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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Vorstellung neuer Schulleitungen
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 1.Bestellung einer Schriftführerin
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I des Ausschusses für Schule und Ausbildung vom 15.09.2022, Nr. 0194/22. Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 3.Anträge zur Niederschrift des Hauptausschusses und des Ausschusses für Schule und Ausbildung vom 12.12.2022, Nr. 0230/22. Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Einführung einer ganzheitlichen Schulsozialarbeit an den städtischen SchulenZur Vorlage · 1057/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der grundsätzlichen Einführung einer ganzheitlichen Schulsozialarbeit an den städtischen Schulen ab dem Schuljahr 2023/2024 zugestimmt. Ziel der Neuregelung ist es, die bisher getrennten Systeme der Bildungsbegleitung und der kommunalen Schulsozialarbeit in einem einheitlichen System pro Schule zusammenzuführen. Durch diese organisatorische und inhaltliche Zusammenlegung sollen Synergieeffekte genutzt und die Ansprechbarkeit des Personals vor Ort verbessert werden.
Die neue Struktur orientiert sich an den aktualisierten Förderrichtlinien des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Aufgaben der künftigen Schulsozialarbeit umfassen die soziale und kulturelle Integration sowie die sozialpädagogische Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler. Dabei stehen die Verbesserung der Kooperation innerhalb und außerhalb der Schule, die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern sowie die Elternarbeit im Fokus.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen Antrag auf Landesförderung zu stellen. Die Finanzierung des neuen Systems basiert auf zwei Säulen: der Landesförderung und kommunalen Mitteln aus dem Integrationskonzept. Für das Modelljahr 2023/2024 werden Aufwendungen von rund 1.754.000 Euro veranschlagt, wobei die Erträden aus Landesmitteln etwa 763.000 Euro betragen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf rund 991.000 Euro. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 20.03.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 2.Bildungszentrum NordZur Vorlage · 1023/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1023/23_VL der Stadtverwaltung behandelt die Vorplanungen für ein geplantes Bildungszentrum Nord. Dieses soll auf dem Gelände der ehemaligen Firma Leithäuser errichtet werden und eine vierzügige Hauptschule mit einem Stärkungsprofil sowie einen neuen Standort der PTA-Schule mit einer Kapazität von bis zu 72 Plätzen umfassen. Der Rat soll die Vorplanungen zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung soll zudem eine Machbarkeitsstudie durch die IMPULS GmbH erstellen lassen, um pädagogische, bauliche und finanzielle Eckpunkte für einen Förderantrag im 5-Standorte-Programm zu liefern. Ein Baubeginn ist für das Jahr 2027 und eine Fertigstellung für 2030 vorgesehen.
Parallel dazu sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Karlschule geplant. Aufgrund baulicher Mängel bei der Barrierefreiheit und einer PCB-Belastung der Bauteile wird ein Neubau als Konzept verfolgt, da eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt wurde. Die Maßnahmen an der Karlschule, die unter anderem den Brandschutz und die Elektrotechnik betreffen, sollen die Nutzung für maximal zehn Jahre ermöglichen.
Für die Umsetzung sind im Haushaltsjahr 2023 investive Aufwendungen von 406.800 Euro sowie im Jahr 2024 investive Kosten von 675.200 Euro vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich insgesamt auf 1.182.000 Euro. Zudem wird die Fortführung der Schulentwicklungsplanung unter Einbeziehung eines externen Gutachterbüros beauftragt, um Schülerzahlprognosen und den Schulraumbedarf zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.Kinder- und Jugendförderplan 2023 - 2025Zur Vorlage · 1049/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1049/23_VL sieht die Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans 2023–2025 der Stadt Hamm vor. Der Plan umfasst verschiedene Ziele und Umsetzungsstrategien, deren Umsetzung durch die Verwaltung bis zum Jahr 2025 unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beauftragt werden soll. Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich auf 547.200 Euro für das Jahr 2023, 556.800 Euro für 2024 und 564.000 Euro für 2025. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Förderung der Jugendpolitik, bei der Jugendforen mit 5.000 Euro und politische Jugendverbände mit bis zu 3.000 Euro unterstützt werden können. Weitere Fokusbereiche sind Medienkompetenz, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, informelle Bildung, Spiel- und Freiraumplanung, der Ferienspaß sowie Jugendschutz und Jugendberufshilfe.
Förderfähig sind Angebote von juristischen Personen, Personenvereinigungen sowie natürlichen Personen, etwa Bildungsveranstaltungen, Freizeiten oder internationale Begegnungen. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Ausgeschlossen sind Angebote mit überwiegend religiösen, gewerkschaftlichen, parteipolitischen oder sportlichen Inhalten. Schulen sind nur bei Kooperationen mit Jugendverbänden förderfähig, während Sportvereine eine Förderung nur bei Vermittlung pädagogischer Ziele erhalten. Bei Gesamtzuschüssen unter 10.000 Euro kann ein qualifiziertes Testat den Verwendungsnachweis ersetzen. Für Freizeiten und internationale Begegnungen mit Übernachtung ist eine Fehlbedarfsfinanzierung möglich, sofern ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten vorliegt und die Teilnehmenden in Hamm gemeldet sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Sophie-Scholl-Gesamtschule, Sanierung Lehrküche und Ausschreibung der Planungsleistungen zur Sanierung der Fassaden Trakte A+D+EZur Vorlage · 1043/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1043/23_VL die Sanierung der Lehrküche an der Sophie-Scholl-Gesamtschule sowie die Ausschreibung von Planungsleistungen für die Fassadensanierung der Trakte A, D und E beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und durch die Beauftragung externer Planer durch die Verwaltung.
