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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Vorstellung neuer Schulleitungen
- B.Mündliche Berichte
- 1.Sachstand 3. Gesamtschule
- 2.Sachstand Schulentwicklungsplan für die Förderschulen der Stadt Hamm
- C.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I des Ausschusses für Schule und Ausbildung vom 09.09.2021, Nr. 0094/21. Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 2.Sanierung des Kunststoffbelages der Schulsportanlage am Beisenkamp-GymnasiumZur Vorlage · 0523/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0523/21 die Sanierung des Kunststoffbelages der Schulsportanlage am Beisenkamp-Gymnasium beantragt. Der bestehende, etwa 20 Jahre alte zweischichtige Belag weist Risse sowie Ablösungen in der Oberschicht auf. Zudem sind Fugen zwischen den Einfassungen und dem Belag erkennbar, in denen sich Schmutz ansammelt, was die Nutzung der Fläche für den Schulsport derzeit einschränkt.
Die geplante Maßnahme umfasst verschiedene Arbeitsschritte, darunter das Abschleifen der vorhandenen Linierung, eine porentiefe Reinigung ohne chemische Zusätze sowie das Ausbessern größerer Schäden bis in die Basisschicht. Der Prozess sieht zudem das Aufbringen eines Haftvermittlers, die Herstellung eines Porenschlusses mit Polyurethan gebundenem EPDM-Mehl sowie eine Gießbeschichtung aus Polyurethan in einer Schichtdicke von 3 mm vor, in die EPDM-Granulat eingestreut wird. Abschließend sollen die Linierungen erneuert werden. Die Durchführung der Arbeiten ist für den Sommer 2022 vorgesehen, wobei die Umsetzung von trockener und warmer Witterung abhängig ist.
Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 90.000 Euro. Die Finanzierung ist durch eine Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahr 2020 gesichert, sodass das Haushaltsjahr 2022 durch diese Maßnahme nicht belastet wird. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Sanierung gemäß der Sachdarstellung vor, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0495/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0495/21_VL befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Stadt Hamm für die Jahre 2022 und 2023. Die Planung berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Durch die Aktivierung von Corona-Schäden als außerordentlicher Ertrag soll die formale Stabilität des Ergebnisses sowie des Eigenkapitals bis zum Jahr 2025 gewährleistet werden. Die Abschreibung dieser Schäden ist ab 2025 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren vorgesehen. Die prognostizierten Corona-Schäden belaufen sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 auf insgesamt 194 Millionen Euro, während die Gesamtsumme ab 2021 bei 236 Millionen Euro liegt. Zu den finanziellen Faktoren gehören Rückgänge bei der Gewerbe- und Einkommensteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen sowie steigende Personal- und Sozialaufwendungen.
Ab dem Jahr 2026 entfällt die Bilanzierungshilfe, was den Einsatz von Rücklagen zur Deckung eines Fehlbetrags von 34,1 Millionen Euro erforderlich macht, um die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Das Haushaltsvolumen steigt von 843 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 862 Millionen Euro im Jahr 2023 und soll bis 2026 auf 902 Millionen Euro ansteigen. Von 1.000 Euro des zentralen Finanzvolumens entfallen 483 Euro auf den Bereich Jugend und Soziales sowie 116 Euro auf Schulen. Zudem wird ein Beschlussvorschlag zur Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für gebührenrechnende Einrichtungen, wie etwa den ASH oder den Rettungsdienst und Friedhöfe, von 5,42 % auf 5,24 % zum 1. Januar 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Fortschreibung ab 2022Zur Vorlage · 0554/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Ziel der Weiterentwicklung ist die Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie die Unterstützung des sogenannten Hammer Appells. Das Konzept basiert auf einer Evaluation, die durch den Runden Tisch gegen Rassismus und Gewalt durchgeführt wurde. Dabei wurden die bisherigen Ziele überprüft und um einen neunten Schwerpunkt ergänzt, der die Unterstützung von Betroffenen von Menschenfeindlichkeit und Gewalt durch den Ausbau von Beratungsangeboten und deren Vernetzung umfasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch gegen Radikalismus und Gewalt zu koordinieren. Zudem soll die Finanzierung für die personelle Besetzung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“, die unter der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm steht, durch die Weiterleitung von Drittmitteln gesichert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus Bundes- und Landesprogrammen, darunter die Programme „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für den Zeitraum 2022 und 2023 auf insgesamt 66.750 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel sowie der Genehmigung der Haushaltssatzungen für die Jahre 2022 und 2023. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Fortführung Integrationskonzept: Implementation, Durchführung sowie Weiterentwicklung des Förderkonzepts der Stadt Hamm „Förderuniversum - Lösungen zur individuellen Förderung von formalen und sozialen Kompetenzen und selbstständigem Lernen“Zur Vorlage · 0585/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0585/21 die Fortführung des Förderkonzepts „Förderuniversum“ für die Jahre 2022 und 2023 beantragt. Das Projekt, das seit 2015 besteht, zielt darauf ab, individuelle Lösungen zur Förderung von Rechtschreib-, Selbstorganisations- und Sozialkompetenzen sowie der Lernmotivation in Lerngruppen bereitzustellen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Umsetzung individueller Förderung innerhalb größerer Gruppen von bis zu zwölf Kindern.
