Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
Gremium: Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündlicher Bericht
- 1.Zwischenstand „Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek“
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 1.Anträge zur Niederschrift 0066/21 über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften vom 23.06.2021.
- 2.Anträge zur Niederschrift 0091/21 über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften vom 08.09.2021
- 3.Auswahl des Programms der städtischen Jazzreihe für die Saison 2022/2023 (6 Konzerte)Zur Vorlage · 0524/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wurde beauftragt, die städtische Jazzreihe „Jazzforum Hamm“ für die Spielzeit 2022/2023 mit sechs Konzerten gemäß dem vorliegenden Konzept fortzuführen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 sehen Aufwendungen in Höhe von 23.775 Euro bei Einnahmen von 9.500 Euro vor, was einem städtischen Eigenanteil von 14.275 Euro entspricht. Für das Jahr 2023 belaufen sich die Aufwendungen auf 25.525 Euro bei Einnahmen von 9.500 Euro und einem Eigenanteil von 16.025 Euro. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung sowie in der Haushaltsplanung 2022/2023 vorgesehen.
Das geplante Programm im Kurhaus Bad Hamm umfasst unter anderem Auftritte von „Sisters in Jazz“, Iiro Rantala, dem Tingvall Trio, Andrew „The Bullet“ Lauer und Band sowie Stephanie Lottermoser. Ein Termin für Andrew Lauer ist für den 23. oder 24. September 2022 angesetzt. Die Saxofonistin und Sängerin Stephanie Lottermoser wird ihr Album „Hamburg“ präsentieren, welches Elemente aus Funk, Jazz, Pop und Soul kombiniert. Zudem ist ein Auftritt von Mike Stern und Band für den 27. oder 28. Oktober 2022 geplant. Weitere Termine für die Spielzeit werden zeitnah festgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihen B (Schauspiel), C (Komödie/Unterhaltung) und Esprit (Kabarett) für die Spielsaison 2022/2023Zur Vorlage · 0526/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0526/21_VL befasst sich mit der Auswahl des städtischen Theaterprogramms für die Spielsaison 2022/2023. Das Programm gliedert sich in die Reihen B (Schauspiel), C (Komödie/Unterhaltung) und Esprit (Kabarett). Der Ausschuss für Kultur und Kreativwirtschaft soll das beigefügte Programm beschließen, sofern die Finanzierung durch den genehmigten Haushaltsplan 2022 ff. sichergestellt ist.
Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2022 und 2023 belaufen sich jeweils auf 75.000 Euro an Aufwendungen und 35.000 Euro an Erträgen, was einen städtischen Eigenanteil von jeweils 40.000 Euro zur Folge hat. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Das Programm umfasst pro Reihe sechs Veranstaltungen, die jeweils um 19:30 Uhr im Kurhaus Bad Hamm stattfinden sollen. Zu den beteiligten Ensembles gehören unter anderem das Landestheater Nordrhein-Westfalen, das Altonaer Theater sowie die Shakespeare Company Berlin.
Das kulturelle Angebot beinhaltet verschiedene Inszenierungen und Darbietungen, darunter Bühnenadaptionen, musikalische Hommagen und Kabarettprogramme. Zu den aufgeführten Programmpunkten zählen Gastspiele des Westfälischen Landestheaters Castrop-Rauxel, der Burghofbühne Dinslaken sowie der Hamburger Kammerspiele. Das Programm umfasst zudem musikalische Shows, Solo-Auftritte und Comedy-Formate. Eine inhaltliche Abstimmung zwischen dem Kulturbüro und dem musikalischen Leiter des Landestheaters steht noch aus. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes an der Vorlage liegt nicht vor.
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- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihe A (Musiktheater) für die Spielsaison 2022/2023Zur Vorlage · 0527/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0527/21 einen Vorschlag zur Auswahl des städtischen Theaterprogramms für die Spielsaison 2022/2023 vorgelegt. Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft hat dem Programm für die Vormietereihe A (Musiktheater) unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltsplans zugestimmt.
