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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.---
- 1.Einführung und Verpflichtung eines neuen Bezirksvertreters
- 2.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Anträge zur Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vom 04.11.2020, Nr. 0002/20. Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 2.Unterschutzstellung von zwei Eichen auf dem Grundstück Kranichstraße, Ecke Papenweg. Bezeichnung des Grundstücks Gem. Hamm, Flur 18, Flurstück 719
- C.Empfehlungen an den Hauptausschuss
- 1.Fahrbahndeckschichterneuerungen an verschiedenen Fahrbahnen im StadtgebietZur Vorlage · 0100/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung von Fahrbahndeckschichten an verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vorgelegt. Die Maßnahme umfasst die Behebung von Rissen und Abplatzungen, die durch Ausmagerungen an den Fahrbahnen entstanden sind. Die Arbeiten sind der Straßenunterhaltung zuzuordnen, wessofern keine Straßenbaubeitragspflichten entstehen.
Die geplanten Erneuerungen betreffen sechs Abschnitte in unterschiedlichen Bezirken: Die Hafenstraße, die Lilienstraße, der Alte Uentroper Weg, die Ostwennemarstraße, die Auf der Becke sowie die Alte Landwehrstraße. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 560.000 Euro für das Jahr 2021. Davon entfallen 504.000 Euro auf Zuwendungen aus dem Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur, sodass der städtische Eigenanteil bei 56.000 Euro liegt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Arbeiten unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 vor. Ein entsprechender Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg wurde gestellt, wobei eine Bewilligung bereits in Aussicht gestellt wurde. Ein Beginn der Straßenbaumaßnahmen ist erst nach Erteilung des offiziellen Bewilligungsbescheides vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.ISEK Werries – Grüne Umweltachse in der neuen Mitte hier: Durchführung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen WettbewerbesZur Vorlage · 0117/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung soll einen einphasigen, beschränkten städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb zur Entwicklung der sogenannten „Grünen Umweltachse“ zwischen dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Maximilianpark durchführen. Die Durchführung erfolgt nach der Richtlinie RPW 2013 unter Einbeziehung eines externen Büros. Das Preisgericht setzt sich aus Fachpreisrichtern aus den Bereichen Landschaftsplanung und Städtebau sowie Sachpreisrichtern aus der Verwaltung, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und der Bezirksvertretung Uentrop zusammen. Zudem sollen die Geschäftsführung und ein Aufsichtsratsmitglied der Maximilianpark GmbH als sachverständige Berater hinzugezogen werden.
Die Beauftragung eines Preisträgers für die weitere Planung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff. Für das Jahr 2021 sind Aufwendungen und Einzahlungen in Höhe von 200.000,00 € vorgesehen, wobei eine vollständige Förderung vorliegt. Die Auslobung des Wettbewerbs ist für das erste Quartal 2021 geplant, und ein weiterer Förderantrag soll im September 2021 gestellt werden.
Von den geplanten 200.000,00 € entfallen die Kosten auf Aufwandsentschädigungen der Preisrichter, Preisgelder sowie notwendige Nebenkosten wie Dokumentation und Sachkosten. Die Kosten für die laufende Wettbewerbsbetreuung durch ein externes Planungsbüro in Höhe von etwa 50.000,00 € sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. Die geschätzten Kosten basieren auf Vergleichswerten aus ähnlichen Projekten. Eine Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes ist dem Dokument beigefügt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Förderung der Integration und interkulturellen Arbeit in Heessen, Herringen und Werries; hier: Zuwendungen an das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V.Zur Vorlage · 0126/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Fortführung der Zuwendungen an den Deutschen Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V. vorgelegt. Ziel der Förderung ist die Unterstützung der stadtteilorientierten Integrationsarbeit und des interkulturellen Dialogs in den Stadtteilen Heessen, Herringen und Werries für die Jahre 2021 und 2022.
Die beantragten Mittel belaufen sich auf 196.000 Euro für das Jahr 2021 sowie auf 200.000 Euro für das Jahr 2022. Die Finanzierung der Mittel ist im Budget des Jugendamtes vorgesehen. Die Zuwendungen dienen der Deckung von Personalkosten sowie Sachkosten, wie etwa Mieten und Nebenkosten für die genutzten Räumlichkeiten der Treffpunkte sowie der Durchführung von Veranstaltungen.
Die Angebote des DRK umfassen unter anderem Elternbildungsangebote, Sprachförderprogramme, die Begleitung von Familien sowie interkulturelle Projekte. In den Stadtteilen Heessen, Herringen und Werries sind diese Strukturen als Bestandteil der kommunalen Infrastruktur etabliert. Zur Sicherung der Qualität sollen die Verwaltung und der DRK Kreisverband jährlich Ziele, Leistungen und Inhalte in einem Qualitätsdialog vereinbaren.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen. Zudem sind die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Hamm-Heessen, Hamm-Uentrop und Hamm-Herringen sowie des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe maßgeblich. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- D.Empfehlungen an den Rat
- 1.4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.022 - An der Steinernen Brücke - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0091/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0091/20_VL behandelt die vierte vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.022 „An der Steinernen Brücke“ in Hamm-Uentrop. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf einem etwa 1.200 m² großen Grundstück in der Lippestraße zu schaffen. Das Areal, auf dem sich ehemals eine Tankstelle und eine Werkstatt befanden, soll durch eine Neustrukturierung des Baufensters eine höhere bauliche Nutzbarkeit und Nachverdichtung im Innenbereich ermöglichen.
Die Flächennutzung im Plangebiet ist vollständig als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Der Entwurf sieht eine kompakte Bauweise vor, die zur Energieeffizienz und Klimaanpassung beitragen soll. Hierzu gehört die Vorgabe einer Dachbegrünung mit einer Substratschicht von mindestens 10 cm, wobei Ausnahmen für Anlagen zur Energiegewinnung vorgesehen sind. Zudem müssen Gartenflächen und Stellplätze versickerungsoffen gestaltet werden. Die Stadtwerke Hamm haben die Bereitstellung von 96 m³/Std. Löschwasser bestätigt.
