Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 07.09.2021, Nr. 0090/21
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.7. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0418/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0418/21 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung 2018) der Stadt Hamm vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband dient.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Baubeginnen. Für den Zeitraum ab 2021 sind unter anderem der Neubau eines Mischwasserkanals im Baugebiet „Am Hallohpark“ sowie ein Erschließungs- und Entlastungskanal im Gebiet „Bebckenhege“ vorgesehen. Zudem sollen Immissionsnachweise an Einleitungsstellen im Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens Radbodstraße durchgeführt werden. Im Bereich der Hafenstraße Lanfer ist die Verlegung eines Mischwasserkanals für die Errichtung eines Containerterminals geplant.
Weitere Maßnahmen mit Baubeginn in den Jahren 2022 und 2023 beinhalten die Erneuerung von Kanälen in der Rembrandtstraße, am Südring sowie in der Stefanstraße. Im Baugebiet Zinzendorfstraße ist der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Ein weiteres Projekt betrifft die Anbindung von Grundstücken im Bereich Norddinker an das Druckentwässerungsnetz, um die dortige Nutzung von Kleinkläranlagen abzulösen. Auch Immissionsnachweise für die Einzugsgebiete der Kläranlage Uentrop und des Herringer Bachs sind Bestandteil der Erweiterung.
Der Rat soll den Lippeverband beauftragen, diese Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Neue Baumschutzsatzung und Förderrichtlinie BaumschutzZur Vorlage · 0438/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine neue Baumschutzsatzung sowie eine dazugehörige Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel der Regelungen ist der Erhalt von Bäumen und Holzgewächsen sowie die Förderung der Durchgrünung im Stadtgebiet.
Nach der neuen Satzung unterliegen im Innenbereich und in Bebauungsplänen bestimmte Arten dem Schutz. Dazu zählen alle Laubbäume sowie die heimischen Nadelbäume Kiefer und Lärche, sofern deren Stammumfang mindestens 100 cm beträgt. Für die Arten Ginkgo, Eibe und Stechpalme gilt eine Grenze von 60 cm Stammumfang. Das Entfernen, Beschädigen oder die dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensfähigkeit dieser Pflanzen ist untersagt. Ausnahmen oder Befreiungen können durch das Umweltamt genehmigt werden, was unter Umständen mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung verbunden ist.
Die Förderrichtlinie sieht finanzielle Unterstützung für Maßnahmen des Baumschutzes vor. Im Rahmen des „Förderprogramms Altbaum“ können fachgerechte Maßnahmen an Bäumen mit einem Umfang von 300 cm oder mehr mit bis zu 50 % bezuschusst werden, wobei die Summe auf 1.000 Euro pro Antragsteller und Jahr begrenzt ist. Zudem werden Neuanpflanzungen mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert, maximal 500 Euro pro Jahr, sofern die Pflanzen mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
Die Finanzierung der Zuwendungen soll über einen zweckgebundenen Baumschutzfonds erfolgen, der zunächst durch städtische Mittel und später durch Ausgleichszahlungen gespeist wird. Für die Umsetzung sind 50.000 Euro vorgesehen. Die Verwaltung plant zudem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch Online-Informationen und Beratungsangebote.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Umgang mit Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0460/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0460/21 das weitere Vorgehen beim Umgang mit Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet festgelegt.
