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen sowie steigende Personal- und Sozialaufwendungen.
Ab dem Jahr 2026 entfällt die Bilanzierungshilfe, was den Einsatz von Rücklagen zur Deckung eines Fehlbetrags von 34,1 Millionen Euro erforderlich macht, um die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Das Haushaltsvolumen steigt von 843 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 862 Millionen Euro im Jahr 2023 und soll bis 2026 auf 902 Millionen Euro ansteigen. Von 1.000 Euro des zentralen Finanzvolumens entfallen 483 Euro auf den Bereich Jugend und Soziales sowie 116 Euro auf Schulen. Zudem wird ein Beschlussvorschlag zur Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für gebührenrechnende Einrichtungen, wie etwa den ASH oder den Rettungsdienst und Friedhöfe, von 5,42 % auf 5,24 % zum 1. Januar 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH Neuausrichtung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften.Zur Vorlage · 0588/21_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 0588/21_VL sieht eine Neuausrichtung und Neustrukturierung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH sowie ihrer Tochtergesellschaften vor. Ziel der Maßnahme ist die Zusammenführung verschiedener Einrichtungen zur neuen „IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH“. Im Rahmen dieses Prozesses soll die Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH verschmelzen. Zudem ist die Fusion der Hammer Technologie- und Gründerzentrum GmbH mit der Innovationszentrum Hamm GmbH geplant. Die neue Agentur wird voraussichtlich etwa 50 Mitarbeiter umfassen.
Der Rat der Stadt Hamm soll die Neuausrichtung mit Wirkung zum 1. Januar 2022 zur Kenntnis nehmen und der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH zustimmen. Die Vorlage umfasst zudem Beschlüsse zum Verschmelzungsvertrag sowie zur Anpassung der Gesellschaftsverträge. Für die künftigen Gesellschaften „IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH“ und „Innovationszentren Hamm GmbH“ wird die Abberufung und Bestellung neuer Mitglieder für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat vorgeschlagen.
Für die Durchführung der Verschmelzungen ist ein 100-prozentiger Anteilsbesitz der Wirtschaftsförderungsgesellschaft erforderlich, wobei Anteile an der Hamtec GmbH und der Stadtmarketing GmbH zum Buchwert erworben werden sollen. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine Veräußerung der Geschäftsanteile der MVA Hamm-Eigentümer GmbH und der MHB Betriebsführungsgesellschaft mbH an den Stadtwerke-Konzern zu prüfen, um Kapital zu aktivieren. Ein moderierter Prozess zur internen Strukturierung ist für das erste Halbjahr 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- C.Anträge
- 1.Entwicklung kleinteiliger GewerbeflächenZur Vorlage · 0254/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Entwicklung kleinteiliger Gewerbeflächen gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen in angemessener Qualität und Quantität sicherzustellen, um die Ansiedlung von Unternehmen sowie die Erweiterung bestehender Betriebe zu unterstützen. Da laut Antrag die Nachfrage nach kleinteiligen Flächen hoch ist und nur noch wenige Restflächen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen, soll ein systematisch geordneter Flächenpool geschaffen werden.
Die Ratsfraktion beantragt, die Stadtverwaltung mit der Entwicklung eines Flächenkatasters für kleinteilige Gewerbeflächen zu beauftragen. Dieses Kataster soll in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft erstellt und öffentlich zugänglich gemacht werden, beispielsweise über eine zentrale Internetpräsenz. Zudem sollen die Stadtverwaltung und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie dem Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung geeignete Flächen für diesen Flächenpool vorschlagen. Dabei wird neben der Nutzung städtischer Flächen auch der Ankauf von Flächen von Dritten als Option angeführt. Abschließend wird gefordert, dass die Verwaltung und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft kurzfristig ein Konzept zur Entwicklung dieser Flächen vorlegen und die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 29.06.2021 · Rat
- D.Verschiedenes