Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 22.0.322, Nr. 0145/22
- 2.Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen bei Rückwärtsfahrten in der Abfallsammlung incl. Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen aus den Gefährdungsbeurteilungen in einer umfassenden TourenplanungZur Vorlage · 0784/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abfallentsorgungsbetrieb Hamm (ASH) beabsichtigt, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Rückwärtsfahrten bei der Abfallsammlung durchzuführen und die entsprechenden Maßnahmen in eine umfassende Tourenplanung zu integrieren. Hierzu soll die INFA GmbH beauftragt werden. Die Dienstleistung umfasst die Bereiche Restmüll, Bioabfall, Altpapier sowie die Sammlung von Leichtverpackungen (LVP).
Ziel des Vorhabens ist es, das Unfallrisiko bei Rückwärtsfahrten zu minimieren, indem die Abfallsammeltouren so geplant werden, dass solche Manöver nach Möglichkeit vermieden werden. Sofern Rückwärtsfahrten unvermeidbar sind, sollen die durch die Gefährdungsbeurteilungen ermittelten Schutzmaßnahmen in einem Kataster festgehalten werden. Die INFA GmbH soll die Gefährdungsbeurteilungen inklusive einer Erstbewertung und der Ermittlung von Handlungsdringlichkeiten erstellen und die Daten elektronisch so aufbereiten, dass sie in das bereits genutzte Planungstool importiert werden können.
Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag im Wege einer Verhandlungsvergabe ohne Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Dies wird damit begründet, dass die technische Kompatibilität mit der bestehenden Software des ASH sichergestellt werden muss und eine Vergabe an andere Dienstleister aufgrund der notwendigen Schnittstellenprogrammierung nicht wirtschaftlich wäre. Die voraussichtlichen Kosten für das Projekt belaufen sich auf 78.000 Euro, aufgeteilt in 38.000 Euro für das Rückwärtsfahrkataster und 40.000 Euro für die Tourenplanung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Elektromobilitätskonzept HammZur Vorlage · 0674/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0674/22_VL befasst sich mit der Umsetzung des Elektromobilitätskonzepts der Stadt Hamm sowie der Förderung der Ladeinfrastruktur. Gegenstand der Vorlage ist die Kenntnisnahme eines Berichts sowie die Weiterentwicklung des betrieblichen Mobilitätsmanagements innerhalb der Stadtverwaltung. Hierbei sollen gutachterliche Empfehlungen sowie Erfahrungen aus der Selbstorganisation der Verwaltung genutzt werden. Das Konzept stützt sich auf Untersuchungen eines externen Beratungsunternehmens und bezieht Erkenntnisse aus einem Modellquartier im Hammer Osten ein.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist der Aufbau eines Beratungsangebots für Unternehmen, Betreiber und die Immobilienwirtschaft. Dieses Angebot soll durch eine Zusammenarbeit der Wirtschaftsförderung, der Klimaagentur und der Stadtwerke realisiert werden. Ziel ist es, Informationen und Beratung in Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereichen auszubauen. Die Stadtverwaltung soll dabei durch eine Vorbildfunktion und Beratungskompetenz Impulse setzen.
