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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Mündlicher Bericht
- 1.Vorstellung des Vereinsguides für den Bezirk Rhynern (Michael Kastilan)
- 2.Aktuelle Situation des Bürgerbusses (Markus Schwipp)
- C.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm Rhynern vom 08.09.2022 Nr.: 0184/22
- 2.Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 03.092 – Auf der HelleZur Vorlage · 0925/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung einer Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03.092 – Auf der Helle – vorgelegt. Da in diesem Gebiet in absehbarer Zeit Gebäude errichtet werden sollen, ist die Vergabe eines Straßennamens erforderlich.
Der vorgeschlagene Name für die Straße lautet „Hellenkamp“. Die Entscheidung über die Namensgebung erfolgt in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Namen „Hellenkamp“ festzulegen, wobei die endgültige Entscheidung unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität steht.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Umsetzung der Benennung keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen sind. Die entsprechende Vorlage wurde bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 24. November 2022 beraten.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Vereinsförderung 2022
- 4.Ausrichtung des Stadtbezirksfest 2023 durch den TC BW Rhynern
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.9. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0934/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0934/22_VL sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 6. Fortschreibung 2018 vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt Hamm und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Konkret ist die Aufnahme der Maßnahme „RRB An der Von-Thünen-Halle“ vorgesehen. Aufgrund einer Einleitungserlaubnis vom September 2021 muss das dortige Regenrückhaltebecken in eine Ausleitstrecke umgebaut werden. Diese Anpassung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde.
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Abwasserbeseitigungskonzept um diese Maßnahme zu erweitern. Der Lippeverband wird damit beauftragt, die zusätzlichen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung von 2003 in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sind die Verwaltung sowie der Lippeverband angewiesen, die für die Realisierung notwendigen Planungen zu erstellen und etwaige erforderliche Grunderwerbe durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Vorlage durchlief im Rahmen des Beschlussverfahrens die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern sowie in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz und im Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0936/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen zu berücksichtigen.
Das Konzept ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren der mittelfristigen Finanzplanung angelegt und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Es stellt eine Übersicht über geplante Maßnahmen dar, ohne eine verbindliche Entscheidung über den tatsächlichen Ausbau zu treffen. Die Aufnahme von Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme beabsichtigter, beitragspflichtiger Straßenausbaumaßnahmen sowie Maßnahmen an der technischen Beleuchtung können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über dieses Förderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 7. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Ebenfalls enthalten sind beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0841/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0841/22_VL wird eine Regelung für den Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Hamm sowie eine Vereinheitlichung der Vorprüfung von Vorhaben angestrebt. Der Vorschlag legt Kriterien für die Einleitung von Bebauungsplanverfahren fest. Dabei sollen Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete ausgeschlossen werden, während die Nutzung von Aufschütungen und Brachflächen vorrangig vorgesehen ist. Standorte entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen sind zulässig, sofern die Errichtung maximal 500 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt erfolgt und die Flächen im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsflächen sowie im Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen sind.
Um die Ertragsfähigkeit der Böden zu sichern, sollen auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Bodenwertzahl von 55 oder höher keine Anlagen errichtet werden, wobei Ausnahmen bei Nachweis der Funktionsfähigkeit, etwa durch Agri-PV, möglich sind. Für Brachflächen oder Aufschüttungen soll eine Erweiterung des Kriterienkatalogs geprüft werden, während Siedlungsflächen für gewerbliche Zwecke reserviert bleiben. Zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes ist die Einsehbarkeit der Anlagen zu minimieren. Vor Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ist eine Einzelfallprüfung bezüglich regionaler Planung, Naturschutz, Bodendenkmälern und Überschwemmungsgebieten durchzuführen. Die Vorhabenträger müssen Nachweise erbringen, ein Konzept zur regionalen Wertschöpfung vorlegen und die Erdverkabelung sicherstellen. Eine Anpassung des Kriterienkatalogs bei Änderungen der Rechtsgrundlagen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Breitbandausbau der Gewerbegebiete im Stadtgebiet HammZur Vorlage · 0939/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0939/22_VL sieht den Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Stadtgebiets Hamm vor. Der Hauptausschuss soll dem Ausbau über das Bundesförderprogramm Breitbandausbau Sonderaufruf Gewerbegebiete zustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne ab 2024 genehmigt werden. Zudem wird die Einschaltung von Ingenieurbüros und Anwaltskanzleien zur Abwicklung des Förderverfahrens beantragt.
