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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung - Begrüßung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Vorstellung des neuen Leiters der Polizeiwache Bockum-Hövel
- 4.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung-Herringen
- 4.1Anträge zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.02.2024
- 4.2Bestellung einer Schriftführerin für die Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.3Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung für HerringenZur Vorlage · BV-1483/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm soll eine städtebauliche Rahmenplanung für den Stadtbezirk Herringen erarbeiten. Mit der Vorlage wird die Beauftragung eines externen Planungsbüros für die Durchführung der erforderlichen Planungsschritte beabsichtigt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich auf 70.000 Euro.
Ziel der Rahmenplanung ist die Erstellung einer Gesamtkonzeption für Siedlungsbereiche wie den Isenbecker Hof sowie Gebiete westlich des Lippeparks, für die aktuell keine aktuellen stadtteilbezogenen Konzepte vorliegen. Als informelles Planungsinstrument soll die Rahmenplanung Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung festlegen. Dabei werden Themen wie Städtebau, Wohnen, Versorgung, Mobilität sowie Klimaschutz und Klimaanpassung berücksichtigt. Der Untersuchungsraum umfasst zentrale Siedlungs- und Versorgungsbereiche sowie angrenzende Freiräume im Sozialraum Herringen.
Der Erarbeitungsprozess sieht eine Bestandsaufnahme und Analyse des Gebiets vor, die eine fachliche Abstimmung zwischen den Ämtern sowie die Einbeziehung der Öffentlichkeit umfassen soll. Das beauftragte Planungsbüro wird zudem ein Konzept für die Beteiligung relevanter Akteure erstellen. Für die Bearbeitung des Auftrags ist ein Zeitraum von etwa 1,5 Jahren vorgesehen, wobei ein Abschluss der Planung für Anfang 2026 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.4Hermann-Gmeiner-Schule | Sanierung Schulhof BaubeschlussZur Vorlage · BV-1495/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Herringen soll die Sanierung des Schulhofs der Hermann-Gmeiner-Schule beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung der Spielflächen durch die Einbeziehung von Teilen der angrenzenden Schulsportanlage, um dem Nutzungsdruck entgegenzuwirken. Für die Umsetzung sind Gesamtkosten in Höhe von 210.000 € vorgesehen, wovon 150.000 € im Jahr 2024 und 60.000 € im Jahr 2025 ausgezahlt werden sollen. Die Mittel stehen in der Haushaltsplanung zur Verfügung.
Das Planungskonzept sieht verschiedene bauliche Maßnahmen vor. Im Bereich der Schulsportanlage sollen ein Minispielfeld mit Kunststoffrasen, eine Tischtennisplatte aus Beton sowie eine Seilkletterpyramide errichtet werden. Zudem sind die Installation einer Streetball-Basketballanlage und die Erneuerung von Sitzbänken geplant. Auf dem Schulhof selbst sollen eine neue Schaukelanlage, ein Bodentrampolin sowie Kletternetz-Kombinationen und Hüpfspiele installiert werden. Ein Bestandteil der Maßnahme ist zudem die Verbesserung der Entwässerung, um Nutzungseinschränkungen bei Regen zu vermeiden. Parallel dazu prüft die Verwaltung Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung an der angrenzenden Straße, etwa durch eine Fahrbahnverengung oder eine Bremsschwelle. Die Umsetzung ist ab dem Spätsommer 2024 geplant und wird voraussichtlich drei bis vier Monate dauern.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.Empfehlungen an den Rat
- 5.11. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 7. Fortschreibung 2024, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1465/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, das Abwasserbeseitigungskonzept in seiner 7. Fortschreibung für das Jahr 2024 um spezifische Maßnahmen zu ergänzen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die entsprechenden Kanalbaumaßnahmen in den bestehenden Plan aufzunehmen und den Lippeverband mit der Integration in dessen Wirtschaftspläne sowie der Umsetzung zu beauftragen.
