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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Sport und Freizeit
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I des Ausschusses für Sport und Freizeit vom 08.09.2021, Nr. 0093/21. Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0495/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0495/21_VL befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Stadt Hamm für die Jahre 2022 und 2023. Die Planung berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Durch die Aktivierung von Corona-Schäden als außerordentlicher Ertrag soll die formale Stabilität des Ergebnisses sowie des Eigenkapitals bis zum Jahr 2025 gewährleistet werden. Die Abschreibung dieser Schäden ist ab 2025 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren vorgesehen. Die prognostizierten Corona-Schäden belaufen sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 auf insgesamt 194 Millionen Euro, während die Gesamtsumme ab 2021 bei 236 Millionen Euro liegt. Zu den finanziellen Faktoren gehören Rückgänge bei der Gewerbe- und Einkommensteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen sowie steigende Personal- und Sozialaufwendungen.
Ab dem Jahr 2026 entfällt die Bilanzierungshilfe, was den Einsatz von Rücklagen zur Deckung eines Fehlbetrags von 34,1 Millionen Euro erforderlich macht, um die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Das Haushaltsvolumen steigt von 843 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 862 Millionen Euro im Jahr 2023 und soll bis 2026 auf 902 Millionen Euro ansteigen. Von 1.000 Euro des zentralen Finanzvolumens entfallen 483 Euro auf den Bereich Jugend und Soziales sowie 116 Euro auf Schulen. Zudem wird ein Beschlussvorschlag zur Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für gebührenrechnende Einrichtungen, wie etwa den ASH oder den Rettungsdienst und Friedhöfe, von 5,42 % auf 5,24 % zum 1. Januar 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Jahnstadion: Sanierung der Tartanbahn und Einbau BeregnungsanlageZur Vorlage · 0586/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0586/21_VL die Sanierung der Leichtathletikanlagen im Jahnstadion sowie den Einbau einer neuen Beregnungsanlage für das Rasenspielfeld vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, die Sanierung der Tartanbahn unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022/23 zu beschließen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen für ein kurzfristiges Vergabeverfahren zu treffen.
Grund für die Maßnahme ist der Zustand der vorhandenen Kunststoffbeläge, die Verschleißerscheinungen, eine verringerte Griffigkeit sowie Unebenheiten aufweisen, welche die Toleranzgrenzen nach DIN EN 14877 überschreiten. Zudem sind Teile der Entwässerungsrinnen defekt. Die geplanten Arbeiten umfassen den Austausch der Laufbahnentwässerung, den Einbau von Kabelleerrohren und Kabelzugschächten sowie die Installation einer Bewässerungsanlage. Die technische Sanierung des Belags beinhaltet das Reinigen, Ausbessern von Schäden, das Aufbringen eines Haftvermittlers sowie eine neue Gießbeschichtung mit EPDM-Granulat und eine Erneuerung der Linierung.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 455.000 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2022/23 zur Verfügung stehen. Die Bauzeit wird auf etwa zehn bis zwölf Wochen geschätzt, wobei die Ausführung der Kunststoffarbeiten von trockener Witterung abhängig ist. Die Nutzung der Anlagen durch die Vereine soll in die zeitliche Planung einbezogen werden. Für die Folgekosten wurde eine Nutzungsdauer von 15 Jahren mit einer jährlichen Abschreibung von 30.333 Euro angesetzt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- D.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Verwendung der konsumtiven und investiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 0494/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0494/21_VL umfasst verschiedene überbezirkliche, konsumtive und investive Baumaßnahmen zur Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in der Stadt Hamm. Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs von Schulen, Liegenschaften, Feuerwehrstützpunkten und Sporthallen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf 2.655.000 € an konsumtiven und 425.000 € an investiven Aufwendungen, die aus dem städtischen Eigenanteil finanziert werden sollen.
Der Maßnahmenkatalog beinhaltet technische und bauliche Arbeiten wie die Überprüfung elektrischer Anlagen, die Erneuerung von Wärmeerfragenanlagen, den Ausbau der IT-Infrastruktur sowie die Beseitigung von Brandschutz- und Fluchtwegmängeln. Im Bereich der Sicherheit sind die Einrichtung eines Farbleitsystems zur Amokprävention sowie die Aufrüstung auf einen Notfall- und Gefahren-Reaktions-Standard vorgesehen. Weitere Posten betreffen die Instandsetzung von Elektro- und Blitzschutzanlagen, die Untersuchung von Dachkonstruktionen sowie die Sanierung von Lüftungsanlagen.
Im Bereich der Schulentwicklung sind Mittel für Inklusionsmaßnahmen, die Verbesserung der Raumakustik und die Barrierefreiheit sowie für die Neuanschaffung von Zäunen und Toranlagen eingeplant. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Schulamt und der zuständigen Fachabteilung für Behinderung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahmen unter Vorbehalt der Empfehlungen der Ausschüsse für Sport und Freizeit sowie Schule und Ausbildung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans 2022/2023 zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung unter Einbindung externer Büros zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Anträge
- F.Installation von festen und mobilen Trinkwasserspendern auf öffentlichen SportanlagenZur Vorlage · 0176/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag gestellt, die Installation von festen sowie mobilen Trinkwasserspendern auf öffentlichen Sportanlagen in Hamm zu prüfen. Hintergrund der Anfrage ist die Anpassung an klimatische Veränderungen und die damit verbundenen Hitzeperioden, die laut Antrag Auswirkungen auf hitzesensible Personengruppen sowie auf Sporttreibende bei Veranstaltungen auf Außenanlagen ohne Beschattung haben können.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, zu untersuchen, in welcher Form die Einrichtung solcher Trinkwasserspender auf den Hammer Sportanlagen möglich ist. Dabei sollen auch die jeweils damit verbundenen Kosten ermittelt werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Sportausschuss in dessen nächster Sitzung zur Vorlage gebracht werden.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 29.06.2021 · Rat
- II.Anfragen
- A.Anregungen
- 1.Verschiedenes