Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Umweltausschusses am 22.06.2021, Nr. 0065/21
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 04.058 – Wielandstraße hier: 1. Kenntnisnahme der Ergebnisse erneuter Beteiligungen 2. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0334/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamm betrifft den Bebauungsplan Nr. 04.058 – Wielandstraße. Gegenstand der Vorlage ist der Satzungsbeschluss sowie die Kenntnahme der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und die Abwägung der eingegangenen Anregungen. Der Plan umfasst eine Fläche von etwa 72.407 m², die unter anderem Wohnbauflächen, Verkehrsflächen, Regenrückhaltung und Grünflächen vorsieht.
Die städtebauliche Planung sieht eine Quartiersentwicklung mit einem Mix aus Einzel-, Doppel- und Hausgruppen sowie barrierefreien Wohnformen und einer Kindertagesstätte vor. Die Bebauung ist auf zwei bis drei Geschosse ausgelegt. Zur Klimaanpassung sind Maßnahmen wie die Begrenzung der Versiegelung, Dachbegrünungen und die Nutzung erneuerbarer Energien festgesetzt. Zudem umfasst die Planung ökologische Ausgleichsmaßnahmen, darunter die Anlage einer Obstwiese, von Feldgehölzen und Laubwald, um ein Wertpunktdefizit auszugleichen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen unter anderem der Bezirksregierung Arnsberg, der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverbandes und der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt. Die Planung integriert zudem Anregungen zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen. Parallel zur Bebauungsplanung wird ein öffentlich-rechtliches Umlegungsverfahren nach § 45 BauGB durchgeführt, welches der Rat der Stadt Hamm bereits im Dezember 2019 angeordnet hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über die Gemarkung Pelkum.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.„Erlebensraum Lippeaue“: Auenpark, Wegesystem, Archäologischer InfopunktZur Vorlage · 0355/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Umsetzung der Teilprojekte im Projekt „Erlebensraum Lippeaue“ beschließen. Dies umfasst die Anlage des Auenparks, den Ausbau des Wegesystems sowie die Errichtung eines Archäologischen Infopunktes. Die Umsetzung ist an die gesicherte Finanzierung und die Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022 gebunden. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Bauausführung einschließlich der erforderlichen Ingenieur- und Gutachterleistungen durchzuführen.
Die Gesamtausgaben für die drei Vorhaben belaufen sich auf 3.155.000,00 Euro. Davon entfallen 2.120.000,00 Euro auf den Auenpark, 925.000,00 Euro auf die Flächenbewirtschaftung und den Wegebau sowie 110.000,00 Euro auf den Archäologischen Infopunkt. Durch einen Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg ist eine 90-prozentige Förderung sichergestellt, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 315.500,00 Euro reduziert.
Die bauliche Planung sieht am Hauptzugang über die Münsterstraße eine Platzerweiterung, Treppenanlagen, Sitzgelegenheiten sowie Flächen für temporäre Gastronomie vor. Das Angebot des Auenparks umfasst zudem eine Boulderwand, Outdoor-Fitnessgeräte, eine Discgolfanlage und Veranstaltungsflächen. Im Bereich der Infrastruktur sollen etwa 500 Meter neue Wege angelegt und 1.600 Meter bestehende Wege mit einer wassergebundenen Deckschicht aus Dolomitsand ertüftigt werden. Ein archäologischer Infopunkt mit einem bis zu fünf Meter hohen Erdhügel ist ebenfalls vorgesehen. Die Flächenbewirtschaftung erfolgt extensiv durch Landwirtschaft, wobei die Unterhaltung der Wege und Flächen in Abstimmung mit dem Lippeverband erfolgt. Ein wertgleicher Flächentausch zwischen der Stadt Hamm und dem Lippeverband ist zum Projektende geplant.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.Städtebauliche Rahmenplanung WDI-GeländeZur Vorlage · 0447/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0447/21_VL befasst sich mit der städtebaulichen Rahmenplanung für das etwa sechs Hektar große nördliche Teilgelände der Westfälischen Drahtindustrie GmbH an der Wilhelmstraße. Das Konzept dient als Grundlage für die künftige Bauleitplanung und die Integration des Standorts in die Stadtentwicklung der Hammer Weststadt. Die Planung umfasst drei verschiedene Szenarien für die Entwicklung des Areals.