Die Erweiterung der öffentlichen Ladeinfrastruktur liegt in der Verantwortung der Stadtwerke sowie privater Anbieter, wobei die Stadt transparente Zugangsvoraussetzungen schaffen soll. Die Implementierung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements wird als neue Aufgabe der Verwaltung festgelegt. Die finanziellen Auswirkungen sowie Refinanzierungsmöglichkeiten werden im Zuge der Konkretisierung der Einzelmaßnahmen ermittelt und dem Haushalt angemeldet. Die Verwaltung wird die Gremien über die Fortschritte bei der Umsetzung des Konzepts informieren. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes an der Vorlage fand nicht statt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 2.33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm – Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich-Robert (CreativRevier) – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0704/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0704/22_VL behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandortes Heinrich Robert, der als „CreativRevier“ geplant ist. Das Projekt umfasst eine Gesamtfläche von 59,9 Hektar, die eine Mischung aus Wohnbauflächen, urbanen Gebieten, großflächigem Handel, Gewerbeflächen sowie Grün-, Wald- und Wasserflächen vorsieht. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohn-, Freizeit- und Kulturquartieren sowie Arbeitsplätzen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Änderung nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Planung erfordert eine Anpassung regionalplanerischer Ziele im Regionalplan Ruhr, wobei die Vereinbarkeit mit dem aktuellen Entwurf durch die Regionalplanungsbehörde bestätigt wurde.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Anforderungen formuliert. Die höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg fordert eine Artenschutzprüfung sowie die Berücksichtigung des Landschaftsplans Hamm-West. Zudem wurden Maßnahmen zur Sicherung der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit, wie die Installation tierfreundlicher Beleuchtung und Nisthilfen, in die Planung aufgenommen. Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband regten Anpassungen zur Niederschlagswasserableitung an.
Hinsichtlich der Einzelhandelsflächen ist eine Konkretisierung der Sortimente und Verkaufsflächen erforderlich. Während die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund und der Handelsverband Westfalen-Münsterland Bedenken hinsichtlich möglicher Verdrängungseffekten bestehender Stadtteilzentren äußerten, stützt sich die Planung auf eine vorliegende Handelsanalyse. Die vier zugehörigen Bebauungspläne befinden sich derzeit im Aufstellungsverfahren.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur 2. öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 LandesplanungsgesetzZur Vorlage · 0705/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0705/22_VL befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten öffentlichen Auslegung des Regionalplans Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR). Gegenstand des Verfahrens ist die Einbringung von Anregungen zum Entwurf des Regionalplans, der textliche und zeichnerische Festlegungen sowie einen Umweltbericht umfasst.
Der Regionalverband Ruhr hat bei der Überarbeitung des Entwurfs den Anregungen der Stadt Hamm in mehreren Bereichen gefolgt, insbesondere bei der Planung von Wohn- und Wirtschaftsflächen. Während der Standort „K’Park Süd II“ aus den Wirtschaftsflächen herausgenommen wurde, bleiben die Standorte „Rangierbahnhof“ und „Inlogparc“ bestehen. Der Hafen Hamm-Mitte wird als landesbedeutsamer Hafenstandort bestätigt, die Einstufung des Hafens Uentrop wurde hingegen abgelehnt. Im Bereich der allgemeinen Siedlungsbereiche wurden Anpassungen vorgenommen, wobei im Bereich Heessen 6 von 10 ha vorgeschlagenen Flächen festgesetzt wurden.
Im Bereich Freiraum folgt der Regionalverband der Stadt Hamm beim Schutz von Waldbereichen, wodurch die Planung von Windenergieanlagen in diesen Gebieten nicht mehr möglich ist. Im Verkehrsbereich wurden Planungen für die B 63, K 13, A 445 und L 667 übernommen, während die Trassen der K 7, K 12 sowie K 1/K 8/K 26 nicht als regionale Verkehrswege festgelegt wurden. Die Stadt Hamm fordert im Rahmen der Auslegung weiterhin eine Ergänzung der Streckenabschnitte und des Bahnknotens Hamm, um den Betrieb des RRX zu sichern. Die Stadt äußert zudem Vorbehalte bezüglich des Kooperationsstandortes Inlogparc.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: Erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0722/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0722/22_VL wird der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.085 im Bereich Werler Straße und Oberallener Weg in der Gemarkung Allen beantragt. Ziel des Vorhabens ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern auf einer Gesamtfläche von etwa 95.324 m². Die Planung sieht die Ausweisung von Gewerbeflächen vor, die die Ansiedlung eines potenziellen Einzelbetriebs mit einer Fläche von rund 30.000 m² ermöglichen sollen. Damit verbunden ist die Sicherung von bis zu 560 Arbeitsplätzen.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Änderung der Zielrichtung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom September 2007 vor. Zudem ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches vorgesehen. Die Fortsetzung des Verfahrens ist an die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung gekoppelt.