Hinsichtlich der Windenergie wird die in der Sachdarstellung beschriebene Vorgehensweise unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zur Kenntnis genommen. Aufgrund der neuen landesgesetzlichen Regelungen, die einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden in bebauten Ortsteilen vorschreiben, wird von einer gesamtstädtischen Steuerung der Windenergie durch Konzentrationszonen abgesehen. In diesem Zusammenhang wird das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans eingestellt. Zudem werden der Änderungsbeschluss vom 22. November 2019 sowie die laufenden Verfahren zur 7. Änderung (Isenburg) und zu den 14. und 15. Änderungen (Weetfeld A2) aufgehoben. Die Errichtung von Windenergieanlagen erfolgt künftig auf Basis der gesetzlichen Privilegierung im Außenbereich.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaikanlagen wird die vorgesehene Vorgehensweise ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Stadt beabsichtigt, den Ausbau primär auf Dachflächen, Brachflächen, Aufschüttungen sowie Halden zu fördern, um den Schutz landwirtschaftlicher Flächen zu gewährleisten. Die Nutzung von Flächen entlang von Bundesfernstraßen oder überregional bedeutsamer Schienenwege wird als weitere Option beibehalten. Ein erster Aufstellungsbeschluss für eine Anlage auf einer Brachfläche an der Martinstraße liegt bereits vor; zudem soll die Nutzung der Halden Humbert und Sundern geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bebauungsplan Nr. 04.078 - südlich Holtkamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0487/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0487/21_VL wird der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04.078 „südlich Holtkamp“ vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 9.857 m², die im Rahmen der Wohnbaulandinitiative Hamm für die wohnbauliche Entwicklung vorgesehen ist. Die Flächennutzung gliedert sich in Wohngebiete, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen, Wasserwirtschaft sowie Versorgungsflächen. Die Planung sieht die Errichtung von etwa 20 bis 25 Wohneinheiten vor, wobei die bauliche Dichte durch eine Grundflächenzahl von 0,3 und maximal zwei Vollgeschosse begrenzt wird.
Die Planung integriert ökologische und klimaschutzrelevante Maßnahmen, darunter eine verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen, Dachbegrünungen sowie ein Schottergartenverbot. Zudem wird eine 30-prozentige Begrünungspflicht für unbebaute Flächen festgesetzt. Die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm sowie der Unteren Naturschutzbehörde wurden berücksichtigt, was unter anderem die Festlegung einer Fläche für eine Ortsnetztrafostation und die Anpassung einer Pflanzenarten-Liste umfasst. Die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. wurde zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gingen Einwendungen gegen die Wohnbauliche Entwicklung, den Verlust landwirtschaftlicher Flächen sowie mögliche Auswirkungen auf die Tierwelt, das Grundwasser und das Verkehrsaufkommen ein. Die Verwaltung hält dem den Bedarf an Wohnbauland sowie die Ergebnisse einer Artenschutzprüfung gegenüber, die keine Verbotstatbestände ergab. Ein Einwand bezüglich der Dimensionierung einer Einmündung wurde nicht berücksichtigt. Der Rat der Stadt Hamm hat die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die Begründung als Satzung beschlossen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0495/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0495/21_VL befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Stadt Hamm für die Jahre 2022 und 2023. Die Planung berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Durch die Aktivierung von Corona-Schäden als außerordentlicher Ertrag soll die formale Stabilität des Ergebnisses sowie des Eigenkapitals bis zum Jahr 2025 gewährleistet werden. Die Abschreibung dieser Schäden ist ab 2025 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren vorgesehen. Die prognostizierten Corona-Schäden belaufen sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 auf insgesamt 194 Millionen Euro, während die Gesamtsumme ab 2021 bei 236 Millionen Euro liegt. Zu den finanziellen Faktoren gehören Rückgänge bei der Gewerbe- und Einkommensteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen sowie steigende Personal- und Sozialaufwendungen.
Ab dem Jahr 2026 entfällt die Bilanzierungshilfe, was den Einsatz von Rücklagen zur Deckung eines Fehlbetrags von 34,1 Millionen Euro erforderlich macht, um die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Das Haushaltsvolumen steigt von 843 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 862 Millionen Euro im Jahr 2023 und soll bis 2026 auf 902 Millionen Euro ansteigen. Von 1.000 Euro des zentralen Finanzvolumens entfallen 483 Euro auf den Bereich Jugend und Soziales sowie 116 Euro auf Schulen. Zudem wird ein Beschlussvorschlag zur Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für gebührenrechnende Einrichtungen, wie etwa den ASH oder den Rettungsdienst und Friedhöfe, von 5,42 % auf 5,24 % zum 1. Januar 2022 vorgelegt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 6.Klimawandelgerechte Stadtentwicklung in der BauleitplanungZur Vorlage · 0511/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0511/21_VL der Stadt Hamm befasst sich mit der Implementierung eines Handlungsprogramms zur klimawandelgerechten Stadtentwicklung innerhalb der Bauleitplanung. Basierend auf dem Klimaaktionsplan der Stadt sollen die Leitbilder „CO2-Einsparung“ und „Klimaresiliente Stadt“ durch ein System aus Handlungsfeldern und Unterzielen umgesetzt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Darstellungen und Maßnahmensteckbriefe zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die definierten Standards über Festsetzungen in Bebauungsplänen anzuwenden. Abweichungen von diesen Standards sollen nur in begründeten Einzelfällen zulässig sein.
