Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Umweltausschusses am 08.12.2020, Nr. 0021/20
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 - Siegenbeckstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. Aufhebung eines Teilbereiches der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089Zur Vorlage · 0098/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm hat die Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 – Siegenbeckstraße – beschlossen. Die Änderung umfasst eine Anpassung des Planungsrechts, um den Verlauf der Geithe zu sichern und die Lage der Planstraße zu verändern. Das Plangebiet in der Gemarkung Schmehausen umfasst etwa 177.817 m², wobei der Großteil auf Industrieflächen entfällt.
Gegenstand der Planung ist die Sicherung des Bachlaufs der Geithe als Wasserfläche mit öffentlichem Grün sowie die Schaffung eines Hochwasserrückhalteraums. Zur Klimaanpassung wurde die Vorgabe zur Dachbegrünung auf 100 % der Dachflächen erhöht. Weitere ökologische Maßnahmen umfassen die Begrünung von Stellplatzanlagen, Fassadenbegrünungen bei Bürogebäuden sowie die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel zur Vermeidung von Lichtemissionen für Fledermausarten.
Aufgrund von Ausbauplänen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Datteln-Hamm-Kanal werden die Flurstücke 366, 369 und 351 aus dem Geltungsbereich der Planänderung ausgeschlossen. Gleichzeitig werden die bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans für diese Flächen aufgehoben.
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurden Maßnahmen zur Erhaltung von Lebensräumen für Vogelarten und die Kreuzkröte festgelegt. Die Verwaltung sieht die Wirksamkeit von Ausweichlebensräumen sowie die Eignung der neuen Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen als gegeben an. Die Anpassung der Planzeichnung und des Umweltberichts erfolgte unter Berücksichtigung der Stellungnahmen verschiedener Behörden und Verbände.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Städtebauliche Rahmenplanung Berge, Westtünnen, Rhynern – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0199/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat die städtebauliche Rahmenplanung für die Stadtbezirksbereiche Berge, Westtünnen und Rhynern als Endbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Planung dient als informelle, planerische Handlungs- und Orientierungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung des Gebiets.
Der Planungsprozess wurde von der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern initiiert und umfasste eine Bestandsanalyse sowie die Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts. In den Prozess wurden die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange einbezogen, unter anderem durch Bürgerwerkstätten und die Auslegung der Planunterlagen. Die Verwaltung hat die daraus resultierenden Anregungen und Stellungnahmen in einer separaten Dokumentation gewürdigt.
Der Endbericht analysiert verschiedene Handlungsfelder wie Stadtgestaltung, Freiraum, Wohnen, Gewerbe, Versorgung, soziale Infrastruktur sowie Verkehr. Ein Schwerpunkt liegt auf zwei Vertiefungsbereichen: dem Areal südlich des Bahnhaltepunkts Westtünnen sowie der historischen Ortsmitte von Rhynern. Für die Entwicklung des Gebiets wurden zudem Strukturkonzepte und Entwurfsskizzen erarbeitet.
Die Rahmenplanung ist bei der Aufstellung künftiger Bauleitpläne zu berücksichtigen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Planung kontinuierlich an neue Erkenntnisse, insbesondere im Bereich der Klimafolgenanpassung, sowie an die Anforderungen der Verkehrswende und des Wohnungsbedarfs angepasst werden muss.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Städtebauliche Rahmenplanung Bockum-Hövel – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0200/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat die Städtebauliche Rahmenplanung für den Stadtbezirk Bockum-Hövel als Endbericht vor. Die Planung dient als planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Stadtteilzentrums. Hintergrund der Erarbeitung war die Notwendigkeit, auf räumlich-strukturelle Veränderungen zu reagieren, die insbesondere durch die angekündigte Schließung des St. Josef-Krankenhauses entstanden sind.
Der vorliegende Bericht umfasst eine Bestandsaufnahme in verschiedenen Handlungsfeldern, darunter Nutzung, Städtebau, Mobilität und Nahversorgung. Auf Basis einer SWOT-Analyse wurde ein Konzept entwickelt, das ein Leitbild sowie konkrete Handlungsfelder und Ziele definiert. Ein Schwerpunkt der Planung liegt auf der Untersuchung des Standorts des ehemaligen St. Josef-Krankenhauses. Hierbei sollen vertiefende Planungen in Auftrag gegeben werden, um die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums sowie die Prüfung eines multifunktionalen Veranstaltungsgebäudes in Verbindung mit einer Mobilitätsstation zu untersuchen.
Ein weiteres Ziel der Rahmenplanung ist die Stärkung der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur sowie die Anpassung des Stadtbezirks an den Klimawandel. Hierzu sollen die Barrierewirkung von Hauptverkehrsstraßen gemindert und die klimafreundliche Mobilität ausgebaut werden. Für die Umsetzung der prioritären Teilbereiche, wie den Bereich um den Marktplatz und den Krankenhausstandort, sind weiterführende, konkretisierende Planungen vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 50.000 Euro.