Das Vorhaben umfasst die Ausstattung von 31 ausgewiesenen Gewerbegebieten mit Glasfaseranschlüssen für insgesamt 678 Betriebe. Ziel ist es, eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s im Download und Upload zu gewährleisten. Das Gesamtvolumen der Auszahlungen beläuft sich auf rund 13.522.800 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2025. Die Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 1.352.300 Euro.
Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens soll ein Netzbetreiber für die Planung, Errichtung und den Betrieb des Netzes ermittelt werden. Nach Abschluss der Vergabe ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages vorgesehen. Der Baubeginn der Maßnahmen ist, abhängig vom Verlauf des Vergabeverfahrens, für Mitte 2023 geplant, wobei die Ausbauphase etwa zwei Jahre dauern soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mittel für die Jahre ab 2024 in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Einzäunung der städtischen HundeauslaufflächenZur Vorlage · 0957/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einzäunung der offiziellen städtischen Hundeauslaufflächen vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, sieben der städtischen Flächen mit einem 1,20 Meter hohen Stabgitterzaun zu versehen. Eine Ausnahme bildet dabei die Fläche im Bezirk Uentrop (Burghügel). Die geplanten Anlagen sollen zudem mit einem 1,00 Meter breiten, selbstständig schließenden Zugangstor ausgestattet werden. Für die Pflege und Unterhaltung der Flächen ist ein 3,00 Meter breites Zufahrtstor vorgesehen.
Zusätzlich zur Einfriedung ist eine Mindestausstattung der Flächen geplant, die jeweils zwei Bänke, zwei Müllbehälter sowie einen Hundekotbeutel-Spender umfasst. Die Verantwortung für die Pflege der Grünflächen und die Leerung der Müllbehälter liegt beim Stadtamt 66. Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt beschränkt sich dabei auf den ordnungsgemäßen Zustand der Zäune und Tore, während die allgemeinen Pflichten der Hundehalter unverändert bestehen bleiben.
Die geschätzten Kosten für die Einfriedungen und die Ausstattung belaufen sich auf rund 260.000 Euro brutto, wobei die Mittel für das Jahr 2023 außerplanmäßig bereitgestellt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Eigenanteil. Die Kosten für die laufende Instandhaltung sind nicht in dieser Vorlage enthalten, sollen jedoch aus dem Budget der Grünflächenunterhaltung gedeckt werden. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Grasschnitt an StraßenbankettenZur Vorlage · 0950/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Grasschnittarbeiten an Straßenbanketten vorgelegt. Die geplanten Maßnahmen umfassen pflegerische Arbeiten an Fahrbahnbanketten, Straßenseitengräben, bepflanzten Mittelstreifen, Wiesenflächen, bepflanzten Lärmschutzwänden sowie an Straßenbegleitgrün. Ziel der Arbeiten ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch das Zurückschneiden des Aufwuchses an den Fahrbahnrändern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Grasschnitt für das Jahr 2023 durchzuführen. Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne für die Folgejahre besteht die Option, diese Leistungen auch in den Jahren 2024 und 2025 in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung plant, den Bankettschnitt dreimal jährlich durchzuführen. Durch eine Ausschreibung, die auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt ist, sollen laut Vorlage finanzielle Einsparungen erzielt werden, da eine längerfristige Planung für die beauftragten Unternehmen ermöglicht wird.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf jeweils 75.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 225.000 Euro entspricht. Die Mittel für die Jahre 2024 und 2025 werden in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in die zuständigen Bezirksvertretungen der Stadt Hamm geleitet.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Anträge
- 1.Festschreibung Waldentwicklung Bebauungsplan 03.085 – Werler Straße/Oberallener WegZur Vorlage · 0459/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hatte mit der Vorlage 0459/22_AT den Antrag gestellt, die Waldentwicklung im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 03.085 Werler Straße/Oberallener Weg festzuschreiben. Der betreffende Bebauungsplan befindet sich derzeit im Stadium des Aufstellungsbeschlusses.
