Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Verpflichtung der Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter
- 1.Verpflichtung der anwesenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger des Ausschusses für Klima,- Umwelt und Naturschutz gem. § 67 Abs. 3 GO NRW
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 1.Bestellung eines Schriftführers für den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und NaturschutzZur Vorlage · 0157/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0157/20 eine Neubesetzung der Schriftführung im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz beantragt. Der Vorschlag sieht vor, einen Mitarbeiter des Umweltamtes mit sofortiger Wirkung zum Schriftführer des Ausschusses zu bestellen. Gleichzeitig soll eine weitere Mitarbeiterin des Umweltamtes als stellvertretende Schriftführerin für das Gremium eingesetzt werden.
Die Vorlage begründet die Bestellung damit, dass die betreffende Person bereits seit dem Jahr 2007 die Funktion des Schriftführers im Umweltausschuss ausgeübt hat. Durch die Neubesetzung der Funktionen werden die administrativen Abläufe innerhalb des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sichergestellt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Entscheidung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Umweltausschusses am 16.06.2020, Nr. 697/20
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.30. Änderung des Flächennutzungsplanes – Dahlhof – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0079/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dahlhof“ dient der planungsrechtlichen Absicherung einer Betriebserweiterung eines Lebensmittelmarktes am Standort Bockum-Hövel. Das Vorhaben sieht den Ersatz eines bestehenden 800 Quadratmeter großen Marktes durch einen Neubau mit einer Verkaufsfläche von 1.150 Quadratmetern vor. Hierfür ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel auf einer Fläche von etwa 6.531 Quadratmetern erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 durchgeführt.
Im Rahmen der Planung ist ein Stellplatzangebot von 72 Plätzen vorgesehen, während der Bedarf bei 63 Plätzen liegt. Maßnahmen zur Klimaanpassung umfassen die Nutzung von Photovoltaik, Dachbegrünungen sowie die Pflanzung von Einzelbäumen. Aufgrund eines ökologischen Eingriffs, der nicht vollständig ausgeglichen werden kann, wurde ein Ersatzgeld in Höhe von 7.315,00 Euro festgesetzt, welches über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abgesichert wird.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Feststellung der FNP-Änderung sowie der dazugehörigen Begründung und des Umweltberichts vom 19. August 2020. Dabei sollen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt werden, während die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. nicht berücksichtigt werden soll. Die Rechtswirksamkeit der Änderung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung ein, wobei die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg vor der Wirksamkeit erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0080/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0080/20_VL behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Absicherung eines Vorhabens der Firma Aldi, welches den Ersatz eines bestehenden Lebensmittelmarktes durch einen Neubau vorsieht. Die Verkaufsfläche soll von 800 m² auf maximal 1.150 m² vergrößert werden, wobei das Gebiet als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt wird. Das Plangebiet umfasst etwa 6.531 m².
Die Planung sieht die Umwidmung einer Wohnbaufläche in eine Sonderbaufläche vor. Im Rahmen der Klimaanpassung sind Dachbegrünungen sowie die Pflanzung von Einzelbäumen festgesetzt. Dabei ist eine Begrünung von mindestens 40 % der Dachfläche vorgeschrieben, während Photovoltaik- und Solaranlagen maximal 60 % der Fläche beanspruchen dürfen. Für ökologische Eingriffe, die nicht im Plan ausgeglichen werden können, ist ein Ersatzgeld in Höhe von 7.315 € vorgesehen, welches über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert wird.
Ein Verkehrsgutachten bestätigt die Leistungsfähigkeit der Straßen und weist einen Stellplatzbedarf von 63 Einheiten aus, wobei 72 Plätze geplant sind. Ein Immissionsgutachten bescheinigt die Einhaltung der Orientierungswerte. Die Verwaltung folgt dem Antrag des Landesbetriebes Straßen NRW bezüglich einer Blendschutzeinrichtung und ergänzt die Planurkunde um einen Hinweis auf die Pflanzliste. Anregungen zur verpflichtenden Festsetzung von Fledermauskästen oder zur Regelung einer ökologischen Baubegleitung im städtebaulichen Vertrag wurden von der Verwaltung nicht übernommen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.5. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0082/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0082/20_VL sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) in seiner 6. Fortschreibung aus dem Jahr 2018 vor. Ziel der Vorlage ist es, zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung von Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, die bislang nicht enthalten waren.