Im Stadtbezirk Hamm-Herringen ist im Bereich Zechenweg die Verlegung eines öffentlichen Mischwasserkanals vorgesehen. Hintergrund ist das Vorhaben der Krematorium Hamm GmbH, eine weitere Kühlkammer zu errichten. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf 400.000 Euro geschätzt, wobei ein Anteil von 90.000 Euro durch den Lippeverband getragen werden soll.
Ein weiteres Vorhaben betrifft den Stadtbezirk Hamm-Uentrop im Bereich der Alten Soester Straße. Zur Erschließung eines Wohngebiets durch die Magnus Immobilien & Consulting GmbH und die Ahse-Residenz GmbH ist der Neubau eines öffentlichen Mischwasserkanals erforderlich. Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 300.000 Euro, ohne Beteiligung des Lippeverbandes.
Die Verwaltung sowie der Lippeverband sollen die erforderlichen Planungen erstellen und den gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchführen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.25. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 05.024 - Herringer Heide - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1482/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die fünfte, vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.024 im Bereich Herringer Heide entscheiden. Das etwa 4.000 Quadratmeter große Areal im Stadtbezirk Herringen wird derzeit als Gartenfläche genutzt. Die vorliegende Vorlage sieht eine Neuausrichtung der überbaubaren Grundstücksflächen vor, um eine städtebaulich gewünschte Straßenkante zu schaffen. Im Gegensatz zum bisherigen Plan, der eine Bebauung parallel zur August-Bebel-Straße vorsah, soll die neue Regelung eine Errichtung entlang der Herringer Heide ermöglichen.
Die Änderung definiert das Gebiet als reines Wohngebiet mit drei bis vier zulässigen Vollgeschossen. Die überbaubare Fläche wird auf eine Breite von 17 Metern festgelegt, wobei die Grundflächenzahl auf 0,35 und die Geschossflächenzahl auf 1,1 festgesetzt werden. Der Plan umfasst zudem einen Gemeinschaftsstellplatz im Nordwesten sowie Festsetzungen zur Begrünung, um den Klimastandards der Stadt Hamm zu entsprechen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der unteren Naturschutz- und Abfall- sowie Bodenschutzbehörde sowie des EGLV – Lippeverband zur Kenntnis genommen. Ein eingegangener Einwand eines Bürgers wird nach erfolgter Abwägung nicht berücksichtigt. Der Rat soll die Änderung des Bebauungsplans als Satzung sowie die dazugehörige Begründung beschließen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 5.3Masterplan Mobilität 2024: 1. Einbringung des Berichts 2. Einleitung des BeteiligungsverfahrensZur Vorlage · BV-1486/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den „Masterplan Mobilität 2024“ (BV-1486/2024) zur Beratung in die politischen Gremien eingebracht. Das durch das Büro RAKOM erstellte Gutachten definiert Ziele für eine nachhaltige Stadtverkehrsentwicklung in Hamm bis zum Jahr 2035. Zu den zentralen Vorgaben des Plans gehören die Reduktion der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen um 40 % sowie eine Verringerung des Kfz-Verkehrs um 25 %.
Der Plan konzentriert sich auf fünf Handlungsfelder. Dazu zählen die Förderung des Radverkehrs durch den Ausbau der Infrastruktur und die Einrichtung von Modellquartieren, die Entwicklung des ÖPNV durch die Einführung von Metro-Bussen und eine verbesserte Anbindung an das regionale Schienennetz sowie die Umgestaltung von Straßenräumen zu attraktiven Stadträumen. Zudem sollen nachhaltige Mobilität im Wirtschaftsverkehr implementiert und Prozesse zur Umsetzung und zum Monitoring etabliert werden.