Nach den Inhalten des Bebauungsplans ist vorgesehen, den im Nordosten des Gebiets bestehenden Wald planungsrechtlich zu sichern. Zudem ist eine ökologische Aufwertung der Ackerflächen östlich des Grabens und südlich des Waldes vorgesehen, um den durch die Ausweisung des Gewerbegebietes entstehenden Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen. Hierbei wird eine Entwicklung des Gebiets durch Aufforstung mit bodenständigen Baum- und Straucharten als Möglichkeit angeführt. Die Fraktion regte an, die Entwicklung des Waldes im Plan festzuschreiben.
Der vorliegende Antrag wurde von der Antragstellerin zurückgezogen.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Ausrüstung der Ampeln im Bezirk Rhynern mit akustischen SignalgebernZur Vorlage · 0503/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0503/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Ziel des Antrags ist die Ausrüstung von Fußgängerampeln im Bezirk Rhynern mit akustischen Signalgebern.
Die Fraktion führt an, dass an verschiedenen Stellen im Bezirk, etwa vor Schulen oder an stark befahrenen Straßen, Lichtzeichenanlagen für Fußgänger existieren, die für sehbehinderte und blinde Menschen ohne akustische Signale nicht wahrnehmbar sind. Es wird auf gesetzliche Verpflichtungen zur Nachrüstung solcher Anlagen sowie auf die Belange des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. verwiesen, um die Teilhabe und die selbstständige Lebensführung von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.
Der Antrag fordert, die bestehende Prioritätenliste zur Nachrüstung der akustischen Module um alle Fußgängerampeln im Bezirk Rhynern zu erweitern. Die Umsetzung der Nachrüstungen soll mit hoher Priorität vorangetrieben werden. Zudem wird die Erstellung eines Zeit- und Projektplans sowie die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel und die Beschaffung der Hardware gefordert, um eine flächendeckende Ausstattung der Lichtzeichenanlagen zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- H.Anfragen
- 1.Hochwasserschutz im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0136/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat eine Anfrage an Bezirksbürgermeister Andreas Obering zum Thema Hochwasserschutz im Stadtbezirk Rhynern gestellt. Die Fraktion erkundigt sich darin, ob die aktuellen Gefährdungskarten regelmäßig nachgeführt werden und ob die Stadt diese Informationen aktiv in besonders betroffenen Gebieten an die Anwohner kommuniziert oder ob die Informationspflicht bei den Bewohnern liegt.
Des Weiteren wird gefragt, inwieweit Erkenntnisse aus vergangenen Hochwasserereignissen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Hamm einfließen. Die Anfrage beinhaltet zudem die Frage nach einer Überprüfung bereits durchgeführter Maßnahmen auf deren Wirksamkeit bei erwarteten Extremwetterlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Suche nach alternativen Schutzkonzepten für Siedlungsbereiche wie Osttünnen. Die CDU-Bezirksfraktion weist darauf hin, dass die Umsetzung bisher angedachter Maßnahmen, etwa durch den Bau von Regenrückhaltebecken oder technischen Schutzbauwerken, aufgrund von Schwierigkeiten beim Grunderwerb erschwert wird. Es wird nach geplanten Alternativen gefragt, um den Schutz dieser Gebiete sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Insektenhotel BlühwieseZur Vorlage · 0283/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 0283/22 beim Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern nach dem aktuellen Stand zu einer früheren Anregung gefragt. In der vorangegangenen Anregung 0044/21 war der Wunsch geäußert worden, die bestehenden Blühstreifen im Bezirk um Nistmöglichkeiten für Insekten zu ergänzen.
