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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündlicher Bericht
- 1.Bericht 5 Standorte-Programm
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Aktualisierung des Vertrages mit der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle HammZur Vorlage · 0421/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die vertragliche Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW zur Weiterführung der Beratungsstelle in Hamm zu aktualisieren. Der Rat hat unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltsplans beschlossen, sich weiterhin mit 50 % an den Kosten der allgemeinen Verbraucherberatung sowie an den ungedeckten Kosten der Verbraucherinsolvenzberatung zu beteiligen.
Für den Zeitraum von 2022 bis 2026 wurde der Zuschuss für die Verbraucherberatung auf maximal 892.061 € festgesetzt. Die Kosten für die Verbraucherinsolvenzberatung werden für denselben Zeitraum auf maximal 93.174 € begrenzt. Die Verwaltung ist beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW zu schließen. Mit der neuen Vereinbarung wird ab dem Jahr 2022 zudem das Beratungsangebot „Energiearmut“ integriert, welches sich auf die Unterstützung bei Zahlungsproblemen im Strom- und Gasbereich konzentriert.
Die Finanzierung der Verbraucherberatung erfolgt durch eine Kostenbeteiligung der Stadt sowie durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Kosten für die Verbraucherinsolvenzberatung werden vorrangig durch Landesförderung und Mittel aus dem Sparkassenfonds gedeckt, wobei die Stadt die verbleibenden Restkosten im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung übernimmt. Die Kostensteigerungen resultieren laut Verwaltung aus gestiegenen Personal- und Sachkosten sowie aus notwendigen Investitionen in die Digitalisierung der Beratungsprozesse. Die Verbraucherzentrale NRW ist verpflichtet, die Verwendung der Mittel jährlich durch detaillierte Nachweise zu belegen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 2.Städtebauliche Rahmenplanung WDI-GeländeZur Vorlage · 0447/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0447/21_VL befasst sich mit der städtebaulichen Rahmenplanung für das etwa sechs Hektar große nördliche Teilgelände der Westfälischen Drahtindustrie GmbH an der Wilhelmstraße. Das Konzept dient als Grundlage für die künftige Bauleitplanung und die Integration des Standorts in die Stadtentwicklung der Hammer Weststadt. Die Planung umfasst drei verschiedene Szenarien für die Entwicklung des Areals.
Das erste Szenario ist als Vorzugsvariante vorgesehen und sieht eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe vor. Diese Variante beinhaltet den Erhalt historischer Hallenstrukturen, die Schaffung von Grünstrukturen sowie zwei Nord-Süd-Wegachsen und Maßnahmen zur Regenwasserversickerung. Zudem werden die Nutzung von Photovoltaikanlagen und Fernwärme geprüft. Das zweite Szenario konzentriert sich auf eine primäre Wohnnutzung zur Schaffung eines Wohnquartiers, was jedoch eine eingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit zur Folge hätte. Das dritte Szenario sieht den Verbleib der Westfälischen Drahtindustrie auf dem Gelände vor, wodurch Wohnnutzungen aufgrund von Lärmkonflikten ausgeschlossen sind; ergänzend ist hier eine Bebauung an der Wilhelmstraße und der Hobreckerstraße vorgesehen.
Die verkehrliche Erschließung soll vorrangig über die Otto-Brenner-Straße erfolgen, ergänzt durch Quartiersgaragen und Mobilitätsangebote wie Car-Sharing. Da das Gelände als Altlastenverdachtsfläche geführt wird, wurden bereits Zuwendungen bei der Bezirksregierung Arnsberg für weiterführende Untersuchungen beantragt. Der Rat soll über die Verabschiedung der Rahmenplanung als Konzept für weitere Entwicklungsschritte entscheiden.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Gründung der Wasserstoffallianz Westfalen GmbHZur Vorlage · 0456/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der „Wasserstoffallianz Westfalen GmbH“ beschlossen. Die neue Gesellschaft soll als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH (WFH) agieren. Mit diesem Schritt reagiert die Stadt auf den Rückzug aus der Steinkohleverstromung und strebt eine wirtschaftliche Neuausrichtung durch die Nutzung von grünem Wasserstoff an.
Die Aufgaben der neuen Gesellschaft gliedern sich in vier zentrale Arbeitspakete. Dazu gehören der Aufbau eines strategischen Wasserstoffnetzwerks aus Produzenten, Abnehmern und Forschungseinrichtungen sowie die Erstellung einer regionalen Wasserstoffstrategie inklusive Infrastrukturkonzepten. Zudem soll die Allianz als Initiator für wasserstoffgetriebene Innovationsvorhaben fungieren und das übergeordnete Projektmanagement sowie die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.