Das erste Szenario ist als Vorzugsvariante vorgesehen und sieht eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe vor. Diese Variante beinhaltet den Erhalt historischer Hallenstrukturen, die Schaffung von Grünstrukturen sowie zwei Nord-Süd-Wegachsen und Maßnahmen zur Regenwasserversickerung. Zudem werden die Nutzung von Photovoltaikanlagen und Fernwärme geprüft. Das zweite Szenario konzentriert sich auf eine primäre Wohnnutzung zur Schaffung eines Wohnquartiers, was jedoch eine eingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit zur Folge hätte. Das dritte Szenario sieht den Verbleib der Westfälischen Drahtindustrie auf dem Gelände vor, wodurch Wohnnutzungen aufgrund von Lärmkonflikten ausgeschlossen sind; ergänzend ist hier eine Bebauung an der Wilhelmstraße und der Hobreckerstraße vorgesehen.
Die verkehrliche Erschließung soll vorrangig über die Otto-Brenner-Straße erfolgen, ergänzt durch Quartiersgaragen und Mobilitätsangebote wie Car-Sharing. Da das Gelände als Altlastenverdachtsfläche geführt wird, wurden bereits Zuwendungen bei der Bezirksregierung Arnsberg für weiterführende Untersuchungen beantragt. Der Rat soll über die Verabschiedung der Rahmenplanung als Konzept für weitere Entwicklungsschritte entscheiden.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Teilnahme der Stadt Hamm am Sonderprogramm ‚Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)‘ des LippeverbandesZur Vorlage · 0457/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Teilnahme am Sonderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) des Lippeverbandes zugestimmt. Das Programm, das bis 2030 angelegt ist und ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro für das Ruhrgebiet vorsieht, zielt auf die Stärkung der Klimaresilienz in 53 Kommunen ab. Schwerpunkte liegen dabei auf der Reduzierung des Regenwasserabflusses in Mischsystemen, der Erhöhung der Verdunstungsrate, der Reaktivierung verrohrter Gewässer sowie der Vermeidung von Hitzeinseln.
Die Stadt Hamm plant im Rahmen dieser Initiative verschiedene Maßnahmen, die auf dem bereits beschlossenen Klimafolgenanpassungskonzept aufbauen. Dazu gehört die Aktualisierung der Starkregen-Gefahrenkarte sowie die Anbindung der Geinegge an die Lippe, um die ökologische Durchgängigkeit zu verbessern. In der Innenstadt sollen durch die Reaktivierung von Gewässern wie dem Rothebach oder der Alten Ahse sowie durch die Flutung historischer Ringanlagen Hitzeinseln reduziert werden.
Weitere Vorhaben umfassen die Identifizierung von Flächen zur Entsiegelung auf Privatgrundstücken sowie die Intensivierung von Dach- und Fassadenbegrünungen an städtischen und privaten Gebäuden. Zudem ist die Entwicklung eines Stadtparks im Heessener Zentrum vorgesehen, der als Not-Retentionsfläche bei Extremregen dienen soll. Die Umsetzung der Projekte erfordert eine fachgerechte Begleitung durch Ingenieurbüros sowie personelle Unterstützung in den Arbeitskreisen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Gründung eines Instituts für Sektorenkopplung in der Energiewende an der Hochschule Hamm-LippstadtZur Vorlage · 0468/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Absicht der Hochschule Hamm-Lippstadt zur Gründung eines Instituts für Sektorenkopplung in der Energiewende zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde die Wirtschaftsförderung beauftragt, die Gründung des Instituts im Rahmen des 5-StandorteProgrammes zu begleiten.
Das geplante Institut soll die Entwicklung und Umsetzung lokaler klimafreundlicher Lösungen in den Bereichen Strom, Wärme, Klima, Verkehr sowie Gewerbe und Industrie beschleunigen. Ein zentraler Bestandteil des Vorhabens ist die Einrichtung eines sogenannten Experience Centers, das neben Weiterbildungsangeboten auch als Plattform für die Entwicklung zukunftsfähiger Systemlösungen dienen soll. Ziel ist es, die akademische Unterstützung lokaler Marktagierenden zu stärken und das bestehende Energiecluster in der Region Hamm weiterzuentwickeln. Das Institut richtet sich an verschiedene Nutzergruppen, darunter Unternehmen der Energiewirtschaft, des Handwerks und der Wohnungswirtschaft sowie Kommunen und Architekturbüros.
Die geplante Struktur des Instituts umfasst drei Bereiche: Sektorenkopplung und Quartiersentwicklung, das Experience Center mit Weiterbildungsangeboten sowie zentrale Dienste. Für den Betrieb sind insgesamt 15 Stellen vorgesehen. Die Finanzierung des Aufbaus soll primär über Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Richtlinie „STARK“ erfolgen. Die Stadt Hamm nutzt hierfür den Zugang über das 5-StandorteProgramm, wobei die Hochschule Hamm-Lippstadt den Eigenanteil trägt.