Konkret wird die Prüfung angefragt, ob auf den Flächen der derzeitigen Blühstreifen Insektenhotels aufgestellt oder Totholz gelagert werden kann. Die Fraktion weist darauf hin, dass zu der ursprünglichen Anregung bislang keine Antwort der Verwaltung vorliegt, und bittet daher um eine Stellungnahme zu der Umsetzung dieser Maßnahmen. Die Anfrage wurde am 25. Juli 2022 gestellt.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Insektenhotel BlühwieseZur Vorlage · 0510/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage die Prüfung angefragt, ob auf den Flächen der bestehenden Blühstreifen im Bezirk Nistmöglichkeiten für Insekten geschaffen werden können. Konkret wurde die Aufstellung von Insektenhotels oder die Lagerung von Totholz auf diesen Flächen angeregt.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass die Blühflächen durch das Tiefbau- und Grünflächenamt angelegt und gepflegt werden. Eine direkte Platzierung von Insektenhotels oder Totholz innerhalb der Flächen wird als nicht sinnvoll bewertet. Als Gründe werden die regelmäßig erforderliche maschinelle Pflege sowie die Tatsache angeführt, dass die Standorte der Blühflächen je nach Entwicklung und Umfeld verändert werden können.
Die Verwaltung prüft jedoch, ob an anderen Stellen, beispielsweise im Bereich des Rahmengrüns oder an Standorten, die an die Bedürfnisse der Flächenpflege angepasst sind, entsprechende Gelegenheiten geschaffen werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass anfallendes Schnittholz bereits jetzt häufig im Begleitgrün belassen wird. Eine gezielte Installation spezieller Insektenhotels ist bislang nicht erfolgt.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Kunst am SpielplatzZur Vorlage · 0284/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 0284/22 an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern um Informationen zum Thema Kunst am Spielplatz gebeten. Hintergrund der Anfrage ist ein Bezug auf eine vorangegangene Anregung mit der Nummer 0045/21.
In dieser früheren Anregung wurde die Prüfung angefordert, ob nicht verwendete Mittel aus dem Bezirksbudget des Jahres 2021 für die Gestaltung von Kunst am Spielplatz eingesetzt werden können. Die aktuelle Anfrage weist darauf hin, dass eine Antwort bezüglich der Höhe der verfügbaren Restmittel aus dem Budget 2021 sowie zur Frage, ob eine Verwendung dieser Gelder für „lebendige Kunst“ im Sinne der ursprünglichen Anregung möglich ist, noch aussteht. Die Anfrage dient somit der Klärung des aktuellen Finanzstatus und der Prüfung von Verwendungsmöglichkeiten für die genannten Mittel.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Anbindung Sportplatz und Kindertagestätte an das ÖPNV-NetzZur Vorlage · 0321/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 0321/22 Informationen zur Anbindung des Sportplatzes und der Kindertagesstätte an das öffentliche Personennahverkehrsnetz (ÖPNV) angefordert. Hintergrund ist ein Beschluss der Bezirksvertretung vom 2. Juni 2022, der eine entsprechende Anbindung vorsah.
Die Verwaltung hatte zuvor mitgeteilt, dass im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans die Busanbindung des neuen Sportgeländes in Rhynern unter verkehrlichen, betrieblichen und wirtschaftlichen Aspekten geprüft werde.
Die Fraktion stellt dazu Fragen zum aktuellen Stand der Umsetzung und zur Geschwindigkeit des Verfahrens. Konkret wird gefragt, ob der Beschluss der Bezirksvertretung dem zuständigen Fachausschuss bekannt gemacht wurde und falls ja, zu welchem Zeitpunkt. Zudem wird angefragt, ob die Verwaltung den ÖPNV-Beirat auf die im Antrag beschriebene Problematik hingewiesen hat.
Um die Umsetzung voranzutreiben, regt die Fraktion die Durchführung eines Ortstermins an. An diesem Termin sollen Vertreter der Stadt, der Stadtwerke sowie Verantwortliche des Sportvereins und der Kindertagesstätte teilnehmen, um mögliche Lösungen zu erörtern.
