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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Sport und Freizeit
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0323/23 ‚Teil I der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 29.11.2023. Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Städtebauliche Rahmenplanung Rietzgartenviertel, Sportzentrum-Ost, westlicher Kurpark - Beschluss DokumentationZur Vorlage · 1388/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die städbauliche Rahmenplanung für das Rietzgartenviertel, das Sportzentrum-Ost sowie den westlichen Kurpark als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Gebiets beschlossen. Die Neuausrichtung folgt auf einen Beschluss aus dem Jahr 2022 und ersetzt die bestehende Planung von 2010, um veränderte Rahmenbedingungen und neue Nutzungsschwerpunkte im Untersuchungsbereich zu berücksichtigen.
Die erarbeitete Dokumentation umfasst zwölf konzeptionelle Strategien zu den Themen Raum, Mobilität, Erschließung sowie Freiraum und Nutzung. Ein integrierter Bestandteil ist ein Verkehrsgutachten, das die Mobilitätsaspekte vertieft. In der Planung werden zudem spezifische Fragen zur Standortsuche für ein mögliches Hotel sowie zur baulichen Umsetzung von Stellplätzen behandelt. Im Hinblick auf den Klimawandel sieht die Planung Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbunds und zur Förderung klimaresilienter Grünstrukturen vor, während die Neuversiegelung von Bodenflächen gering gehalten werden soll.
Der Erarbeitungsprozess beinhaltete verschiedene Phasen der Bürgerbeteiligung, darunter Stadtteilspaziergänge sowie öffentliche Informationsveranstaltungen in lokalen Einrichtungen. Die Rahmenplanung dient nun als informelles Planungsinstrument und als Entscheidungsgrundlage für die Politik und die Verwaltung bei allen künftigen Vorhaben innerhalb des festgelegten Planungsgebiets.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1398/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vorgelegt. Der Haushaltsplan sieht für diese Jahre sowie für die mittelfristige Planung bis 2028 keine ausgeglichenen Ergebnisse vor. Als Ursachen für die Entwicklung werden die inflationäre Preisentwicklung, gestiegene Personal- und Transferaufwendungen durch Tarifsteigerungen, die Kosten der Flüchtlingsfinanzierung, höhere Zinslasten sowie steigende Umlagebelastungen angeführt. Zudem wird auf unzureichende finanzielle Beteiligungen von Bund und Land verwiesen.
Der Entwurf berücksichtigt mögliche Änderungen durch das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Anpassungen zum kommunalen Haushaltsausgleich vorsieht. Zur Reduzierung der Fehlbeträge sieht die Planung einen globalen Minderaufwand in Höhe von zwei Prozent der ordentlichen Aufwendungen vor. Zudem wird die Bilanzierungshilfe genutzt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine als Erträge zu aktivieren.
Um die Defizite in den Jahren 2024 und 2025 auszugleichen, ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sowie der allgemeinen Rücklage vorgesehen. Für die Jahre 2026 bis 2028 ist ein Vortrag der Fehlbeträge geplant. Da die Nutzung der allgemeinen Rücklage in einem Umfang von weniger als 25 Prozent sowie der Verlustvortrag der Beträge aus den Jahren 2026 bis 2028 der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedürfen, steht dieser Teil der Planung unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Zustimmung.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 06.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 05.03.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 04.03.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.02.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 21.02.2024 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 16.01.2024 · Rat
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Verwendung der konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulicher Anlagen Hier: weitere überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 1399/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1399/24_VL befasst sich mit der Verwendung konsumtiver Haushaltsmittel für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in der Stadt Hamm. Der Fokus liegt dabei auf überbezirklichen Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von jeweils über 50.000 Euro, die für den Betrieb von Schulen und Liegenschaften erforderlich sind.