Das Verfahren wurde als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Während der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 30.10.2020 vor. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Änderung Rechtskraft, wobei bestehende Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 02.022 im Geltungsbereich ihre Gültigkeit verlieren. Die Beratung im Rat ist für den 15.12.2020 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Bebauungsplan Nr. 02.122 - Schützenstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0094/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 02.122 – Schützenstraße sieht die wohnbauliche Nachnutzung einer etwa 8.745 m² großen Brachfläche im Stadtbezirk Uentrop vor. Auf dem ehemaligen Kasernengelände sollen drei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt bis zu 53 öffentlich geförderten Wohneinheiten errichtet werden. Die Planung weist das Areal als reines Wohngebiet aus, wobei 90,5 % der Fläche für Wohnzwecke und 9,5 % für Gemeinbedarf vorgesehen sind. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Schützenstraße.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden berücksichtigt. Die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde bestätigte Bodenverunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe, weshalb Bodenverbesserungsmaßnahmen vor der Bebauung erforderlich sind. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wies auf die Meldepflicht bei Entdeckung von Bodendenkmälern hin. Zur Berücksichtigung von Einwendungen sieht die Planung eine Verschiebung der Baufenster B und C um etwa drei Meter nach Norden vor, um den Abstand zur angrenzenden Reihenhauszeile zu vergrößern. Eine Drehung der Baukörper wurde aus städtebaulichen Gründen abgelehnt.
Klimaschutzmaßnahmen umfassen die Förderung von Dachbegrünung, Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Durchgrünung. Der Vorhabenträger plant 55 private Stellplätze, während der zusätzliche Bedarf an öffentlichen Parkplätzen als gering eingestuft wird. Der Rat der Stadt Hamm soll über die Abwägung der Anregungen sowie den Satzungsbeschluss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 - Marker Depot - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0099/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0099/20_VL behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 – Marker Depot –, die als Satzungsbeschluss im Rat der Stadt Hamm verabschiedet werden soll. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung eines etwa 1.008 m² großen Teilbereichs des Grundstücks am Karl-Mecklenbrauck-Weg 2. Die Fläche soll von einem Sondergebiet für Einzelhandel in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden, um die Errichtung von Doppelhäusern oder einer Hausgruppe zu ermöglichen.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen sehen eine maximale Anzahl von zwei Vollgeschossen, eine Traufhöhe von 6,50 m sowie eine Firsthöhe von 11,00 m vor. Zudem sind Vorgaben zur Klimaanpassung enthalten, die unter anderem die Begrünung von Flachdächern ab einer Größe von 10 m², das Verbot von Schottergärten sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Bauweisen regeln. Im Zuge der Anpassung entfällt das bisherige Pflanzgebot. In Abstimmung mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt ist stattdessen die Ersatzpflanzung von acht Platanen im Bereich des Maximilian-Parkplatzes vorgesehen.
Das Verfahren wurde nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt. Die Beteiligung von Behörden, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Lippeverband und die IHK Dortmund, sowie die öffentliche Auslegung im Sommer 2020 sind bereits erfolgt. Der Vorschlag sieht die Annahme der Satzung sowie der Begründung vom 29.10.2020 vor. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der 36. Berichtigung als Wohnbaufläche angepasst.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021Zur Vorlage · 0150/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0150/20_VL sieht die Umsetzung eines Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Durchführung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Die Notwendigkeit der Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Da es sich um beitragsfähige Maßnahmen handelt, ist vorgesehen, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung zu informieren.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen konsumtiven Aufwand von 1.063.540 Euro sowie einen investiven Aufwand von 151.900 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen der Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne für die Folgejahre ab 2021. Über mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge liegen zum Zeitpunkt der Vorlage keine konkreten Informationen vor.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.5. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0082/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0082/20_VL sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) in seiner 6. Fortschreibung aus dem Jahr 2018 vor. Ziel der Vorlage ist es, zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung von Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, die bislang nicht enthalten waren.
Die geplanten Ergänzungen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Im Distlerweg ist der Neubau eines Mischwasserkanals erforderlich, um die bauliche Erweiterung der Von-Thünen-Straße sowie den Ausbau eines privaten Stichweges zu ermöglichen. Im Bereich der Dessauer Straße ist der Neubau eines Mischwasserkanals notwendig, um die Realisierung von Gewerbeansiedlungen zu unterstützen; die Durchführung der Straßenverlängerung und Kanalbaumaßnahme erfolgt durch den Erschließungsträger. Zudem ist im geplanten Baugebiet Lippestraße/Friedrichsfeld der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen in der Erschließungsstraße sowie in der Lippestraße vorgesehen.
Der Rat der Stadt Hamm wird angehalten, den Lippeverband damit zu beauftragen, diese Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sollen die Verwaltung sowie der Lippeverband mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Änderung des Flächennutzungsplanes (32. Änderung) – Hotel Alte Mark hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0086/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0086/20_VL betrifft die 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm für das Projekt „Hotel Alte Mark“. Ziel der Änderung ist die Schaffung eines Hotelgebäudes auf einer Fläche von etwa 0,78 Hektar im Stadtbezirk Uentrop. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von 18 Doppelzimmern, drei Seminarräumen sowie einer Wohneinheit für den Betriebsinhaber. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Die Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg und der unteren Naturschutzbehörde führte zu Anpassungen im Plan, unter anderem zur Korrektur einer Pflanzenartenliste und zur Änderung von Flächenbezeichnungen. Der Ausgleichsbedarf im Bereich des Naturschutzes wurde auf -7.725 Wertpunkte festgesetzt, wobei die Kompensation durch eine externe Obstwiese des Investors vorgesehen ist.