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- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Anbindung Sportplatz und Kindertagestätte an das ÖPNV-NetzZur Vorlage · 0509/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern die Prüfung einer ÖPNV-Anbindung für den Sportplatz und die Kindertagesstätte in Rhynern erläutert. Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss der Bezirksvertretung vom Juni 2022, der eine Anbindung dieser Einrichtungen an das öffentliche Verkehrsnetz vorsieht.
Die Verwaltung führt aus, dass eine mögliche Anbindung des Stadions und der Kindertagesstätte im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans geprüft wird. Diese Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung verkehrlicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Aspekte.
Die CDU-Bezirksfraktion hatte im Rahmen ihrer Anfrage Fragen zur Geschwindigkeit der Umsetzung sowie zur Information des ÖPNV-Beirats und der zuständigen Fachausschüsse gestellt. Zudem regte die Fraktion einen Ortstermin mit Vertretern des Sportvereins, der Kindertagesstätte, der Stadt und der Stadtwerke an, um konkrete Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Die Verwaltung bietet an, auf Wunsch der Bezirksvertretung einen interfraktionellen Gesprächstermin anzuberaumen, um die Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu besprechen.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Erweiterte Anfrage zur Anregung „Anbindung Sportplatz an das Rad- und Laufstreckennetz“Zur Vorlage · 0322/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0322/22_AF eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Sachstand zur Realisierung der Anbindung des Sportplatzes an das bestehende Rad- und Laufstreckennetz.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine bereits im Juni 2020 gestellte Anregung sowie auf vorangegangene Stellungnahmen der Verwaltung. Aus den bisherigen Informationen der Verwaltung ging hervor, dass die Planung des Weges zum Zeitpunkt der letzten Erläuterungen im Februar 2021 erarbeitet wurde. Zudem wurde mitgeteilt, dass Mittel für den Grunderwerb aus dem laufenden Haushalt finanzierbar seien und Baumittel ab dem Haushalt 2022 bereitgestellt werden könnten. Eine Prüfung hinsichtlich der Nutzung von Zuschussmitteln war ebenfalls vorgesehen.
Mit der vorliegenden Anfrage bittet die CDU-Bezirksfraktion nun um Auskunft darüber, wann mit dem Bau sowie der Fertigstellung der Weganbindung zu rechnen ist. Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf das Interesse der Laufstreckennutzer und der Besucher des neuen Sportplatzes in Rhynern an einer zeitlichen Planung.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Erweiterte Anfrage zur Anregung „Anbindung Sportplatz an das Rad- und Laufstreckennetz“Zur Vorlage · 0513/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer erweiterten Anfrage zum Sachstand der Anbindung des Sportplatzes an das Rad- und Laufstreckennetz um Informationen zur zeitlichen Planung des Bauvorhabens sowie zur Fertigstellung gebeten. Die Anfrage bezieht sich auf eine bereits im Jahr 2020 gestellte Anregung, bei der die Verwaltung eine Prüfung der Realisierung zugesichert hatte.
In der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die Planung des Weges zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist an den erfolgreichen Abschluss des Grunderwerbs gebunden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im laufenden Haushalt keine Mittel für die Umsetzung der Maßnahme eingestellt sind. Damit wird auf den aktuellen Stand der finanziellen und planerischen Voraussetzungen für die Realisierung der Anbindung reagiert.
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- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Trinkwasserspender am Standort der Litfasssäule an der ReginenstraßeZur Vorlage · 0324/22_AF · Anfrage
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Mit der Anfrage 0324/22_AF hat ein Bezirksbeirat der FDP die Verwaltung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern um Auskunft zur Aufstellung eines Trinkwasserspenders gebeten. Konkret wird angefragt, ob die Installation eines solchen Spenders am Standort der Litfasssäule der Werbegemeinschaft Rhynern an der Reginenstraße geplant ist.