Die geplanten Ergänzungen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Im Distlerweg ist der Neubau eines Mischwasserkanals erforderlich, um die bauliche Erweiterung der Von-Thünen-Straße sowie den Ausbau eines privaten Stichweges zu ermöglichen. Im Bereich der Dessauer Straße ist der Neubau eines Mischwasserkanals notwendig, um die Realisierung von Gewerbeansiedlungen zu unterstützen; die Durchführung der Straßenverlängerung und Kanalbaumaßnahme erfolgt durch den Erschließungsträger. Zudem ist im geplanten Baugebiet Lippestraße/Friedrichsfeld der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen in der Erschließungsstraße sowie in der Lippestraße vorgesehen.
Der Rat der Stadt Hamm wird angehalten, den Lippeverband damit zu beauftragen, diese Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sollen die Verwaltung sowie der Lippeverband mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Erste Änderungssatzung der Abwassersatzung der Stadt Hamm vom 13.12.2018Zur Vorlage · 0083/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderungssatzung der Abwassersatzung vom 13. Dezember 2018 vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die Anpassung der Satzung an aktuelle bauliche und rechtliche Gegebenheiten sowie die Einführung neuer Gebührentatbestände.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Aufnahme der oberirdischen Niederschlagswasserbeseitigung über Entwässerungsrinnen in die Satzung. Dies reagiert auf die Entwicklung in verschiedenen Baugebieten, in denen das Niederschlagswasser zunehmend über Rinnen von den Grundstücken in die öffentliche Abwasseranlage geleitet wird. Zudem soll zur Verwaltungsvereinfachung ein Gebührentatbestand für das gezielte Abpumpen von Grundwasser bei Bauvorhaben eingeführt werden, sofern die öffentliche Kanalisation als temporäre Vorflut genutzt wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regelung zur Abnahme von Zwischenwasserzählern. Um Wassermengen, die nachweislich auf dem Grundstück verbraucht wurden, vom Frischwassermaßstab abziehen zu können, ist die Installation geeichter Messeinrichtungen erforderlich. Aufgrund stark gestiegener Fallzahlen bei entsprechenden Anträgen sieht die Vorlage die Einführung einer Verwaltungsgebühr für die jährliche Durchführung der Verbrauchsabrechnung vor. Ergänzend umfasst die Vorlage redaktionelle Anpassungen sowie Präzisierungen von Begriffsdefinitionen. Die geplante Satzung soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 23.08.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Änderung des Flächennutzungsplanes (32. Änderung) – Hotel Alte Mark hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0086/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0086/20_VL betrifft die 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm für das Projekt „Hotel Alte Mark“. Ziel der Änderung ist die Schaffung eines Hotelgebäudes auf einer Fläche von etwa 0,78 Hektar im Stadtbezirk Uentrop. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von 18 Doppelzimmern, drei Seminarräumen sowie einer Wohneinheit für den Betriebsinhaber. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Die Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg und der unteren Naturschutzbehörde führte zu Anpassungen im Plan, unter anderem zur Korrektur einer Pflanzenartenliste und zur Änderung von Flächenbezeichnungen. Der Ausgleichsbedarf im Bereich des Naturschutzes wurde auf -7.725 Wertpunkte festgesetzt, wobei die Kompensation durch eine externe Obstwiese des Investors vorgesehen ist.
Die Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr bestätigte die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Regionalplanzielen. Vonseiten des Lippeverbandes und der Berufsfeuerwehr wurden brandschutztechnische Anforderungen an die Löschwassermenge formuliert. Die Stadtwerke Hamm bestätigten die Versorgungssicherheit im Geltungsbereich. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe wies auf die Notwendigkeit möglicher Überprüfungsmaßnahmen hin. Die Vorlage dient der Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplans.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02.121 – Hotel Alte Mark hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0089/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0089/20_VL behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121 „Hotel Alte Mark“ für ein etwa 7.762 m² großes Areal in Hamm-Uentrop. Ziel der Planung ist die Erweiterung eines bestehenden Hotel- und Restaurantbetriebs durch ein neues Gebäude, das 18 Doppelzimmer, drei Seminarräume sowie eine Wohneinsheit für die Betriebsinhaberschaft umfasst. Der Entwurf sieht vor, den Bebauungsplan als Satzung inklusive Begründung und Umweltbericht zu verabschieden.
Zur Sicherung der Klimaanpassung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 festgesetzt, wobei Nebenanlagen eine Erhöhung auf maximal 0,4 ermöglichen. Die Entwässerung des Gebiets erfolgt über ein Trennsystem. Da eine Versickerung aufgrund der Bodenparameter nicht möglich ist, muss Regenwasser gedrosselt in einen Vorfluter eingeleitet werden. Die Versorgung mit Strom, Trinkwasser und Erdgas soll über bestehende Leitungen der Alten Soester Straße erfolgen. Die Löschwasserversorgung ist durch die Stadtwerke Hamm mit einem Grundschutz von 96 m³/h über zwei Stunden sichergestellt.