Ziel ist es, die Standortattraktivität für wasserstoffaffine Unternehmen zu stärken und die regionale Wertschöpfung zu sichern. Die Stadt plant, die Produktion von grünem Wasserstoff voranzutreiben, unter anderem durch den Betrieb eines Elektrolyseurs ab 2024 im Bereich Hamm-Uentrop. Die Finanzierung der Gesellschaft soll primär über Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des Programms „STARK“ erfolgen. Die Umsetzung der Gründung sowie die Entsendung einer Vertretung in die Gesellschafterversammlung wurden durch den Beschluss autorisiert.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Gründung einer Entwicklungsgesellschaft zur Reaktivierung des Rangierbahnhofs HammZur Vorlage · 0463/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der „Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr Hamm GmbH“ beschlossen. Ziel der neuen Gesellschaft ist die Reaktivierung des ehemaligen Rangierbahnhofs Hamm zur Förderung eines modernen Bahnlogistik-Knotens. Die Gesellschaft soll als Tochterunternehmen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH (WFH) mit einer Beteiligung von 51 Prozent fungieren. Zudem beteiligt sich die Stadtwerke Hamm GmbH über die Hafen Hamm GmbH mit 14 Prozent an dem Unternehmen. Weitere Gesellschafter sind die DB Cargo AG mit 27 Prozent, die Kombiverkehr Deutsche Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH & Co. KG mit 5 Prozent sowie die Lanfer Logistik GmbH mit 3 Prozent.
Die Neugründung dient der Nutzung einer rund 58 Hektar großen Bahnflächenreserve, um die Verlagerung von Gütern auf die Schiene im Rahmen der nationalen Klimaschutzziele zu unterstützen. Durch die Kombination der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße soll die wirtschaftliche Entwicklung der Region gestärkt werden. Die neue Gesellschaft soll die Vernetzung der beteiligten Akteure sowie die Akquise von Fördermitteln übernehmen. Hierbei steht insbesondere die Nutzung von Mitteln aus dem Bundesförderprogramm „STARK“ im Fokus. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die entsprechende Rahmenvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag mit allen beteiligten Partnern abzuschließen und die Umsetzung der Beschlüsse einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Gründung eines Instituts für Sektorenkopplung in der Energiewende an der Hochschule Hamm-LippstadtZur Vorlage · 0468/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Absicht der Hochschule Hamm-Lippstadt zur Gründung eines Instituts für Sektorenkopplung in der Energiewende zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde die Wirtschaftsförderung beauftragt, die Gründung des Instituts im Rahmen des 5-StandorteProgrammes zu begleiten.
Das geplante Institut soll die Entwicklung und Umsetzung lokaler klimafreundlicher Lösungen in den Bereichen Strom, Wärme, Klima, Verkehr sowie Gewerbe und Industrie beschleunigen. Ein zentraler Bestandteil des Vorhabens ist die Einrichtung eines sogenannten Experience Centers, das neben Weiterbildungsangeboten auch als Plattform für die Entwicklung zukunftsfähiger Systemlösungen dienen soll. Ziel ist es, die akademische Unterstützung lokaler Marktagierenden zu stärken und das bestehende Energiecluster in der Region Hamm weiterzuentwickeln. Das Institut richtet sich an verschiedene Nutzergruppen, darunter Unternehmen der Energiewirtschaft, des Handwerks und der Wohnungswirtschaft sowie Kommunen und Architekturbüros.
Die geplante Struktur des Instituts umfasst drei Bereiche: Sektorenkopplung und Quartiersentwicklung, das Experience Center mit Weiterbildungsangeboten sowie zentrale Dienste. Für den Betrieb sind insgesamt 15 Stellen vorgesehen. Die Finanzierung des Aufbaus soll primär über Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Richtlinie „STARK“ erfolgen. Die Stadt Hamm nutzt hierfür den Zugang über das 5-StandorteProgramm, wobei die Hochschule Hamm-Lippstadt den Eigenanteil trägt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- C.Anträge
- 1.Entwicklung kleinteiliger GewerbeflächenZur Vorlage · 0254/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Entwicklung kleinteiliger Gewerbeflächen gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen in angemessener Qualität und Quantität sicherzustellen, um die Ansiedlung von Unternehmen sowie die Erweiterung bestehender Betriebe zu unterstützen. Da laut Antrag die Nachfrage nach kleinteiligen Flächen hoch ist und nur noch wenige Restflächen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen, soll ein systematisch geordneter Flächenpool geschaffen werden.
Die Ratsfraktion beantragt, die Stadtverwaltung mit der Entwicklung eines Flächenkatasters für kleinteilige Gewerbeflächen zu beauftragen. Dieses Kataster soll in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft erstellt und öffentlich zugänglich gemacht werden, beispielsweise über eine zentrale Internetpräsenz. Zudem sollen die Stadtverwaltung und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie dem Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung geeignete Flächen für diesen Flächenpool vorschlagen. Dabei wird neben der Nutzung städtischer Flächen auch der Ankauf von Flächen von Dritten als Option angeführt. Abschließend wird gefordert, dass die Verwaltung und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft kurzfristig ein Konzept zur Entwicklung dieser Flächen vorlegen und die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 29.06.2021 · Rat
- D.Verschiedenes