Sollte derzeit kein entsprechendes Vorhaben existieren, bittet die Fraktion die zuständigen Stellen um eine Prüfung dieser Idee. Als Begründung für den Vorschlag wird die laufende Debatte über zunehmende sommerliche Temperaturen und den damit verbundenen Schutz der Bevölkerung angeführt. Die Anfrage schlägt vor, den Standort der Litfasssäule als mögliche Fläche für einen Trinkwasserspender zu nutzen, sofern diese Säule abgerissen wird. Die Anfrage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 24. November 2022 vorgesehen.
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- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Trinkwasserspender am Standort der Litfasssäule an der ReginenstraßeZur Vorlage · 0529/22_ST · Stlgnahme
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Die FDP-Bezirksvertretung hat im Rahmen einer Anfrage zur Aufstellung eines Trinkwasserspenders an der Reginenstraße im Bereich der Litfasssäule der Werbegemeinschaft Rhynern angefragt. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, ob die Installation eines Spenders an diesem Standort geplant sei, und bat im Falle einer fehlenden Planung um eine Prüfung dieser Möglichkeit. Als Begründung wurde der Schutz der Bevölkerung bei steigenden Sommertemperaturen angeführt.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und verwies auf einen Beschluss der Bundesregierung vom 10. Oktober 2022. Dieser sieht vor, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz künftig an möglichst vielen öffentlichen Orten in Städten und Kommunen frei verfügbar sein soll, um allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu hochwertigem Trinkwasser zu ermöglichen.
Die Verwaltung plant, mögliche Standorte für Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt, unter anderem im Bereich der Fußgängerzone und im Kanalquartier sowie in den Stadtteilzentren, zu benennen und zu prüfen. Dieser Prozess erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadtwerke Hamm GmbH. Bei der Auswahl der Standorte und der technischen Ausstattung sollen die bisherigen Erfahrungen mit bestehenden Trinkwasserbrunnen-Anlagen berücksichtigt werden.
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- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Sicherung der Quartiersarbeit in WesttünnenZur Vorlage · 0327/22_AF · Anfrage
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Sicherung der Quartiersarbeit in Westtünnen Informationen über die künftige Finanzierung des Projekts „Quartier Westtünnen“ angefordert. Das Projekt, das seit 2019 im Stadtbezirk tätig ist, umfasst verschiedene generationsübergreifende Angebote wie Sprach- und Kunstprojekte, Ferienbetreuung sowie Sprechstunden und Hilfen für Geflüchtete. Die genutzten Räumlichkeiten befinden符 sich unter einem evangelischen Kindergarten und sind durch einen Fahrstuhl barrierefrei erreichbar. Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe zu weiteren Einrichtungen, darunter ein Kirchenraum, eine Wohnanlage des Vereins für körper- und mehrfachbehinderte Menschen in Hamm sowie eine Grundschule und eine Trainingswohnung einer Schule.
Mit dem Schreiben an den Bezirksbürgermeister thematisiert die Fraktion die Unsicherheit bezüglich der finanziellen Förderung des Projektes über den kommenden Jahreswechsel hinaus. Die Anfrage bezieht sich zudem auf eine vorangegangene telefonische Anfrage beim Büro des Oberbürsmaysters vom 19. Oktober 2022, auf die laut der Fraktion kein Rückruf erfolgte. Ziel der Anfrage ist es, zu klären, wie der Fortbestand der Arbeit im Quartier sichergestellt werden kann.
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- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- I.Anregungen
- 1.Insektenhotel BlühwieseZur Vorlage · 0044/21_AR · Anregung
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Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung mit der Nummer 0044/21 den Antrag gestellt, die Möglichkeiten zur Förderung von Insekten im Stadtbezirk zu prüfen. Konkret wird die Verwaltung gebeten zu untersuchen, ob auf den Flächen der derzeit vorhandenen Blühstreifen Nistmöglichkeiten für Insekten geschaffen werden können.
Als Maßnahmen zur Umsetzung werden die Aufstellung von Insektenhotels sowie die Lagerung von Totholz auf den betreffenden Flächen vorgeschlagen. Die Anregung richtet sich an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern und war für die Sitzung am 18. November 2021 vorgesehen. Ziel der Anfrage ist die Prüfung der technischen und organisatorischen Umsetzbarkeit dieser ökologischen Maßnahmen auf den bestehenden Blühstreifen im Bezirk.