Zu den geplanten Baumaßnahmen gehören die Erneuerung der DV-Verkabelung in der Feuerwache 1 sowie im Rathaus, die Sanierung von Gebäudehauptverteilungen in der Eduard-Spranger-BK, dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und der Gebr.-Grimm-Sporthalle sowie die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung in der Friedensschule 1, dem Gustav-Lübungs-Museum und der Gebr.-Grimm-Sporthalle. Des Weiteren sind der Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen und hydraulische Abgleiche vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf 1.755.000 Euro im Jahr 2024 und 1.215.000 Euro im Jahr 2025, wobei der städtische Eigenanteil 2.970.000 Euro beträgt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Erneuerung der Gebäudeleittechnik-Anlage inklusive der Schaltschränke in der Alfred-Fischer-Halle. Da die bestehenden Anlagen etwa 30 bis 40 Jahre alt sind und Defekte an der Lüftungs- sowie Heizungsregelung vorliegen, ist eine Modernisierung zur Sicherstellung eines energieeffizienten Betriebs vorgesehen. Die Kosten hierfür werden mit 100.000 Euro für das Jahr 2024 und 20.000 Euro für das Jahr 2025 veranschlagt. Der Beschlussvorschlag sieht die Bewilligung der Maßnahmen unter Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie die Beauftragung der Verwaltung vor.
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Beratungsfolge
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Austausch des Kunstrasenbelages des Kleinspielfeldes auf der Sportanlage BirkenfeldZur Vorlage · 1432/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Beschlussvorschlag für den Austausch des Kunstrasenbelages auf dem Kleinspielfeld der Sportanlage „Birkenfeld“ vor. Das Spielfeld, das vom TuS 1859 e. V. genutzt wird, ist seit etwa 16 Jahren in Betrieb. Aufgrund von Verschleißerscheinungen wie Lückenbildung im Flor und sichtbaren Nähten sieht die Verwaltung eine Erneuerung des Belages vor, um die Schutzfunktion der Oberfläche wiederherzustellen und das Verletzungsrisiko zu reduzieren. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Sport und Freizeit sowie der gesicherten Finanzierung.
Die Sanierung soll nach der „Cut-and Roll“-Methode durchgeführt werden, wobei die Bestandteile des alten Systems gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verwertet werden. Die vorhandene elastische Tragschicht bleibt dabei unangetastet. Der neue Kunstrasen wird mit Quarzsand befüllt, um den Anforderungen künftiger EU-Verordnungen bezüglich Kunststoffgranulat zu entsprechen. Zusätzlich ist die Installation eines neuen Dachnetzes geplant. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 55.000 Euro, die vollständig aus städtischen Mitteln finanziert werden. Die jährliche Abschreibung für den neuen Belag wird mit 3.667 Euro veranschlagt.
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- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Austausch Kunstrasenbelag des Großspielfelds auf der Sportanlage „An der Fuchshöhle“Zur Vorlage · 1433/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag zum Austausch des Kunstrasenbelages auf dem Großspielfeld der Sportanlage „An der Fuchshöhle“ vorgelegt. Die Anlage, die vom HSC 2008 e.V. genutzt wird, ist seit etwa 14 Jahren in Betrieb und weist Verschleißerscheinungen wie Lückenbildung im Flor sowie Verklumpungen des Granulats bei hohen Temperaturen auf.
Das Sanierungskonzept sieht den Ausbau des bestehenden Systems vor, wobei die Komponenten Kunstrasen, Sand und Gummigranulat zur nachhaltigen Verwertung getrennt werden sollen. Die darunterliegende elastische Tragschicht bleibt weitgehend unangetastet, wobei Unebenheiten bei Bedarf ausgebessert werden können. Der neue Belag soll nach aktuellen DIN-Normen mit einer reinen Quarzsandfüllung ohne Kunststoffgranulat verlegt werden. Damit wird auf die EU-weite Beschränkung von Kunststoffgranulaten als Füllmaterial reagiert, die ab 2031 gilt.
Die Kosten für den Austausch belaufen sich auf 270.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Mittel für das Jahr 2024 vorgesehen ist. Die neue Anlage wird mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren kalkuliert, was zu jährlichen Abschreibungen in Höhe von 18.000 Euro führt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschess für Sport und Freizeit sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Anträge
- II.Anfragen
- A.Anregungen
- 1.Verschiedenes
- B.MaxiLauf 2024 – Vorstellung neuer Strecken