Die strategische Gliederung der Maßnahmen erfolgt nach räumlichen Ebenen, wobei zwischen verdichteten Bereichen, Gewerbe- und Industriegebieten sowie lockeren Wohngebieten unterschieden wird. In acht Maßnahmensteckbriefen, die unter anderem Themen wie Dachbegrünung, Freiflächen, Albedo und erneuerbare Energien umfassen, werden Standards für die bauleitplanerische Umsetzung definiert. Ziel ist die Integration dieser Standards als Festsetzungen in Bebauungspläne, um eine flächendeckende Umsetzung in Neubaugebieten zu erreichen. Dabei sollen Zielkonflikte, etwa zwischen städtebaulicher Dichte und Hitzeinseln oder zwischen Dachbegrünung und Photovoltaik, im Rahmen der städtebaulichen Abwägung berücksichtigt werden.
Ergänzend zur Bebauungsplanung werden städtebauliche Verträge als Instrument für Energiestandards angeführt, da die Einflussnahme auf bestehende Siedlungsstrukturen durch den Bestandsschutz begrenzt ist. Die Stadtentwicklung soll durch Nachverdichtung und die Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten klimawandelgerecht gestaltet werden. Die vorliegenden Maßnahmen dienen als erste Zusammenstellung, die auf Basis künftiger Analysen und stadtklimatischer Untersuchungen weiter konkretisiert werden muss.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- C.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung für den Hammer NordenZur Vorlage · 0482/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, eine städtebauliche Rahmenplanung für den Bereich Hammer Norden zu erarbeiten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung dieser Planung zu beauftragen, sofern die Empfehlung durch den Ausschuss für Klima, Umwelt und Naturschutz vorliegt.
Als Grundlage für das Vorhaben dient die Feststellung, dass die bestehenden planerischen Grundlagen, wie die Rahmenplanung von 1997 und das Strukturkonzept WerkStadt Hamm aus dem Jahr 2005, nicht mehr als ausreichend betrachtet werden. Zudem fehlt für den Hammer Norden ein aktuelles, stadtteilbezogenes Planungskonzept, wie es für andere Stadtbezirke bereits vorliegt oder in Erarbeitung ist.
Zentrale Schwerpunkte der neuen Planung sollen der Klimaschutz sowie die Klimaanpassung und die Sicherung von Freiraum- und Grünflächen sein. Weitere Themenbereiche umfassen die Stadtgestalt, die Bereitstellung von Wohn-, Gewerbe- und Versorgungsflächen sowie die Mobilität, insbesondere die Untersuchung zur Förderung des Umweltverbundes. Die Planung soll zudem auf den Ergebnissen des ehemaligen Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ aufbauen.
Das Ziel ist die Entwicklung einer Gesamtkonzeption für die Siedlungsbereiche des Hammer Nordens, der als funktionale Einheit betrachtet wird. Die Rahmenplanung soll als informelles Planungsinstrument Leitlinien für die städtebauliche Entwicklung formulieren und als Entscheidungsgrundlage für politische Gremien und die Verwaltung dienen. Das Verfahren umfasst eine Bestandsaufnahme, eine SWOT-Analyse sowie einen Beteiligungsprozess für die Öffentlichkeit und betroffene Akteure.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- D.Anträge
- 1.Antrag zum Haushalt: Waldentwicklung fördernZur Vorlage · 0338/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz einen Antrag zur Anpassung des Haushalts gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Erhöhung der Haushaltsstelle 310_1307020020 für die Waldentwicklung um einen Betrag von 120.000 Euro.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Stadt Hamm das Ziel verfolgt, jährlich mindestens drei Hektar Wald neu zu entwickeln. Für den Erwerb geeigneter Flächen werden derzeit marktübliche Kosten in Höhe von 70.000 Euro pro Hektar veranschlagt. Nach Angaben der Ratsfraktion reichen die bisher im Haushalt vorgesehenen Mittel nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Der Antrag wurde für die Sitzung des Ausschusses am 30. November 2021 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- E.Verschiedenes