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- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Kunst am SpielplatzZur Vorlage · 0045/21_AR · Anregung
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Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern die Prüfung von nicht abgerufenen Haushaltsmitteln beantragt. Hintergrund ist ein Budget in Höhe von 100.000 Euro für den Bezirk aus dem Vorjahr, von dem nach Angaben der Fraktion Gelder nicht in Anspruch genommen wurden. Die Fraktion bittet darum, den aktuellen Stand der verfügbaren Mittel zu ermitteln.
Gleichzeitig regt die Fraktion an, zu prüfen, ob diese Beträge teilweise für die Umsetzung von Kunstprojekten verwendet werden können. Konkret wird vorgeschlagen, unter Anleitung von Künstlern aus Hamm gemeinsam mit Kindern aus dem Bezirk bleibende Kunstwerke zum Thema Klimawandel zu gestalten. Als potenzielle Standorte für diese Projekte werden unter anderem Spielplätze im Bezirk genannt. Die Anregung wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 18. November 2021 vorgelegt.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Sicherung des Schulweges zur KARZur Vorlage · 0073/22_AR · Anregung
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung die Sicherung des Schulweges zur Konrad-Adenauer-Realschule thematisiert. Hintergrund ist die Einrichtung einer weitläufigen Umleitung für den Radverkehr, die infolge der Sperrung des Dierhagenwegs entstanden ist. Ein Teil dieser Umleitung führt über die Unterführung Unterer Heideweg/Heideweg.
Nach Angaben der Fraktion nutzen Schülerinnen und Schüler diese Verbindung regelmäßig auf ihrem Weg zur Schule. Dabei wird beobachtet, dass Radfahrer nach dem Verlassen der Unterführung in Richtung Konrad-Adenauer-Realschule häufig dem Weg entlang des Heidewegs folgen. Die Fraktion weist darauf hin, dass eine Nutzung der Telemannstraße und des Dierhagenwegs als Alternative als sicherer eingestuft wird.
Um die Nutzung dieses Weges zu fördern, regt die CDU-Bezirksfraktion die Aufstellung eines Vorwegweisers für den Radverkehr (Verkehrszeichen VZ442-13) am Ausgang der Unterführung in Fahrtrichtung Konrad-Adenauer-Realschule an. Ziel der Maßnahme ist es, auf die Route über die Telemannstraße und den Dierhagenweg hinzuweisen, um den Schulweg für die Schülerinnen und Schüler sicherer zu gestalten.
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- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Verbesserung der Parksituation „Auf dem Tigge“Zur Vorlage · 0076/22_AR · Anregung
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0076/22_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern übermittelt, die eine Verbesserung der Parksituation in der Straße „Auf dem Tigge“ zum Ziel hat. Die Straße wird als schmale Sackgasse beschrieben, die neben der Erschließung von elf Anliegern und einem Gewerbebetrieb auch als wichtige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer, unter anderem zu Schulen und Arztpraxen, dient.
Laut der Anregung führt der allgemeine Parkdruck dazu, dass Pflasterflächen, die für den Fußgängerverkehr vorgesehen sind, regelmäßig als Abstellfläche für Kraftfahrzeuge genutzt werden. Dies erschwere die Durchfahrt für Anlieferungs-, Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt zu Arztpraxen durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt wird und Entsorgungsfahrzeuge der Stadtwerke die Sackgasse nicht befahren können. Zudem wird auf die Behinderung der Sichtbeziehungen für Schulkinder hingewiesen. Da bisherige Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst keine dauerhafte Besserung bewirkt haben, regt die Fraktion einen gemeinsamen Ortstermin mit dem Tiefbauamt und dem Kommunalen Ordnungsdienst an. Ziel des Termins soll die Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten sein, wie etwa die Verwendung von Piktogrammen, eine eindeutige Beschilderung, die Kennzeichnung von Flächen oder die Umwidmung der Straße zu einer Fahrradstraße.