Die Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr bestätigte die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Regionalplanzielen. Vonseiten des Lippeverbandes und der Berufsfeuerwehr wurden brandschutztechnische Anforderungen an die Löschwassermenge formuliert. Die Stadtwerke Hamm bestätigten die Versorgungssicherheit im Geltungsbereich. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe wies auf die Notwendigkeit möglicher Überprüfungsmaßnahmen hin. Die Vorlage dient der Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplans.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02.121 – Hotel Alte Mark hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0089/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0089/20_VL behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121 „Hotel Alte Mark“ für ein etwa 7.762 m² großes Areal in Hamm-Uentrop. Ziel der Planung ist die Erweiterung eines bestehenden Hotel- und Restaurantbetriebs durch ein neues Gebäude, das 18 Doppelzimmer, drei Seminarräume sowie eine Wohneinsheit für die Betriebsinhaberschaft umfasst. Der Entwurf sieht vor, den Bebauungsplan als Satzung inklusive Begründung und Umweltbericht zu verabschieden.
Zur Sicherung der Klimaanpassung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 festgesetzt, wobei Nebenanlagen eine Erhöhung auf maximal 0,4 ermöglichen. Die Entwässerung des Gebiets erfolgt über ein Trennsystem. Da eine Versickerung aufgrund der Bodenparameter nicht möglich ist, muss Regenwasser gedrosselt in einen Vorfluter eingeleitet werden. Die Versorgung mit Strom, Trinkwasser und Erdgas soll über bestehende Leitungen der Alten Soester Straße erfolgen. Die Löschwasserversorgung ist durch die Stadtwerke Hamm mit einem Grundschutz von 96 m³/h über zwei Stunden sichergestellt.
Im Rahmen der Planung wurden Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg sowie der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverlandes und des Amtes für Zivilschutz/Feuerwehr wurden zur Kenntnis genommen. Die landesplanerische Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr bestätigte die Vereinbarkeit mit der Raumordnung. Ein verbleibendes Defizit im ökologischen Ausgleich wird durch die Anpflanzung einer Obstwiese in räumlicher Nähe kompensiert.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.Bebauungsplan Nr. 02.125 - Braamer Straße / Alter Grenzweg - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0124/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0124/20 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.125 – Braamer Straße / Alter Grenzweg – vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 4.700 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Das Plangebiet liegt zwischen der Braamer Straße und dem Alter Grenzweg.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen in Form einer Straßenrandbebauung, um die bestehende Gebäudestruktur an der Braamer Straße zu vervollständigen. Geplant sind erste Entwürfe für zwei zweigeschossige Geschosswohngebäude mit Staffelgeschossen sowie die Bereitstellung privater Stellflächen. Zudem soll das Verfahren die Erschließung einer möglichen Erweiterungsfläche des Maximilianparks durch eine Zufahrt zur Braamer Straße sicherstellen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als Grünfläche ausweist, ist im Zuge der 45. Berichtigung des Flächennutzungsplanes eine Anpassung zu Wohngebiet erforderlich. Die Planung orientiert sich an bestehenden Rahmenplänen und dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept Werries. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0007/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0007/20 die Bildung und Zusammensetzung eines neuen Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, diesen Ausschuss mit insgesamt 13 Mitgliedern zu besetzen, wobei mindestens sieben dieser Plätze durch Ratsmitglieder besetzt werden sollen.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Regelung zur Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Für den Fall, dass sich der Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigt, kann die Besetzung gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen. Sollte keine Einigung erzielt werden, sieht die Vorlage ein Verfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vor. Dabei werden die Sitze entsprechend der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass Ratsmitglieder, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Vorlage stellt klar, dass die bereits gewählten Stellvertreter eine listenmäßige und keine persönliche Vertretung darstellen. Die personelle Besetzung der Ausschussmitglieder erfolgt unter Berücksachtung der gesetzlichen Vorgaben, wobei der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neugliederung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- F.Anträge
- 1.Medizinisches VersorgungszentrumZur Vorlage · 0002/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion und die Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion haben in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Antrag zur Sicherung der medizinischen Versorgung im Ortsteil Uentrop gestellt. Hintergrund der Anfrage ist der Wegfall der letzten verbliebenen Arztpraxis sowie der Schließung einer Apotheke im Stadtteil.
Die Antragsteller fordern die Verwaltung, zu prüfen, ob die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in kommunaler Trägerschaft eine Möglichkeit darstellt, die ärztliche Versorgung im Außenbereich der Stadt aufrechtzuerhalten. Als Referenzmodell wird das Vorgehen der Stadt Schwarzenborn angeführt, die ein kommunales MVZ als Anstalt des öffentlichen Rechts betreibt.
Im Rahmen der Prüfung soll die Verwaltung untersuchen, ob dieses Modell auf die Situation in Hamm übertragbar ist. Als potenzieller Standort für ein solches Vorhaben wird das Grundstück der ehemaligen Zahnarztpraxis in Uentrop vorgeschlagen. Die Antragsteller regen an, in diesem Zusammenhang auch die Ansiedlung eines SB-Bankterminals sowie die Möglichkeit eines kleinen Ladengeschäfts zur Nahversorgung zu prüfen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, Gespräche mit den Eigentümern des betreffenden Grundstücks zu führen, um die Realisierung eines solchen Vorhabens zu untersuchen. Alternativvorschläge zur Sicherung der Infrastruktur sind ausdrücklich erwünscht.
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Beratungsfolge
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Automatische Grünphasen für Fußgänger an KreuzungsampelnZur Vorlage · 0007/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen des Antrags 0007/20_AT die Abschaffung von sogenannten Bettelschaltungen an Straßenkreuzungen im Stadtbezirk beantragt. Ziel der Vorlage ist es, die Lichtsignalanlagen an Kreuzungen so umzustellen, dass Fußgänger automatisch eine Grünphase erhalten, sobald der parallel laufende Kraftfahrzeugverkehr Grün erhält. Die manuelle Anforderung der Grünphase durch Sensorkontakte soll für Fußgänger weiterhin möglich bleiben.
Die Begründung der Fraktion führt aus, dass bei der aktuellen Schaltung in weniger befahrenen Richtungen an Kreuzungen die Grünphase für Fußgänger erst nach Betätigung eines Sensors freigeschaltet wird, während der Autoverkehr verkehrsabhängig über Induktionsschleifen gesteuert wird. Dies könne zu Wartezeiten führen, obwohl eine Überquerung der Straße zum Zeitpunkt der Grünphase für Fahrzeuge möglich wäre. Die Fraktion strebt eine Vereinheitlichung an, sodass die Schaltung an allen Kreuzungen der stärker befahrenen Fahrtrichtung entspricht.