Im Rahmen der Planung wurden Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg sowie der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverlandes und des Amtes für Zivilschutz/Feuerwehr wurden zur Kenntnis genommen. Die landesplanerische Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr bestätigte die Vereinbarkeit mit der Raumordnung. Ein verbleibendes Defizit im ökologischen Ausgleich wird durch die Anpflanzung einer Obstwiese in räumlicher Nähe kompensiert.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR) hier: Stellungnahme der Stadt Hamm im BeteiligungsverfahrenZur Vorlage · 0121/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR) eine Stellungnahme vorgelegt. Ziel des Teilplans ist die Sicherung von Flächen für flächenintensive Industrie- und Gewerbebetriebe in der Metropole Ruhr durch die Festlegung von 24 Standorten.
Die Stadt begrüßt die Reduzierung der Mindestgröße für Ansiedlungen von 8 auf 5 Hektar sowie die Streichung des Standortes K`Park Süd II aus dem Entwurf. Die Festlegung des Standortes Rangierbahnhof wird ebenfalls befürwortet, da hier eine Revitalisierung für die „grüne Logistik“ sowie die Verknüpfung von Schiene, Wasser und Straße angestrebt wird. Im Gegensatz dazu wird die Beibehaltung des interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes Hamm-Bönen (INLOGPARC) als Kooperationsstandort abgelehnt, da die Stadt keine weitere Entwicklung über die bestehenden Flächen hinaus verfolgt.
Hinsichtlich des Umweltberichts werden Bedenken gegen die Bewertung des Standortes Gersteinwerk geäußert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine industrielle Nutzung zu einer Steigerung des Straßenverkehrs führen könnte, wofür die umliegenden Straßen nicht geeignet seien. Zudem wird auf mögliche Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete durch notwendige Erschließungsmaßnahmen hingewiesen. Bezüglich des Standortes Rangierbahnhof wird eine Überarbeitung der Schutzgutbeurteilung angeregt, da vorliegende Analysen auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten im Umfeld hindeuten.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 8.Bebauungsplan Nr. 03.100 - PV-Anlage Martinstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0132/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 03.100 – PV-Anlage Martinstraße – vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 5,6 Hektar großes Areal in der Gemarkung Berge, Flur 1, im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Die Fläche, die sich nordöstlich der Kreuzung Auf der Becke / Martinstraße befindet, umfasst ein brachliegendes Gelände einer ehemaligen Deponie.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Die Stadtwerke Hamm beabsichtigen, auf dieser Fläche eine großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer geschätzten Gesamtleistung von circa 2 Megawatt zu errichten. Ein wesentlicher Standortvorteil ist die unmittelbare Nähe zu einem bestehenden Umspannwerk, wodurch die Einspeisung in das Netz ohne umfangreiche zusätzliche Leitungsverlegungen möglich sein soll.
Der geplante Bebauungsplan soll im Rahmen eines Vollverfahrens gemäß BauGB aufgestellt werden. Da das Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt ist, wird eine entsprechende Änderung im Zuge der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes angestrebt. Die Vorlage sieht zudem vor, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.36. Änderung des Flächennutzungsplanes - PV-Anlage Martinstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0133/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Das betroffene Areal umfasst etwa 56.000 Quadratmeter in der Gemarkung Berge, nordöstlich der Kreuzung Auf der Becke und Martinstraße. Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemalige Deponie, die derzeit als Brachfläche genutzt wird.
Die Stadtwerke Hamm beabsichtigen, auf diesem Grundstück eine PV-Anlage mit einer geschätzten Gesamtleistung von circa 2 Megawatt zu errichten. Ein wesentlicher Vorteil des Standorts ist die unmittelbare Nähe zu einem bestehenden Umspannwerk, was die Einspeisung in das Stromnetz ermöglicht und den Bedarf an zusätzlichen Leitungsverlegungen sowie damit verbundene Eingriffe in die Natur reduziert. Da die Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, die geplante Nutzung als Sondergebiet für erneuerbare Energien jedoch einen Widerspruch darstellt, ist die Änderung notwendig.
Die Vorlage sieht den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben vor. Die Beteiligung der Bürger soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Das Verfahren soll als Vollverfahren inklusive einer Umweltprüfung durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.Grunderwerb von Waldflächen (34,6 ha) in Hamm-UentropZur Vorlage · 0149/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt den Erwerb von Waldflächen in Hamm-Uentrop im Umfang von insgesamt 346.076 m². Die Grundstücke der RWE Generation SE umfassen verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Schmehausen und Uentrop, darunter Flächen im Bereich „Schmehausen 4“ sowie „Uentrop 7“. Ziel des Erwerbs ist die dauerhafte Sicherung und Entwicklung wertvoller Waldbestände sowie die spätere Ausweisung als Naturschutzgebiet.