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- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023): AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0323/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0323/21_VL sieht die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023) vor. Ziel der Vorlage ist es, die Inhalte, Verfahrensabläufe und Beteiligungsformate des neuen Plans zu konkretisieren und als Fahrplan für die weitere Bearbeitung festzulegen. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Aufwertung von Hauptbusrouten zu Metrobus-Linien mit einem 10-Minuten-Takt, die Prüfung von On-Demand-Verkehrssystemen zur flächendeckenden Bedienung sowie eine fahrgastfreundliche Tarifgestaltung. Hierbei sollen auch Maßnahmen wie ein 365-Euro-Ticket oder Freifahrten für Jugendliche und Sozialleistungsempfänger bewertet werden. Zudem ist die Prüfung von Schienenprojekten, etwa der Stadtbahn Hamm oder Haltepunkten in Pelkum, sowie die Wiederaufnahme regionaler Busverbindungen vorgesehen. Die Untersuchungsinhalte sollen zudem an den Zielen der Klimaneutralität bis 2035 und der CO2-Reduzierung ausgerichtet werden.
Die Erarbeitung des Plans soll unter Einbeziehung von Gutachterbüros, Verkehrsunternehmen, Verbänden und der Bürgerschaft erfolgen. Da neue Angebote voraussichtlich zu einer Erhöhung des aktuellen Betriebskostendefizits von jährlich 4 bis 6 Millionen Euro führen können, umfasst die Planung auch die Ermittlung von zu erwartenden Mehrkosten und Mehreinnahmen. Die finanziellen Auswirkungen der Planung belaufen sich auf 100.000 Euro Aufwendungen und 100.000 Euro Einzahlungen, wobei die Refinanzierung der Gutachterkosten über die Nahverkehrspauschale des Landes und Fördermittel des ZRL erfolgen soll; der städtische Eigenanteil beträgt laut Vorlage 0,00 Euro. Zur Refinanzierung der Planung wurde zudem ein Betrag von 4,8 Millionen Euro beim Bundesverkehrsministerium beantragt.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.06.2021 · Behindertenbeirat
- 5.Masterplan Mobilität: 1. Untersuchungsinhalte, Beratungs- und Beteiligungsverfahren 2. AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0341/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines „Masterplans Mobilität“ vorgelegt. Das Vorhaben dient als gesamtstädtisches Zielkonzept zur Sicherung der Klimaziele und umfasst fünf Teilbereiche: die Neuaufteilung des Straßenraums, die Förderung der Nahmobilität, die Entwicklung von Zielen für den ÖPNV inklusive On-Demand-Verkehr, die Gestaltung des Wirtschafts- und betrieblichen Verkehrs sowie die Förderung alternativer Antriebe. Ziel ist zudem die Modernisierung von Fahrzeugflotten durch Elektromobilität und Wasserstoffnutzung.
Der Beschlussvorschlag sieht die Beauftragung eines Gutachterbüros zur Erarbeitung des Plans vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 150.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 30.000 Euro vorgesehen ist. Die restlichen 120.000 Euro sollen durch Landesförderung gedeckt werden.
Der Erarbeitungsprozess ist in drei Beteiligungsphasen unterteilt. Die erste Phase umfasst eine Zukunftswerkstatt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verbänden sowie einen öffentlichen Ideenwettbewerb. Die zweite Phase beinhaltet Themenworkshops und die Vorlage eines Zwischenberichts in den politischen Gremien. In der dritten Phase sind politische Beratung, eine Offenlegung, eine Bürgerinformationsveranstaltung sowie eine Online-Beteiligung vorgesehen. Der Zeitplan sieht den Aufstellungsbeschluss für den Sommer 2021 vor, gefolgt von der Ausschreibung im Herbst 2021. Die Analyse- und Beteiligungsphasen sollen im Jahr 2022 stattfinden, sodass der finale Beschluss des Masterplans für das Frühjahr 2023 geplant ist. Die Vorlage durchläuft die Bezirksvertretungen, die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Bebauungsplan Nr. 04.078 – südlich Holtkamp – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0382/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0382/21_VL sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 04.078 – südlich Holtkamp – im Stadtbezirk Pelkum vor. Das Vorhaben umfasst ein 9.724 m² großes Plangebiet, das im Rahmen der Wohnbaulandinitiative eine wohnbauliche Entwicklung vorsieht. Geplant sind etwa 20 bis 25 Wohneinheiten in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern. Die Flächenverteilung umfasst Grundstücksflächen für Wohnen, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft. Der Entwurf sieht eine aufgelockerte Bebauierung mit einer Grundflächenzahl von 0,3 vor, wobei maximal zwei Vollgeschosse zulässig sind.