In der Vorlage wird zudem darauf verwiesen, dass die Möglichkeit zur manuellen Anforderung notwendig bleibt, um die Überquerung der Straße bei geringem Verkehrsaufkommen zu gewährleisten und ein dauerhaftes Grün für die Hauptverkehrsachse zu verhindern. Als Referenz für die Forderung werden Beispiele aus anderen Städten sowie eine Kritik des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) angeführt, der die bestehenden Schaltungen als Mangel im Radwegenetz der Stadt Hamm bezeichnet hat.
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Beratungsfolge
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Automatische Grünphasen für Fußgänger an KreuzungsampelnZur Vorlage · 0007/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion GRÜNE Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage 0007/20 einen Antrag gestellt, der die Abschaffung sogenannter Bettelschaltungen an Straßenkreuzungen im Stadtbezirk Uentrop zum Ziel hat. Ziel der Änderung ist es, die Grünphasen für Fußgänger an Kreuzungsampeln so anzupassen, dass diese automatisch parallel zum parallel laufenden Kfz-Verkehr grün erhalten, ohne dass eine vorherige Aktivierung durch einen Sensorkontakt notwendig ist. Die Möglichkeit, die Grünphase dennoch manuell anzufordern, soll für Zeiten mit geringem Verkehrsaufkommen erhalten bleiben. Die Antragsteller führen an, dass die aktuelle Regelung an vielen Kreuzungen zu unnötigen Wartezeiten für Fußgänger führt und verweisen auf Forderungen aus anderen Städten sowie auf Kritik des ADFC.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag Stellung und weist auf die verkehrstechnischen Auswirkungen hin. Bei einer konsequenten Umsetzung der automatischen Grünphasen für Fußgänger in der Nebenrichtung müssten die Folgen für die verkehrsabhängige Steuerung berücksichtigt werden. Da Fußgänger die Straße langsamer queren als der fließende Verkehr, sei mit einer Verlängerung der Wartezeit für die Hauptverkehrsrichtung um durchschnittlich etwa 10 Sekunden pro Umlauf zu rechnen. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass in den Spitzenstunden durch die Berücksichtigung der Fußgängerzeiten Kapazitätsengpässe und ein längerer Rückstau in der Hauptverkehrsrichtung entstehen könnten.
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- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Radweg entlang der GrönebergstraßeZur Vorlage · 0012/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion und die Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion haben in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Antrag zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur gestellt. Ziel des Antrags ist die Planung eines Radweges entlang der Grönebergstraße, um die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen.
Der Antrag bezieht sich auf die Nutzung von Wegen abseits der Hauptstraßen, die unter anderem Verbindungen über Braam in Richtung Vöckinghausen, Norddinker sowie weiter nach Welver und Soest ermöglichen. Da für ein Teilstück der Grönebergstraße derzeit kein separater Rad- oder Fußweg vorhanden ist, wird die Straße als Gefahrenquelle für den Radverkehr angeführt.
Die Fraktionen beantragen, einen Radweg – gegebenenfalls auch als Bürgerradweg konzipiert – im Bereich zwischen der „Königsheide“ und/oder dem „Westenfeldweg“ bis zur Einmündung „Im Gelben Schlot“ zu planen. Zudem wird die Anmeldung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel gefordert.
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- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Radweg entlang der GrönebergstraßeZur Vorlage · 0014/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion und die Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion haben im Rahmen eines Antrags den Bau eines Radweges entlang der Grönebergstraße im Stadtbezirk Hamm-Uentrop beantragt. Ziel der Anfrage ist die Planung eines Radweges, gegebenenfalls als Bürgerradweg, im Bereich zwischen der Königsheide und dem Westenfeldweg bis zur Einmündung „Im Gelben Schlot“. Zudem sollen hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel angemeldet werden. Der Antrag begründet die Maßnahme mit der Absicht, die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen, die Teile der Grönebergstraße nutzen, um Verbindungen zwischen Braam, Vöckinghausen, Norddinker und weiteren Gebieten herzustellen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass die Grönebergstraße als Kreisstraße (K10) klassifiziert ist und eine tägliche Kfz-Verkehrsbelastung von etwa 3.600 Fahrzeugen aufweist. Aktuell sind an dieser Straße keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Eine Verbesserung der Verkehrssituation durch einen begleitenden Radweg wird seitens der Verwaltung als möglich erachtet. Allerdings stellt die Verwaltung fest, dass im Grundeigentum der Stadt Hamm neben der bestehenden Fahrbahn, den Baumreihen und den Entwässerungsgräben keine Flächen zur Verfügung stehen. Eine Realisierung des Vorhabens sei daher von der Möglichkeit eines Grunderwerbs abhängig. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln hänge zudem von den finanziellen Möglichkeiten sowie der Abwägung anderer Radwegmaßnahmen und dem Beschluss des Rates über den Finanzplan 2021 ab.
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- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Alte SchuleZur Vorlage · 0031/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat gemeinsam mit der FDP einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Prüfung von Fördermöglichkeiten für die Sanierung der Begegnungsstätte Werries, die in der Alten Schule untergebracht ist, sowie für die Umgestaltung des dazugehörigen Vorplatzes.
Die Fraktionen beantragen, dass die Verwaltung untersucht, ob eine Förderung über das Landesprogramm Nordrhein-Westfalens „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfen infrage kommt. Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Sanierung des Dachs der Alten Schule sowie die Gestaltung des Vorplatzes bereits seit längerer Zeit ein Anliegen der Anwohner der Begegnungsstätte sowie ein überparteilicher Konsens seien.
Durch die Nutzung des genannten Landesprogramms sollen die Dachsanierung und die Entkoppelung des Regenwassers vom Kanalnetz mit einer Entsiegelung des Vorplatzes verknüpft werden. Ziel dieser Maßnahmen ist laut Antrag, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, das Mikroklima zu verbessern und die Zukunftsfähigkeit des Gebäudes zu gewährleisten.