Der Beschlussvorschlag ersetzt frühere Vorhaben zum Erwerb von Flächen der DuPont Deutschland Real Estate GmbH, da sich die Umsetzung dieses Projekts aufgrund grundbuchlicher Hindernisse als nicht realisierbar erwiesen hat. Im Zuge dessen wurden auch die entsprechenden Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg angepasst, um die Fördermittel für den neuen Grunderwerb zielgerichtet einsetzen zu können. Während für Teile des Gebiets Fördermittel sowie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll eine Fläche in Höhe von 5.699 m² aus Eigenmitteln finanziert werden.
Die betroffenen Waldflächen, zu denen auch die Gebiete „Sundern“ und „Heimeldühlsches Holz“ gehören, weisen einen hohen Anteil an alten Eichen- und Buchenbeständen auf. Die Verwaltung plant, nach dem Erwerb ein Landschaftsplan-Änderungsverfahren einzuleiten, um die Flächen naturschutzrechtlich zu sichern. Geplante Maßnahmen umfassen den Umbau von Pappel- und Fichtenforsten in standortgerechte Waldgesellschaften sowie den Verschluss von Entwässerungsgräben zur Wiederherstellung der ursprünglichen Standortverhältnisse. Die finanziellen Details zum Erwerb werden in einer gesonderten, nichtöffentlichen Vorlage dargelegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West gem. § 20 Landesnaturschutzgesetz NRW („Sandbochumer Heide“)Zur Vorlage · 0171/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West einzuleiten. Gegenstand der Änderung ist der Bereich „Sandbochumer Heide und umliegender Waldgebiete“, der sich zwischen der BAB1 im Westen und der Kamener Straße im Süden sowie im Grenzbereich der Bezirke Herringen und Pelkum erstreckt. Ziel des Verfahrens ist es, Teile dieses Waldkomplexes, der bereits als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, gemäß den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW als Naturschutzgebiete festzusetzen.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der hohen ökologischen Wertigkeit des Gebiets. Laut Biotopkartierungen des Landesamtes für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz (LANUV) finden sich dort geschützte Biotope sowie Lebensraumtypen, die unter der FFH-Richtlinie als besonders schutzwürdig eingestuft sind. Der Waldkomplex, der überwiegend aus Laub- und Nadelwald besteht, dient als wichtiger Lebensraum für verschiedene Vogelarten sowie für Fledermaus-Arten. Zudem umfasst der Suchraum geschützte Elemente wie den Neustädter Bach und verschiedene Kleingewässer.
Das Verfahren umfasst mehrere Planungsschritte, darunter die Erstellung eines Fachbeitrags zum Naturschutz sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die Umsetzung der Änderungen erfordert sowohl textliche Anpassungen der Entwicklungsziele als auch planzeichnerische Änderungen am bestehenden Landschaftsplan. Mit dem Abschluss des Verfahrens sollen die Schutzgebiete und die damit verbundenen Gebote und Verbote als Satzung rechtskräftig werden.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Eduard-Spranger-Berufskolleg, Fällung von 4 Bäumen für die geplante Errichtung einer Lernfabrik 4.0Zur Vorlage · 0035/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0035/20_VL die Fällung von vier Bäumen sowie die Rodung von Gehölzen auf dem Gelände des Eduard-Spranger-Berufskollegs beantragt. Hintergrund ist die geplante Errichtung einer sogenannten Lernfabrik 4.0. Da der Förderbescheid des Landes Nordrhein-Westfalen für das Projekt die Nutzung der Grünanlage östlich des Vorheider Weges als einzige mögliche Baufläche festlegt, sind die Maßnahmen für den Vorplanungsprozess des Neubaus erforderlich.
Zu den betroffenen Bäumen gehören eine Flügelnuss sowie drei Linden unterschiedlicher Größe. Zusätzlich sollen Gehölze, darunter ein immergrüner Schneeball und ein Blauregen für ein „grünes Klassenzimmer“, entfernt werden. Als Ausgleich für die Fällungen sind Ersatzpflanzungen im Verhältnis eins zu eins auf dem Schulgrundstück vorgesehen. Die genaue Art der Neupflanzungen soll mit einer weiteren Beschlussvorlage für die Baumaßnahme im ersten Quartal 2021 dargelegt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Maßnahme durch die Verwaltung vor, knüpft diese jedoch an die Empfehlungen der Ausschüsse für Klima, Umwelt und Naturschutz sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Zudem stehen die Sicherung der Finanzierung und die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 unter Vorbehalt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 500 Euro.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- E.Verschiedenes