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- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- C.Anträge
- 1.OtterkästenZur Vorlage · 0244/21_AT · Antrag
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Die SPD-Fraktion hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0244/21 gestellt, der sich mit der Ansiedlung von Fischottern im Stadtgebiet befasst. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung von Fischottern in den östlichen Lippeauen sowie in den angrenzenden Gebieten von Wesel und Datteln. Zudem wird auf Maßnahmen des Lippeverbandes verwiesen, der in Kooperation mit einer Biostation künstliche Otterbehausungen an renaturierten Flussufern im Kreis Wesel installiert hat.
Die Fraktion weist darauf hin, dass durch bereits erfolgte Renaturierungsmaßnahmen, wie im Erlebensraum Lippeaue, die Artenvielfalt im östlichen Hamm zugenommen hat. In diesem Zusammenhang wird auf die Rückkehr anderer Arten wie Störche und Biber verwiesen. Da Fischotter zur Besiedlung auf vorhandene Höhlen angewiesen sind, sieht die Fraktion das Potenzial für eine weitere Entwicklung im westlichen Teil des Stadtgebiets.
Die Stadtverwaltung wird im Rahmen des Antrags dazu aufgefordert, zu prüfen, ob und an welchen Stellen der Lippe sowie deren Nebenflüssen bereits Fischotter nachgewiesen werden können. Zudem soll die Verwaltung die Möglichkeit prüfen, Kontakt zum Lippeverband aufzunehmen, um die Platzierung künstlicher Behausungen für Fischotter an den Ufern in Hamm zu realisieren.
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- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 29.06.2021 · Rat
- 2.WaldpflanzaktionZur Vorlage · 0259/21_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Durchführung einer Waldpflanzaktion gestellt. Hintergrund des Antrags ist die Notwendigkeit, den Waldanteil der Stadt, der laut Statistikatlas NRW im Jahr 2019 bei 8,8 % lag, im Hinblick auf den Klimaschutz zu erhalten und zu erweitelsn. Dabei wird vorgeschlagen, bei der Entwicklung von Waldflächen vorrangig Brachflächen und Halden zu nutzen und die Umwandlung von Acker- und Grünland zu vermeiden.
Der Antrag verweist auf bestehende Kahlflächen im Stadtgebiet, die durch Borkenkäferbefall in Fichtenbeständen sowie durch Trockenschäden bei Buchen entstanden sind und eine Wiederaufforstung erfordern. Um die Herausforderungen für die Waldbesitzer und die Forstwirtschaft zu adressieren, soll eine Aktion initiiert werden, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, etwa durch Schulklassen oder Kindergärten, fördert.
Die Ratsfraktion beantragt, die Stadtverwaltung mit der Planung und Durchführung einer solchen Waldpflanzaktion zu beauftragen. Das Format soll unter Einbeziehung öffentlicher und privater Waldbesitzer sowie potenzieller Unterstützer wie Naturschutzorganisationen, Baumschulen und Hegeringen konzipiert werden. Ziel ist es, die Bedeutung der Waldentwicklung und -pflege im Stadtgebiet durch partizipative Formate, beispielsweise im Rahmen der Reihe „Naturprofi“, zu stärken.
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- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 29.06.2021 · Rat
- WaldpflanzaktionZur Vorlage · 0197/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0259/21 einen Antrag gestellt, der die Durchführung einer Waldpflanzaktion vorsieht. Ziel der Initiative ist es, unter Einbeziehung von Kindergärten, Schulklassen und anderen Interessengruppen sowie unter Beteiligung öffentlicher und privater Waldbesitzer, die Waldentwicklung und -pflege zu fördern. Der Antrag bezieht sich auf die Notwendigkeit, Kahlflächen von insgesamt etwa 17 Hektar, die durch Borkenkäferbefall und Trockenschäden entstanden sind, wieder aufzuforsten. Dabei sollen neben den öffentlichen Waldbesitzern auch die private Forstbetriebsgemeinschaft sowie Naturschutzorganisationen und Baumschulen einbezogen werden.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag eine Stellungnahme abgegeben und empfiehlt, den Vorschlag nicht zu beschließen. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Waldanteil in Hamm laut statistischen Daten seit den 1990er Jahren gestiegen ist. Die Verwaltung führt aus, dass die durch Trockenheit verursachten Schäden vorwiegend in Privatwäldern auftreten und die Wiederaufforstung mit standortgerechten Baumarten durch finanzielle Unterstützung von Land und Bund sowie durch die professionelle Umsetzung durch Fachfirmen erfolgen sollte. Eine Waldpflanzaktion mit Gruppen wie Schulklassen wird von der Verwaltung aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit und der Notwendigkeit einer fachgerechten Pflanzung als nicht umsetzbar bewertet.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- D.Verschiedenes