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- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.DrängelgitterZur Vorlage · 0032/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop und die FDP haben in einem Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop die Installation von durchfahrtsbeschränkenden Pfosten an spezifischen Stellen im Stadtbezirk beantragt. Ziel der Vorlage ist es, bestehende Drängelgitter durch Pfosten zu ersetzen und die Verkehrssicherung durch entsprechende Beschilderungen oder Bodenmarkierungen zu ergänzen.
Konkret werden drei Standorte genannt, an denen diese Maßnahme durchgeführt werden soll: die Kreuzung Ammerweg/Papenweg/Heithofer-Winkel, die Verbindung Neuen Ostenheide/Ostenheide/Diekmanns Hof sowie die Ecke Im Giesendahl/Richardstraße.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit einer Verbesserung des Radverkehrs innerhalb des Bezirks. Durch den Austausch der Drängelgitter gegen Pfosten soll der Verkehrsfluss für Radfahrer beschleunigt werden. Die Fraktionen führen an, dass diese Maßnahme ohne hohen Kostenaufwand eine Verbesserung der Situation für den Radverkehr an den genannten Stellen ermöglicht. Die genannten Stellen dienen laut Antrag als beispielhafte Beispiele für die angestrebte Veränderung.
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- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.JulienwegZur Vorlage · 0033/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop und die FDP haben in einem Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop die Prüfung einer Verkehrsänderung im Julienweg beantragt. Konkret wird die Verwaltung dazu aufgefordert, zu untersuchen, ob der Abschnitt des Julienwegs zwischen der Eichenstraße und dem Papenweg als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann, wobei die Durchfahrt für den Kfz-gebundenen Verkehr weiterhin freigegeben bleiben soll.
Die Begründung des Antrags führt an, dass der Julienweg als wichtige Ost-West-Achse zwischen Werries und der Mark fungiert und eine hohe Bedeutung für den innerbezirklichen Radverkehr sowie den Schulverkehr aufweist. Durch die Ausweisung als Fahrradstraße könnte eine Verbindung zur bereits bestehenden Fahrradstraße Heithofer Allee geschaffen werden, indem der Radverkehr über den verkehrsberuhigten Bereich des Kormoranwegs aufgenommen wird. Die Antragsteller sehen in dieser Maßnahme eine Möglichkeit, die Radverbindungen innerhalb des Bezirks sowie die Anbindung an die Stadtmitte zu verbessern.
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- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.LegienstraßeZur Vorlage · 0034/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat gemeinsam mit der FDP einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt, um die Instandsetzung der Legienstraße zu veranlassen. Konkret wird gefordert, dass die Schlaglöcher im Bereich vor den Häusern mit den Hausnummern 24, 26 und 36 zeitnah verfüllt werden sollen.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern der betreffenden Straße. Laut dem Antrag führen die Schlaglöcher bereits seit längerer Zeit zu Fahrbehinderungen beim Durchfahren der Straße sowie beim Verlassen der Grundstücke der genannten Hausnummern. Eine adäquate Nutzung der Straße sei unter den aktuellen Bedingungen kaum möglich. Der Antrag wurde am 23. November 2020 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 30. November 2020 vorgesehen.
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- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- LegienstraßeZur Vorlage · 0001/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop und die FDP haben mit dem Antrag Nummer 0034/20 die zeitnahe Ausbesserung von Schlaglöchern in der Legienstraße beantragt. Konkret richtet sich die Forderung gegen die Schäden im Bereich der Hausnummern 24, 26 und 36. Als Begründung für den Antrag wird auf Hinweise von Anwohnern verwiesen, wonach die Schlaglöcher bereits seit längerer Zeit bestehen und die Nutzung der Straße sowie das Ausfahren von den Grundstücken behindern.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur vorliegenden Vorlage dazu Stellung bezogen. Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung befinden sich die Zufahrten zu den genannten Hausnummern im Privatbesitz einer Eigentümergemeinschaft. Aus diesem Grund liegt die Unterhaltung dieser spezifischen Flächen nicht im Aufgabenbereich der Stadt Hamm. Die Verantwortung für die Instandsetzung dieser Bereiche sei stattdessen durch die jeweiligen Eigentümer zu veranlassen.
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- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- G.Anfragen
- 1.Feuerwache UentropZur Vorlage · 0006/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion und die Bündnis90/Die Grünen-Bezirksfraktion haben im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop Informationen zum geplanten Neubau der Feuerwache Uentrop angefordert. Laut der Vorlage 0006/20_AF besteht zwischen den beteiligten Organisationen, Parteien und der Verwaltung Einigkeit darüber, dass die aktuelle Wache der freiwilligen Feuerwehr den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Für den Neubau wurden im vergangenen Haushalt Planungskosten zugesagt sowie Errichtungskosten ab dem Jahr 2023 in Höhe von 4.200.000 Euro veranschlagt.
Da bisher keine detaillierte Zeitplanung oder ein konkreter Standort für das Bauvorhaben vorgelegt wurde, verweisen die Fraktionen auf die Notwendigkeit des kommenden Brandschutzbedarfsplanes. Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zum aktuellen Stand der Planungen. Konkret wird nach dem Fortschritt der Arbeiten am Brandschutzbedarfsplan sowie nach dem voraussichtlichen Termin für dessen Fertigstellung und Vorlage gefragt. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Erfordernisse der freiwilligen Feuerwehr bei der Erstellung des Plans ausreichend berücksichtigt werden. Darüber hinaus bitten die Fraktionen um eine Einschätzung, wann mit einem Neubau zu rechnen ist und ob die bereits veranschlagten Investitionskosten in die kommenden Haushalte ab 2021 übernommen werden.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.WirtschaftswegenetzZur Vorlage · 0007/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der Entwicklung eines Wirtschaftswegenetzes für die Außenbereiche der Stadt Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein Medienbericht vom 31. Oktober 2020, wonach die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Ge-Komm GmbH an einem Konzeptentwurf für ein solches Netz arbeitet. Dieser Entwurf soll unter anderem eine Klassifizierung privater und öffentlicher Wege nach deren Bedeutung und Funktion beinhalten.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Mitteilung zum derzeitigen Sachstand der Planungsarbeiten. Darüber hinaus wird um Auskunft darüber gebeten, ob und in welchem Umfang die Verwaltung für den kommenden Haushalt Finanzmittel für die Bestandspflege sowie die Sanierung der Wirtschaftswege innerhalb des Stadtbezirks Uentrop angemeldet hat. Die Anfrage wurde am 17. November 2020 eingereicht und ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 30. November 2020 vorgesehen.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- WirtschaftswegenetzZur Vorlage · 0012/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zum Sachstand der Entwicklung eines Wirtschaftswegenetzes für die Außenbereiche Auskunft gegeben. Hintergrund der Anfrage der CDU-Bezirksfraktion war die Information über einen bestehenden Konzeptentwurf zur Klassifizierung privater und öffentlicher Wege.