Die Sanierung der Lehrküche umfasst die Erneuerung der Räumlichkeiten sowie der Nebenräume, um Sicherheitsanforderungen und den aktuellen Stand der Technik zu erfüllen. Geplant sind der Austausch des Küchenmobiliars und der Elektrogeräte, die Erneuerung von Fenstern, Bodenbelägen, Decken, Beleuchtung und Heizkörpern sowie die Herstellung von zwei barrierefreien Kocharbeitsplätzen. Die Gesamtkosten für die Lehrküche werden auf 357.000 Euro beziffert, wobei die Ausgaben für das Jahr 2023 auf verschiedene Haushaltsposten entfallen.
Parallel dazu soll die Ausschreibung der Planungsphasen 1 bis 3 für die Sanierung der Außenfassaden der Trakte A, D und E erfolgen. Hintergrund sind bautechnische Defizite an der Fassadenkonstruktion, darunter Schäden an den Fugen und der Verankerung der Platten sowie ein unzureichender Wärmeschutz. Für die Planungsleistungen werden 150.000 Euro veranschlagt. Nach Abschluss der Planungsphase wird die Verwaltung einen entsprechenden Baubeschluss für die eigentliche Sanierung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Erich-Kästner-Schule: Kauf von 4 PavillonklassenZur Vorlage · 1083/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Planung, den Kauf und die Errichtung von vier Pavillonklassen für die Erich-Kästner-Schule beschlossen. Die Maßnahme dient der Deckung eines akuten Raumbedarfs, der aus der fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung für städtische Förderschulen resultiert. Da die Schülerzahlen an dieser Schule auf einem hohen Niveau verbleiben oder steigen, sollen die Container als Interimslösung ab dem Schuljahr 2023/24 auf dem Schulgelände eingesetzt werden. Durch die Aufstellung der Pavillonklassen sollen bisherige Übergangslösungen, wie die Nutzung von Fachräumen oder Unterrichtsräumen der benachbarten Gutenbergschule, beendet werden.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Sommer 2023 vorgesehen, wobei die Verwaltung beauftragt wurde, das Projekt unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 620.000 Euro. Diese Summe umfasst die Baukonstruktion, technische Anlagen, Außenanlagen, die Ausstattung sowie Baunebenkosten und Planungsleistungen. Die Finanzierung erfolgt über das investive Budget des Stadtamtes 65, wobei eine kontinuierliche Beobachtung der Mittel zur Sicherstellung der außerplanmäßigen Bereitstellung vorgesehen ist.
Die Beschlussvorlage weist darauf hin, dass die Kostenangaben aufgrund von Liefer- und Rohstoffpreisentwicklungen lediglich als Orientierung dienen. Für die Folgezeit sind jährliche Abschreibungen sowie Zinslasten sowie erhöhte Unterhalts- und Energiekosten einzuplanen. Parallel zur kurzfristigen Containerlösung ist eine langfristige Entwicklungsphase geplant, um die zukünftige Beschulung und die Ganztagsangebote am Standort zu gestalten.
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Beratungsfolge
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Gymnasium Hammonense, Sanierung Lehrerzimmer, Bibliothek und Teeküche inkl. NebenräumenZur Vorlage · 1042/23_VL · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität hat die Sanierung des Lehrerzimmers, der Lehrerbibliothek sowie angrenzender Räumlichkeiten am Gymnasium Hamonense beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Modernisierung der Arbeitsbereiche sowie die technische Erneuerung der Gebäudeausstattung, um den aktuellen Anforderungen des Lehrkollegiums gerecht zu werden.
Die geplanten baulichen Maßnahmen beinhalten Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung, die Erneuerung von Böden, Decken und Beleuchtung sowie Maler- und Rohbauarbeiten. Zudem sollen die Heizkörper erneuert und die elektrische Leitungen ertüchtigt werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Einrichtung einer Teeküche im bisherigen Lager- und Garderobenraum sowie die Schaffung neuer Garderobenkapazitäten. Um mehr Arbeitsplätze zu generieren, sollen zudem Bibliothekselemente in der Lehrerbibliothek weitgehend entfernt werden.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 305.000 Euro. Davon entfallen 230.000 Euro auf konsumtive Bauleistungen und 50.000 Euro auf lose Möblierung. Ein investiver Anteil von 25.000 Euro ist für die Teeküche und die Garderobe vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt unter anderem durch eine im Jahr 2019 gebildete Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 210.000 Euro sowie durch Mittel aus dem Haushalt 2023. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung beauftragt, wobei eine Fertigstellung im Jahr 2023 angestrebt wird. Die Durchführung soll so koordiniert werden, dass der laufende Schulbetrieb nur geringfügig beeinträchtigt wird.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- F.Mitteilungsvorlagen
- II.Anträge
- A.Anfragen
- 1.Anregungen
- B.Verschiedenes