Nach der Einbringung des Berichts wird ein abschließendes Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingeleitet, das eine Online-Beteiligung sowie eine Auslegung vorsieht. Nach Abschluss dieses Verfahrens soll der Masterplan Mobilität 2024 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.4Finanzierung Stadtteiljugendarbeit Hammer WestenZur Vorlage · BV-1517/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Finanzierung der Stadtteiljugendarbeit im Bereich Hamm-Westen entscheiden. Die Beschlussvorlage des Jugendamtes sieht vor, die Förderung in Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm analog zur Finanzierung der Stadtteilzentren bis zum Ende des Jahres 2025 fortzuführen.
Die geplanten Ausgaben belaufen sich für das Jahr 2024 auf rund 216.449 Euro und für das Jahr 2025 auf etwa 208.020 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, die tatsächlichen Bruttojahrespersonalkosten für zwei Stellen vollständig zu refinanzieren sowie eine Pauschale von 15 Prozent der Personalkosten für Sach- und Overheadkosten pro Vollzeitstelle zu leisten. Mit dieser Umstellung soll der strukturelle Fortbestand der Jugendarbeit gesichert und künftigen Personalkostensteigerungen flexibel begegnet werden können. Gleichzeitig soll durch die neue Finanzierungsregelung ein Fehlbedarf aus dem Jahr 2023 in Höhe von rund 8.429 Euro ausgeglichen werden, der durch gestiegene Personalausgaben und Inflation entstanden ist.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Empfehlungen an den Hauptausschuss
- 6.1Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen, Fahrbahnen und IngenieurbauwerkenZur Vorlage · BV-1476/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1476/2024 des Tiefbauamtes sieht verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen sowie Ingenieurbauwerken in Hamm vor. Die Durchführung der Maßnahmen ist vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung geplant. Das Gesamtvolumen der Aufwendungen beläuft sich auf 1.390.000 Euro, wobei die Mittel aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2023 bereitgestellt werden sollen.
Im Bereich der Fahrbahnen sind Erneuerungen der Deckschicht an Straßen wie dem Caldenhofer Weg, dem Kirchweg und der Grönebergstraße vorgesehen, um Schäden durch Rissbildungen und Abplatzungen zu beheben. Zudem ist die Instandsetzung von Asphaltstraßen mittels einer dünnen Asphaltdeckschicht im Kalteinbau für mehrere Abschnitte geplant, unter anderem in der Spichernstraße, der Lilienstraße und der Mühlenstraße.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Ingenieurbauwerken. Hier sind Geländerarbeiten an verschiedenen Bauwerken sowie Unterhaltungsmaßnahmen an der Brücke über die Lippe am Sandbochumer Weg vorgesehen, wobei bei letzterer eine Kostenbeteiligung des Kreises Unna erfolgt. Auch an Geh- und Radwegen, etwa in der Hafenstraße, sollen Schäden durch Risse und Ausbrüche beseitigt werden. Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von 2024 bis 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.2Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2024 und 2025Zur Vorlage · BV-1477/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung von Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Hamm für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt. Die geplanten Maßnahmen dienen der Behebung von Schäden wie Rissbildern und Aufbrüchen an den Fahrbahnen. Für die Umsetzung sind Gesamtauszahlungen in Höhe von 1.115.000 Euro vorgesehen, wobei 315.000 Euro auf das Jahr 2024 und 800.000 Euro auf das Jahr 2025 entfallen. Für die Maßnahmen im Jahr 2025 werden Fördermittel in Höhe von 480.000 Euro angestrebt.