Nach einem Abschlussbericht der Ge-Komm GmbH, der derzeit erarbeitet wird, ist eine Beschlussfassung über das Wegenetzkonzept für die erste Sitzungsrunde im Jahr 2021 vorgesehen. Auf Basis dieses Beschlusses soll ein Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung der ländlichen Infrastruktur gestellt werden. Sollten die entsprechenden Mittel von der Bezirksregierung bewilligt und bereitgestellt werden, kann die Umsetzung der Maßnahmen noch im Jahr 2021 beginnen.
Für den Haushalt 2021 sind städtische Eigenmittel in Höhe von 150.000 Euro für den Wirtschaftswegebau sowie 50.000 Euro für die Sanierung von Wirtschaftswegen vorgesehen. Eine spezifische Aufteilung dieser Mittel auf die einzelnen Bezirke, einschließlich des Stadtbezirks Uentrop, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich durch das noch ausstehende Wegekonzept Änderungen ergeben können.
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- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.„Bürgerradweg“ an der Frielinghauser StraßeZur Vorlage · 0008/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion und die Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion haben in einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop den aktuellen Sachstand zum geplanten „Bürgerradweg“ an der Frielinghauser Straße angefragt. Das Vorhaben umfasst einen etwa 600 Meter langen Lückenschluss.
Nach Angaben aus einem Gespräch im März 2018 wurden die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Projekt, einschließlich des Grunderwerbs, auf circa 350.000 Euro geschätzt. Davon war ein Zuschuss des Landesbetriebs Straßen NRW in Höhe von 150.000 Euro vorgesehen, sodass ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 200.000 Euro verbleiben würde. Aufgrund dieser Kosten wurde das Projekt zugunsten der Asphaltierung des Radweges Adenauerallee zunächst zurückgestellt.
Die Fraktionen weisen darauf hin, dass die Verwaltung damals mit der Bitte beauftragt wurde, den Grunderwerb für den Bürgerradweg voranzutreiben, um eine spätere bauliche Umsetzung im Rahmen des Haushalts zu ermöglichen. Mit der vorliegenden Anfrage wird nun um eine Mitteilung über den aktuellen Stand der Planungen sowie um eine Einschätzung gebeten, wann mit einer Realisierung des Projektes zu rechnen ist.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- „Bürgerradweg“ an der Frielinghauser StraßeZur Vorlage · 0011/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum aktuellen Sachstand des geplanten „Bürgerradwegs“ an der Frielinghauser Straße Auskunft gegeben. Hintergrund der Anfrage der CDU- und Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktionen ist die Klärung, wann mit einer Umsetzung des etwa 600 Meter langen Lückenschlusses zu rechnen ist.
Nach den vorliegenden Informationen wurden im Finanzplan 2019/20 Mittel für den Grunderwerb bereitgestellt, um die Verbindung zwischen dem Ende des bestehenden Radweges südlich der A2-Brücke und der Straße Viereggenkamp zu realisieren. Der geplante Weg soll zudem Anbindungen an den Franzosenweg sowie zu den Wirtschaftswegen Viereggenkamp und Horsthölter Weg ermöglichen.
Die Pläne für den Grunderwerb sind mittlerweile erstellt worden, und die Verhandlungen mit den Eigentümern sollen kurzfristig beginnen. In der Vergangenheit gab es bereits Signale der Eigentümer, Flächen für den Rad- und Gehweg zu veräußern. Die endgültige Realisierung des Bauvorhabens ist nach erfolgreichem Grunderwerb von der Bereitstellung städtischer Haushaltsmittel sowie von einem Zuschuss des Landesbetriebs Straßen NRW abhängig. Die Gesamtkosten für das Projekt, die den Grunderwerb einschließen, wurden in früheren Planungen auf circa 350.000 Euro geschätzt.
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- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.KirchwegZur Vorlage · 0013/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Informationen zur Verkehrsplanung am Kirchweg in Ostwennemar angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die geplante Weiterentwicklung des Baugebiets entlang des Kirchwegs.
Nach Angaben der Fraktion sah eine frühere Beschlussvorlage vor, die Durchfahrt des Kirchwegs auf Höhe der Hausnummer 120 für den Autoverkehr zu beschränken, wobei die Umsetzung für das Jahr 2014 vorgesehen war. Bezugnehmend auf Entwicklungen sowie Gespräche mit Anwohnern aus dem Juni 2020 stellt die Fraktion nun zwei Fragen zur aktuellen Planung.
Es wird angefragt, ob vonseiten der Verwaltung weiterhin die Beschränkung der Durchfahrt auf Höhe der genannten Hausnummer geplant ist. Zudem wird um Auskunft zur zeitlichen Planung der Umsetzung dieser Maßnahme gebeten.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- KirchwegZur Vorlage · 0017/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop den aktuellen Stand zur geplanten Verkehrsberuhigung am Kirchweg in Ostwennemar dargelegt. Gegenstand der Anfrage war die Frage, ob die Durchfahrt des Kirchwegs auf Höhe der Hausnummer 120 weiterhin für den Autoverkehr beschränkt werden soll und wie die zeitliche Planung für eine Umsetzung aussieht.