Die Planung verfolgt das Ziel einer klimawandelgerechten Quartiersentwicklung. In bestimmten Gebieten ist die Installation von Photovoltaikmodulen oder Solarwärmekollektoren auf Dachflächen verpflichtend, während in anderen Bereichen eine Dachbegrünung vorgesehen ist. Weitere Maßnahmen umfassen ein Verbot von Schottergärten sowie eine Begrünungspflicht von 30 % der unbebauten Flächen. Das Verfahren wird beschleunigt nach § 13b BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Einwände von Anwohnern eingereicht. Diese thematisieren alternative Nutzungen wie Obstgärten oder Hundewiesen, den Schutz von Wildtieren, die Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel sowie die Belastung durch Lärm, Feinstaub und Baustellenverkehr. Zudem wurde die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr kritisiert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Erschließung im Auftrag der Wohnbaulandinitiative erfolgt und die bestehende ÖPNV-Anbindung als ausreichend bewertet wird. Eine Artenschutzprüfung ergab keine Verbotstatbestände. Der Bebauungsplanentwurf soll gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Smart City Hamm – Die Digitalisierungsstrategie für unsere Stadt.Zur Vorlage · 0400/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0400/21_VL sieht die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie unter dem Titel „Smart City“ für die Stadt Hamm vor. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, diese Strategie unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten, wobei insbesondere die Planung von Pilotprojekten im Fokus steht. Zu den geplanten Projekten gehören ein Digitaler Zwilling, eine Urbane Datenplattform, ein digitales Beteiligungsverfahren, ein digitales Familienrathaus sowie ein Klima-Quartier als Reallabor. Zudem sollen On-demand-Verkehrslösungen, die Weiterentwicklung der App „Hamm:“ sowie die Konkretisierung der digitalen Infrastruktur, etwa durch den Ausbau von 5G und LoRaWAN, realisiert werden. Für den Strategieprozess sind Aufwendungen in Höhe von 95.000 Euro vorgesehen, wobei die Stadt einen Eigenanteil in gleicher Höhe beisteuert.
Die Verwaltung führt bereits verschiedene Digitalisierungsschritte durch, wie etwa das Serviceportal mit zahlreichen Online-Antragsassistenten oder die flächendeckende WLAN-Versorgung in Schulen. Im Bereich der Bildung wurden bereits umfangreiche Investitionen in die Erneuerung strukturierter Datennetze sowie in die Ausstattung mit Endgeräten getätigt. Organisatorisch soll die Stabsstelle Digitalisierung zu einem Kernteam unter der Leitung eines Chief Digital Officers (CDO) weiterentwickelt werden, welches dem Büro des Oberbürgermeisters unterstellt ist. Ein Projektteam „Smart City Hamm“ soll die Planung und das Monitoring übernehmen. Zudem wird die Teilnahme am Förderverfahren des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) „Smart Citys made in DE“ angestrebt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 17.06.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 15.06.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 8.Charta Faire Metropole RuhrZur Vorlage · 0410/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm hat im Rahmen einer Beschlussvorlage die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 verabschiedet. Die Charta stellt eine gemeinsame Verpflichtung von 53 Städten, Gemeinden und vier Kreisen im Ruhrgebiet dar, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Lieferketten zu fördern. Grundlage der Initiative sind die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, wobei der Fokus insbesondere auf den Zielen für menschenwürdige Arbeit, nachhaltigen Konsum sowie Klimaschutz liegt.
Mit dem Beschluss verpflichtet sich die Stadt, die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei kommunalen Einkäufen verstärkt nachzuweisen und den Anteil fair gehandelter Produkte bei öffentlichen Beschaffungen sowie kommunalen Veranstaltungen zu erhöhen. Zudem sollen die Anzahl der Fairtrade-Schulen, Fairtrade-Kitas und Fairtrade-Jugendhäuser gesteigert sowie die Bedeutung des Fairen Handels im Stadtmarketing und in der Wirtschaftsförderung gestärkt werden. In der Verwaltung soll mindestens eine Ansprechperson für das Thema benannt werden.
Zusätzlich zu den regionalen Zielen der Charta hat die Stadt Hamm drei ergänzende Ziele festgelegt. Dazu gehört der bevorzugte Einkauf von Produkten des Fairen Handels bei anerkannten Organisationen sowie die Durchführung von vier Informationsveranstaltungen für Schulen und Kitas bis zum Jahr 2025. Bis 2028 soll zudem ein Konzept zum Thema „Fairer Handel im Sport“ in Kooperation mit Sportvereinen und dem Stadtsportbund entwickelt werden, das auch den Einsatz von Sportmitteln aus fairer Produktion berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- C.Verschiedenes