Die technischen Arbeiten umfassen unter anderem das Fräsen und Profilieren der vorhandenen Wege sowie den Einbau einer bituminösen Tragdeckschicht oder die Verstärkung des Oberbaus. Für 2024 sind die Wege Krähenbusch, Hölterbach und Frielick vorgesehen. Im Jahr 2025 stehen im Rahmen eines Förderantrags bei der Bezirksregierung Arnsberg die Wege Baumstraße, Auf der Breite, Romberger Straße und Ennigerberg im Fokus. Sollten die beantragten Fördermittel nicht bewilligt werden, sieht die Vorlage alternative Maßnahmen für die Wege Pollgartenstraße, Pedinghauser Markt, Isenburg und Frielick vor.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.Empfehlungen an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.1Rückbau Gebäude Lange Straße 367/367aZur Vorlage · BV-1472/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll den Rückbau der Gebäude in der Lange Straße 367/367a beschließen. Die Maßnahme dient der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 05.034 – Küferstraße, wonach die betreffenden Grundstücke als öffentliche Grünfläche sowie für die Errichtung eines Lärmschutzwalls vorgesehen sind. Ein entsprechender Beschluss des Rates zur Umsetzung dieser Festsetzungen liegt bereits aus dem Jahr 2020 vor.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Rückbaus und der Einbindung externer Planer beauftragt. Für die Umsetzung stehen im Haushaltsplan 2024/25 Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung. Im Zuge der Maßnahme sollen die bebauten Flächen entsiegelt und versickerungsfähig gemacht werden, was das Starkregen- und Hochwassermanagement unterstützt. Während der Rückbau des technisch veralteten Gebäudes als Beitrag zur Energiewende gewertet wird, soll zudem die Möglichkeit eines Materialrecyclings geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 8.Mitteilungsvorlagen
- 8.11. Fortschreibung des Steuerungskonzepts "Vergnügungsstätten" für die Stadt HammZur Vorlage · MI-254/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm führt eine erste Fortschreibung des Steuerungskonzeptes für Vergnügungsstätten durch. Das bestehende Konzept aus dem Jahr 2010 soll an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie veränderte Anforderungen in der Bauleitplanung angepasst werden. Ziel der Überarbeitung ist es, Gebiete im Stadtgebiet zu identifizieren, in denen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten städtebaulich zulässig oder aufgrund potenzieller Konflikte nicht erwünscht ist.
Die Untersuchung gliedert sich in zwei Themenbereiche. Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Entwicklung der Betriebe seit 2010 analysiert. Dabei werden auch neue Betriebsformen wie Shisha-Bars, Escape-Rooms oder Internetcafés sowie die Auswirkungen von Wettannahmestellen und Erotikgeschäften betrachtet. Im zweiten Bereich sollen Leitlinien und Strategien überprüft werden, um mögliche Anpassungsbedarfe bei den Ansiedlungsbereichen festzulegen. Dabei sind insbesondere die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags und des Baugesetzbuches zu berücksichtigen.
Seit der Einführung des ursprünglichen Konzepts ist ein Rückgang der genehmigten Spielhallen, Wettbüros und Bordelle in Hamm zu verzeichnen. Trotz dieses Trends besteht laut der Planung weiterhin Bedarf an einer kommunalen Regelung. Die Untersuchung prüft zudem die Einhaltung gesetzlicher Mindestabstände zwischen verschiedenen Einrichtungen sowie zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Endbericht zur Fortschreibung wird für Ende 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 19.06.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.Anträge
- 9.1Herringen ist buntZur Vorlage · AT-745/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag AT-745/2024 haben die Fraktionen der SPD, der CDU, der Bündnis 90/Die Grünen und der Pro Hamm die farbliche Gestaltung von Sitzgelegenheiten im Stadtbezirk Herringen beantragt. Der Vorschlag sieht vor, alle nicht bunten Bänke im Neufchateaupark, im Friedenspark sowie am Bürgeramt bunt zu streichen.
Als Grundlage dient das Motto „Herringen ist bunt und nicht braun!“, welches der Bezirksbürgermeister in einer Rede beim Stadtbezirksempfang verwendet hat. Die Fraktionen beabsichtigen, durch die farbliche Gestaltung ein Zeichen für Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt zu setzen. Der Antrag bezieht sich zudem auf die Absicht, gegen im Dokument beschriebene rassistische Vorfälle vorzugehen, indem das im Motto ausgedrückte Prinzip visuell im öffentlichen Raum verankert wird.
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Beratungsfolge
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 10.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- 11.Verschiedenes