Laut der Stellungnahme sieht der Bebauungsplan 02.061 „Am Schwimmbad“ eine Sperrung des Kirchweges östlich der Kreuzung mit Blauregen- und Goldregenweg vor. Der Straßenausbau des Kirchweges sieht hierfür eine Engstelle mittels Pfosten vor. Die Umsetzung dieser Sperrung ist jedoch an die Entwicklung der parallel verlaufenden Straße Bimbergsheide gekoppument. Eine Sperrung des Kirchweges kann erst erfolgen, wenn die Bimbergsheide bis zur Kreuzung mit Brandheide/Geisthofskönig mit einem separaten Gehweg ausgestattet ist.
Derzeit verfügt die Bimbergsheide lediglich über einen Asphaltstreifen, der bei Begegnungsverkehr teilweise von Kraftfahrzeugen befahren wird, wodurch die Verkehrssicherheit für Fußgänger im Vergleich zum Kirchweg geringer eingestuft wird. Eine vorzeitige Sperrung des Kirchweges würde zu einer stärkeren Verkehrsbelastung der Bimbergsheide führen. Die Umsetzung des notwendigen Ausbaus der Bimbergsheide ist von der Bereitstellung von Haushaltsmitteln abhängig, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt sind.
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- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- H.Anregungen
- 1.Neubau-Skatepark und Bewegungspark WerriesZur Vorlage · 0004/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Skateboardinitiative Werries hat mit der Vorlage 0004/20_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop überbracht, die den Neubau eines Skateparks und Bewegungsparks im Stadtteil Werries zum Gegenstand hat. Die Initiative führt an, dass die bestehende Anlage einen Erneuerungsbedarf aufweise, da der Bodenbelag unbefahrbar sei, die Platzierung der Elemente nicht zeitgemäß sei und fehlende Wasserabläufe zu Wasseransammlungen auf der Fläche führten. Eine ordnungsgemäße Nutzung der aktuellen Anlage sei daher nicht mehr gegeben.
Als Standort für den Neubau wird der Sportplatz am Alten Uentroper Weg auf der Höhe der Maximilian Grundschule vorgeschlagen. Die Initiative legt ein Konzept vor, das unter Einbeziehung von Skateboardfahrern aus dem Stadtteil und dem näheren Einzugsgebiet erstellt wurde. Der geplante Parcours soll eine Grundfläche von etwa 30 mal 40 Metern umfassen und verschiedene Hindernisse wie Rampen, Auffahrten und Stahlgeländer mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden beinhalten.
Ziel der Anregung ist die Schaffung eines Freizeitangebots für eine Nutzergruppe im Alter von vier bis etwa 50 Jahren. Die Initiative betont, dass durch die Einbeziehung der Nutzer die Funktionalität der Sportanlage sichergestellt werden soll, um Familien und Rollsportbegeisterten im Stadtteil eine zeitlich ungebundene sportliche Betätigung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.5 Linden am DambergskampZur Vorlage · 0005/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung 0005/20_AR an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop wird die Frage nach der Entfernung von Lindenbäumen am Standort 5 Linden am Dambergskamp gestellt. Die Bäume wurden vor etwa 20 Jahren durch eine Initiative von Anwohnern auf einem Grünstreifen gepflanzt, um das Parken auf dieser Fläche zu unterbinden. Die Pflege und Bewässerung der Pflanzen wurde laut Vorgang durch die Anwohner übernommen.
Die Antragsteller geben an, dass die Bäume mittlerweile eine Größe erreicht haben, die zu einer starken Blütenbildung führt. Dies beeinträchtige die Nutzung der angrenzenden Grundstücke, da die Blütenmassen den Rasen bedecken und die Reinigung von Außenbereichen wie Pools oder Gewächshäusern erschweren würden. Zudem wird die Präsenz von Bienen in den Bäumen als Beeinträchtigung beim Aufenthalt im Freien angeführt.
Die Anwohner bieten an, die Entfernung der Bäume auf eigene Kosten durchzuführen, um der Stadt keine Unkosten zu verursachen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit einer alternativen Bepflanzung in Aussicht gestellt. Es wird um eine Klärung der rechtlichen Möglichkeiten sowie um eine Stellungnahme zur weiteren Vorgehensweise gebeten. Ein Austausch mit dem Grünflächenamt zu diesem Sachverhalt hat bereits stattgefunden.
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- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5 Linden am DambergskampZur Vorlage · 0004/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung Nr. 0005/20 setzt sich die Stadtverwaltung mit dem Wunsch nach der Entfernung von fünf Linden am Dambergskamp auseinander. Die Anwohner der betroffenen Fläche hatten die Bäume vor etwa 20 Jahren eigenständig gepflanzt, um das Parken auf einem Grünstreifen zu unterbinden. In der Anregung wird angeführt, dass der starke Blüten- und Laubfall sowie die damit verbundene Verschmutzung von Außenbereichen und Gewächshäusern die Nutzung des Grundstücks beeinträchtige. Zudem wird die Präsenz von Bienen bei der Nutzung des Gartens als belastend beschrieben. Die Anwohner bieten an, die Entsorgung der Bäume auf eigene Kosten zu übernehmen und eine alternative Bepflanzung vorzunehmen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bäume vital sind und kein Gefährdungspotenzial aufweisen. Eine regelmäßige Kontrolle durch das Tiefbau- und Grünflächenamt findet statt, und notwendige pflegerische Maßnahmen werden durch das zuständige Amt durchgeführt. Die genannten Beeinträchtigungen durch Schattenwurf sowie Laub- und Blütenfall werden gemäß der geltenden Rechtsprechung als natürliche Lebensäußerungen der Bäume eingestuft, die keine rechtliche Grundlage für Gegenmaßnahmen bieten. Der Standort wird als grundsätzlich geeignet für diese Baumart bewertet. Aufgrund der engen Pflanzabstände und der entstehenden Konkurrenz zwischen den Bäumen wird jedoch angemerkt, dass eine Entnahme von bis zu zwei Bäumen in den kommenden Jahren geprüft werden muss. Aktuell sieht die Verwaltung keine Veranlassung für eine Fällung.