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- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Sperrung des Ewald-Wortmann-Weges - UmleitungsstreckenZur Vorlage · 0077/22_AR · Anregung
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung die Sperrung des Ewald-Wortmann-Weges aufgrund einer Baumaßnahme des Lippeverbandes thematisiert. Da sich der Beginn der Maßnahme um einen Monat verschoben hat, wird die Berücksichtigung der vorgeschlagenen Verkehrsführung angeregt.
Als Umleitungsstrecken sind die Robert-Stolz-Straße und die Dietrich-Bonhoeffer-Straße vorgesehen. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Einmündung der von-Thünen-Straße in die Robert-Stolz-Straße für größere Fahrzeuge im Begegnungsverkehr sowie für Fußgänger aufgrund fehlender Gehwege eine Gefahrenquelle darstellt. Zudem wird auf die Situation in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße hingewiesen, wo durch die Präsenz einer Kindertagesstätte und der Alfred-Delp-Schule ein hohes Verkehrsaufkommen von Fußgängerinnen und Fußgern, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Kraftfahrzeugen besteht.
Die Fraktion beantragt daher, die Dietrich-Bonhoeffer-Straße im Bereich zwischen Dambergstraße und Robert-Stolz-Straße für die Dauer der Baumaßnahme als Einbahnstraße zu führen und den Umleitungsverkehr gegebenenfalls weiträumiger zu entzerren. Des Weiteren wird die Möglichkeit angefragt, die Baumaßnahme bis zur Fertigstellung des Bahnhaltepunkts sowie des Kreisverkehrs auf der von-Thünen-Straße mit Verbindung zur Dambergstraße zurückzustellen.
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- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Fußgängerüberweg OstdorfstraßeZur Vorlage · 0079/22_AR · Anregung
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Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0079/22_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Ostdorfstraße in Höhe der Fischerstraße.
Die Fraktion weist darauf hin, dass Eltern ihre Kinder an der Ostdorfstraße absetzen, um den Schulweg zur Hellwegschule zu Fuß zu bewältigen. Zwar dient eine vorhandene Mittelinsel als Querungshilfe, jedoch wird berichtet, dass die Sicherheit der Kinder beim Überqueren der Straße beeinträchtigt sei. Grund hierfür sei das unterschiedliche Fahrverhalten der Kraftfahrzeugführenden, wobei einige Fahrzeuge anhalten, während andere die Kreuzungsstelle mit unverminderter Geschwindigkeit passieren.
Um die Sicherheit beim Überqueren der Straße zu erhöhen, regt die Fraktion die zusätzliche Markierung eines Fußgängerüberwegs, also eines Zebrastreifens, an. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit für die Schulkinder zu erhöhen und die Entlastung des unmittelbaren Schulumfelds durch eine Reduzierung des motorisierten Verkehrs vor der Schule zu unterstützen.
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- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Dorfmitte von RhynernZur Vorlage · 0081/22_AR · Anregung
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Die Bürger aus Rhynern haben im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern die Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Dorfmitte beantragt. Im Zentrum des Vorschlags steht die Installation von Spielgeräten im Bereich vor dem Rosenbeet, welches gleichzeitig als Straßenschutz dient.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass der aktuelle Bereich, der durch eine Skulptur und Sitzbänke geprägt ist, für Kinder kaum Beschäftigungsmöglichkeiten bietet. Um die Attraktivität des Ortes für Familien zu steigern, wird die Aufstellung von zwei bis drei Kinderspielgeräten aus Edelstahl vorgeschlagen. Bezüglich der Finanzierung wird darauf hingewiesen, dass für die Kostenübernahme von zwei dieser Spielgeräte eine Beteiligung durch Sponsoren möglich wäre. Die Anregung richtet sich an die Bezirksvertretung mit der Bitte um Zustimmung sowie an die Verwaltung mit der Bitte um Umsetzung des Vorhabens.
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- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- J.Verschiedenes