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung sollen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gemäß den bestehenden kommunalen Leitfäden und Konzepten berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem die Begrünung von Stellplätzen und Flächen, Versiegelungsschutz, Dachbegrünung sowie die Nutzung regenerativer Energien. Zudem ist die ökologische Aufwertung durch Aufforstung und die Rückhaltung von Regenwasser auf den Flächen vorgesehen. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet bereits als Erweiterung des Gewerbeparks dar, wobei bestimmte Streifen am Bewerbach und an der Werler Straße als Grünflächen für eine naturnahe Entwicklung ausgewiesen sind.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Bebauungsplan Nr. 03.099 – Käthe-Kollwitz-Weg / Dürerstraße – hier: 1. erneuter Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0758/22_VL · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Vorlage 0758/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.099 – Käthe-Kollwitz-Weg / Dürerstraße vorgeschlagen. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 16.900 m² in der Gemarkung Berge. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen im Stadtbezirk Rhynern, um der Nachfrage in den Ortsteilen Berge und Westtünnen zu begegnen. Das Projekt ist Bestandteil der Wohnbaulandinitiative Hamm.
Das Verfahren soll auf Grundlage des § 13b BauGB als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt werden. Da eine Neufassung des Beschlusses zur Anpassung an die neuen Fristen des Baulandmobilisierungsgesetzes erforderlich ist, wird die Beibehaltung der Zielausrichtung vom Dezember 2019 angestrebt. Dabei wird die gesetzliche Fristverlängerung für den Verfahrensabschluss bis Ende 2024 berücksichtigt. Da das Gebiet im Flächennutzungsplan derzeit als Grünfläche ausgewiesen ist, ist eine Berichtigung des Plans notwendig.
Die Planung orientiert sich am Kommunalen Klimaaktionsplan Hamm 2020-2025 sowie am Klimafolgenanpassungskonzept. Vorgesehene Maßnahmen umfassen unter anderem Dachbegrünungen, die Begrenzung der Grundflächenzahl, die Nutzung von Regenwasser, Photovoltaik sowie die Förderung der Elektromobilität. Zur Information der Anwohner ist zudem die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.CO2-Bilanz inklusive HandlungsempfehlungenZur Vorlage · 0822/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die CO2-Bilanz inklusive der darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen beauftragt. Die Vorlage basiert auf dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035, welches der Rat bereits 2019 beschlossen hat.
Die vorliegende Treibhausgas-Bilanz zeigt, dass die Emissionen im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2019 um etwa 30 % gesenkt werden konnten. Für das Jahr 2019 wurden Emissionen in Höhe von 1,36 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten ermittelt. Um das angestrebte Ziel für 2035 zu erreichen, ist eine jährliche Reduktion von durchschnittlich 85.000 Tonnen erforderlich, was einer Steigerung der bisherigen Reduktionsrate entspricht.
Die Bilanz identifiziert die Sektoren Wärme, Treibstoffe und Strom als die wesentlichen Bereiche der Emissionen. Innerhalb der Verbrauchergruppen tragen die Wirtschaft, der Verkehr und die privaten Haushalte maßgeblich zu den CO2-Faktoren bei. Da die Stadtverwaltung durch eigene Gebäude und den Fuhrpark lediglich etwa 2 % der Emissionen direkt beeinflussen kann, wird eine Vorbildfunktion sowie die Gestaltung von Rahmenbedingungen betont. Die Verwaltung soll zudem durch die Klima-Agentur Hamm Informationen bereitstellen und die Vernetzung von gesellschaftlichen Akteuren fördern. Die Umsetzung der Maßnahmen soll durch ein regelmäßiges Monitoring begleitet werden.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.06.2022 · Stadtentwicklungs- und Klimaausschuss
- C.Verschiedenes