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- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Kleinspielfeld Handball Hamm Werries/Rasenpatz – Alter Uentroper Weg - Höhe Maximilianschule// Alternative: Sportplatz Freiherr-vom-Stein-Gymnasium HammZur Vorlage · 0006/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung 0006/20_AR an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop wird vorgeschlagen, die Planung für eine neue Skateanlage zugunsten der Errichtung eines Outdoorhandballfeldes zu revidieren. Als Standort für ein solches Kleinspielfeld werden der Alter Uentroper II Weg in Höhe der Maximilianschule sowie alternativ das Gelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums angeführt. Für den Standort am Alten Uentroper II Weg wird zudem eine Sanierung der bestehenden Skateanlage vorgeschlagen, um Probleme wie die mangelnde Trocknung des grobporigen Asphalts und die Nutzung einer Hütte als Treffpunkt für illegale Aktivitäten zu beheben.
Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit dem Fehlen eines öffentlich zugänglichen Handballfeldes im Stadtgebiet Hamm, obwohl eine hohe Anzahl an Vereinsmitgliedern und interessierten Personen im Stadtgebiet existiere. Ein Multizweckfeld, das durch die Integration von Basketballkörpen auch für Basketballspieler eine gelenkschonende Alternative zu Asphaltplätzen bieten könnte, wird als Bereicherung des Freizeitangebots betrachtet. Ein vorläufiger Kostenvoranschlag eines Bauunternehmens liegt der Anfrage bei. Für die Nutzung des Sportplatzes des Gymnasiums wird die Voraussetzung gestellt, dass die Fläche auch am Wochenende ohne Einschränkung durch feste Öffnungszeiten öffentlich zugänglich ist.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Bushaltestellen Ecke Alter Uentroper Weg / Sundernstraße und SundernstraßeZur Vorlage · 0007/20_AR · Anregung
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Mit der Anregung 0007/20_AR aus dem November 2020 wurde die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop über den Zustand zweier Bushaltestellen informiert. Konkret geht es um die Haltestellen an der Ecke Alter Uentroper Weg / Sundernstraße sowie an der Sundernstraße.
An der Haltestelle am Alten Uentroper Weg wird auf Schäden an der Substanz hingewiesen. Laut der Vorlage fehlen dort durch Vandalismus zerstörte Glasscheiben. Zudem wird ein undichtes Dach beschrieben, wodurch Fahrgäste bei Witterungseinflüssen wie Regen oder Wind nicht ausreichend geschützt seien.
Hinsichtlich der Haltestelle an der Sundernstraße wird auf das äußere Erscheinungsbild der Anlage hingewiesen. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller bemängelt den Zustand der Haltestelle und verweist auf die Nutzung durch Grundschulkinder. Die Anregung fordert die Behebung der genannten Mängel an beiden Standorten.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Neuinstallation – WC Anlagen für VeranstaltungenZur Vorlage · 0011/20_AR · Anregung
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Mit der Anregung 0011/20_AR an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop wird die Neuinstallation einer WC-Anlage im oberen Bereich der Freiherr-vom-Stein Halle gefordert. Die Antragsteller, die sich als Besucher und Mitarbeiter zukünftiger Sportveranstalter beschreiben, führen an, dass die derzeitige sanitäre Anlage für die Anforderungen bei Veranstaltungen nicht geeignet sei.
Als wesentlicher Grund für die Forderung wird der Zustand der vorhandenen Technik angeführt. Die aktuelle Trockenanlage verfüge über keinen permanenten Wasserdurchlauf, was bei der unregelmäßigen Nutzung der Halle zu Problemen bei der Entsorgung der Abfälle und einer Geruchsentwicklung führe. Zudem wird auf eine unzureichende Beleuchtung in den Sanitärräumen hingewiesen.
Im Rahmen der Neugestaltung der Hygienevorschriften und des Besucherleitsystems für die kommende Saison wird die Installation einer Anlage mit Wasserdurchlauf beantragt. Darüber hinaus wird gefordert, die vorhandene Rohrleitung mittels einer Kamerafahrt auf ihre Haltbarkeit und Integrität hin zu überprüfen. Ziel der Anregung ist es, die sanitäre Infrastruktur der Halle an die Anforderungen des Spielbetriebs und der erwarteten Besucherzahlen anzupassen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Neuinstallation – WC Anlagen für VeranstaltungenZur Vorlage · 0009/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anregung Nr. 0011/20 über die Neuinstallation von WC-Anlagen in der Freiherr-vom-Stein-Halle Stellung bezogen. Die Anregung, die von einer Fraktion oder einer Einzelperson am 09.11.2020 gestellt wurde, fordert eine Erneuerung der sanitären Anlagen im oberen Bereich der Veranstaltungshalle. Als Begründung werden der Zustand der aktuellen Technik, die Geruchsentwicklung sowie die Ungeeignetheit der vorhandenen wasserlosen Trockenanlage für die Nutzung bei Veranstaltungen angeführt. Zudem wird die Prüfung der Rohrleitungen sowie die Verbesserung der Beleuchtung gefordert.
Die Verwaltung führt aus, dass bereits Teile des Umkleidebereichs der Sporthalle saniert wurden und weitere notwendige Sanierungsmaßnahmen dem zuständigen Fachamt bekannt sind. Um die Anregung zu verfolgen, plant die Verwaltung eine Überprüfung der Sanitärinstallation, der Lüftungsanlage sowie der Beleuchtung. Zudem sollen die Pflegeanweisungen für die wasserlosen Urinale mit dem Reinigungspersonal abgeglichen werden, um eine regelmäßige Reinigung sicherzustellen. Die technische Prüfung für den Umbau von wasserlosen Urinalen zu wassergeführten Urinalen mit Zwangsspülung ist vorgesehen und soll im Zuge einer Komplettsanierung der WC-Räume umgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- I.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- J.Verschiedenes