Das Konzept ist seit 2019 als Teil des Kommunalen Integrationskonzepts der Stadt Hamm verankert und umfasst die psychologische Unterstützung der interkulturellen Schulentwicklung. Zu den bisherigen Entwicklungen gehören die Optimierung von Materialien für Lese-Rechtschreib-Schwäche, die Zusammenarbeit mit der Universität Essen sowie die Erweiterung des Angebots auf den Bereich der Rechenschwäche. Zudem werden Schulungen für Lehrkräfte und Eltern sowie Beratungsleistungen für die Integration zugewanderter Kinder durchgeführt.
Die Fortführung des Projekts soll durch die Schulpsychologie im Amt für schulische Bildung begleitet werden. Die dafür veranschlagten Kosten belaufen sich auf jährlich 72.000 Euro für Personalkosten sowie 5.000 Euro für Sachkosten. Die Finanzierung ist durch die mittelfristige Finanzplanung sowie den Haushaltsplan 2022/23 gesichert. Der Rat hat den entsprechenden Beschluss gefasst.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Verwendung der konsumtiven und investiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 0494/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0494/21_VL umfasst verschiedene überbezirkliche, konsumtive und investive Baumaßnahmen zur Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in der Stadt Hamm. Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs von Schulen, Liegenschaften, Feuerwehrstützpunkten und Sporthallen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf 2.655.000 € an konsumtiven und 425.000 € an investiven Aufwendungen, die aus dem städtischen Eigenanteil finanziert werden sollen.
Der Maßnahmenkatalog beinhaltet technische und bauliche Arbeiten wie die Überprüfung elektrischer Anlagen, die Erneuerung von Wärmeerfragenanlagen, den Ausbau der IT-Infrastruktur sowie die Beseitigung von Brandschutz- und Fluchtwegmängeln. Im Bereich der Sicherheit sind die Einrichtung eines Farbleitsystems zur Amokprävention sowie die Aufrüstung auf einen Notfall- und Gefahren-Reaktions-Standard vorgesehen. Weitere Posten betreffen die Instandsetzung von Elektro- und Blitzschutzanlagen, die Untersuchung von Dachkonstruktionen sowie die Sanierung von Lüftungsanlagen.
Im Bereich der Schulentwicklung sind Mittel für Inklusionsmaßnahmen, die Verbesserung der Raumakustik und die Barrierefreiheit sowie für die Neuanschaffung von Zäunen und Toranlagen eingeplant. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Schulamt und der zuständigen Fachabteilung für Behinderung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahmen unter Vorbehalt der Empfehlungen der Ausschüsse für Sport und Freizeit sowie Schule und Ausbildung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans 2022/2023 zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung unter Einbindung externer Büros zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Weiterführung der Willkommensbesuche in der Stadt HammZur Vorlage · 0097/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Weiterführung der Willkommensbesuche vorgelegt. Das Angebot richtet sich an Eltern von Neugeborenen sowie an zugezogene Familien mit Kindern unter zwei Jahren und ist als Teil der kommunalen Präventionskette konzipiert. Die Weiterführung der Förderung ist für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2023 vorgesehen, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushalt genehmigt wird.
Die Durchführung der Besuche erfolgt in Zusammenarbeit mit den freien Trägern Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Lippe-Ems, der Friedrich-Wilhelm-Stift gGmbH und der Outlaw gGmbH. Während das Gesundheitsamt die Besuche in den Stadtteilen Heessen, Norden, Westen und Mitte übernimmt, decken die geförderten Träger die Sozialräume Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen sowie Bockum-Hövel ab. Das Angebot umfasst pädagogisches und medizinisches Fachpersonal und dient der frühzeitigen Beratung sowie der Vermittlung von Unterstützungsmöglichkeiten.
Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Eigenanteil belaufen sich auf insgesamt 143.800 Euro. Davon sind 53.900 Euro für den Zeitraum von April bis Dezember 2021, 71.900 Euro für das Jahr 2022 und 18.000 Euro für das erste Quartal 2023 vorgesehen. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Die Berechnung der Zuschüsse basiert auf der Anzahl der Geburten sowie der Anzahl der zugezogenen Familien unter Berücksichtigung einer Erreichungsquote von 70 Prozent. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 2.5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 - Marker Depot - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0099/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0099/20_VL behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 – Marker Depot –, die als Satzungsbeschluss im Rat der Stadt Hamm verabschiedet werden soll. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung eines etwa 1.008 m² großen Teilbereichs des Grundstücks am Karl-Mecklenbrauck-Weg 2. Die Fläche soll von einem Sondergebiet für Einzelhandel in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden, um die Errichtung von Doppelhäusern oder einer Hausgruppe zu ermöglichen.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen sehen eine maximale Anzahl von zwei Vollgeschossen, eine Traufhöhe von 6,50 m sowie eine Firsthöhe von 11,00 m vor. Zudem sind Vorgaben zur Klimaanpassung enthalten, die unter anderem die Begrünung von Flachdächern ab einer Größe von 10 m², das Verbot von Schottergärten sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Bauweisen regeln. Im Zuge der Anpassung entfällt das bisherige Pflanzgebot. In Abstimmung mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt ist stattdessen die Ersatzpflanzung von acht Platanen im Bereich des Maximilian-Parkplatzes vorgesehen.
Das Verfahren wurde nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt. Die Beteiligung von Behörden, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Lippeverband und die IHK Dortmund, sowie die öffentliche Auslegung im Sommer 2020 sind bereits erfolgt. Der Vorschlag sieht die Annahme der Satzung sowie der Begründung vom 29.10.2020 vor. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der 36. Berichtigung als Wohnbaufläche angepasst.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Innenstadt 2030: Umgestaltung WestentorZur Vorlage · 0101/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0101/20_VL befasst sich mit der Umgestaltung des Westentors in Hamm als Teil des Programms „Innenstadt 2030“. Grundlage für das geplante Vorhaben ist ein Funktionsplan, der in Abstimmung mit den Stadtwerken erstellt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Plan als Basis für ein Wettbewerbsverfahren zur Qualifizierung des Verkehrsknotenpunktes zu verabschieden und die Verwaltung mit der Durchführung zu beauftragen. Voraussetzung hierfür sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff.
Gegenstand des geplanten Teilnahmewettbewerbs ist die künstlerische und bauliche Neugestaltung des Bereichs. Ziel ist eine Verbindung von Kunst und Verkehrsbau unter Berücksichtigung von Innovation, Langlebigkeit, Umweltfreundlichkeit sowie der Sicherstellung der Verkehrsfunktion und Unterhaltsfähigkeit. Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung sollen drei ausgewählte Büros Entwürfe für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und künstlerische Gestaltung sowie Vorschläge für Bürgerbeteiligungsverfahren erarbeiten. Die Bewertung der Entwürfe erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretern politischer Gremien, der Verwaltung, der Bezirksbürgermeisterin, Mitgliedern der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie externen Fachleuten zusammensetzt.
Für das Wettbewerbsverfahren stehen 150.000 Euro zur Verfügung, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 30.000 Euro trägt. Die Kosten für das Verfahren teilen sich in 120.000 Euro für die Vorentwürfe der drei Büros sowie 30.000 Euro für Honorare, Prüfung und Sachkosten auf. Die geschätzten Baukosten für die anschließende Umgestaltung werden auf etwa 1,2 Millionen Euro beziffert.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- G.Anfragen
- 1.Anschaffung neuer RaumluftfilteranlagenZur Vorlage · 0199/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Schule und Ausbildung Fragen zum Ausbau von Raumluftfilteranlagen in den Hammer Schulen gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Klärung des aktuellen Stands der Ausstattung sowie der Verwendung von Haushaltsmitteln.
Die Anfrage bezieht sich auf eine vorangegangene Stellungnahme der Verwaltung, wonach 51 Unterrichtsräume mit mobilen Raumluftfilteranlagen ausgestattet wurden, um eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten auszugleichen. Dabei wurde auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Umweltbundesamtes verwiesen, wonach mobile Filter allein keinen ausreichenden Schutz bieten, da sie das regelmäßige Durchlüften nicht ersetzen können.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Anschaffung der Anlagen in Räumen mit unzureichender Belüftung zweckmäßig ist oder ob eine Ausstattung besser belüfteter Räume sinnvoller wäre. Zudem wird um eine Aufschlüsselung der unter dem Begriff „Baumaßnahmen“ geführten Kosten in Höhe von 1.000.000 Euro gebeten. Es soll geklärt werden, ob diese Mittel für bauliche Veränderungen oder für die Anschaffung neuer Filteranlagen verwendet werden und welche Kriterien bei der Ausstattung von Sporthallen zur Anwendung kamen. Des Weiteren wird nach der Verwendung von Fördermitteln in Höhe von 600.000 Euro sowie nach dem Verbleib nicht verplanter Mittel aus dem Jahr 2023 gefragt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- H.Verschiedenes