Das geplante Programm umfasst vier Produktionen, die im Kurhaus Bad Hamm um 19:30 Uhr aufgeführt werden sollen. Die Auswahl umfasst eine Mischung aus klassischem Musiktheater, modernem Musical und Unterhaltungsmusik. Zu den angebotenen Programmpunkten gehören das Musical „Once“ der Hamburger Kammerspiele, die Percussion-Show „Around the World – Welcome to the Journey“ von Power! Percussion sowie die Operngala „Sterne der Oper“ der Opera Romana. Zudem ist eine Hommage an das Werk von Udo Jürgens vorgesehen, bei der es sich um einen Nachholtermin aus der Spielzeit 2020/2021 handelt.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind für die Jahre 2022 und 2023 jeweils mit Aufwendungen von 35.000 Euro und Erträgen von 15.000 Euro beziffert, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 20.000 Euro pro Jahr ergibt. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und stehen zur Verfügung.
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- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 6.Programmvorschlag für die Reihen Sinfoniekonzerte und Kammerkonzerte 2022/23 sowie Silvester 2022Zur Vorlage · 0579/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamm umfasst den Programmvorschlag für die Konzertreihen der Sinfonie-, Kammer- und Silvesterkonzerte für die Spielzeit 2022/23. Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft soll das Programm beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltsplan 2022 ff. genehmigt wurde. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 141.200 Euro sowie Erträge von 81.400 Euro, was einen städtischen Eigenanteil von 59.800 Euro zur Folge hat. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.
Das Programm sieht verschiedene Termine zwischen Oktober 2022 und März 2023 in den Spielstätten Kurhaus Bad Hamm und Schloss Heessen vor. Zu den geplanten Auftritten gehören Ensembles wie das Concertgebouw Kamerorkest Amsterdam, die Neue Philharmonie Westfalen, die Formation Ganes, die Cappella Amsterdam sowie das Hungarian Chamber Orchestra. Zudem ist ein Weihnachtskonzert des städtischen Musikvereins sowie ein Konzert des Vivid Consort mit Renaissance-Musik im März 2023 angesetzt.
Weitere Einzeltermine umfassen ein Konzert des Monet-Bläserquintetts im Oktober 2022, ein Schlagwerk-Konzert im Januar 2023 sowie ein A-cappella-Konzert des Ensembles Sjaella im November 2022. Im Kurhaus Bad Hamm findet zudem eine Matinee mit dem Programm „RollOver Beethoven – Revolution“ statt. Für ein Programm mit einem Tenor und einem Pianisten befinden sich die Verhandlungen noch in einem laufenden Prozess.
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- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 7.Zuschuss an den Jugend und Kultur e. V. Hamm – Kulturrevier Radbod – für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0543/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0543/21_VL einen Zuschuss für den Verein „Jugend und Kultur e. V. Hamm – Kulturrevier Radbod“ für das Jahr 2022 vorgeschlagen. Die beantragte Summe beläuft sich auf 50.000 Euro und dient dem Betrieb des Kulturreviers. Die Bewilligung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplanes für das Jahr 2022.
Der Antrag des Vereins umfasste neben der Finanzierungsanforderung auch einen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 sowie eine Planungsübersicht und einen Wirtschaftsplan für das kommende Jahr. Die Unterlagen enthielten zudem Informationen zur Personalstruktur, zur Vermietung von Atelier- und Probenräumen sowie eine Übersicht der geplanten Veranstaltungen. Die Verwaltung empfiehlt die Bewilligung des Zuschusses, knüpft diese jedoch an die Auflage, eine Vernetzung der Angebote mit der Kulturwerkstatt Oberonstraße e. V. und der Freien Jugendkunstschule e. V. zu gewährleisten.
Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Die Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Die Auszahlung einer ersten Rate zu Beginn des Jahres 2022 ist zur Sicherung des laufenden Betriebs vorgesehen.
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- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 8.Zuschuss an die Kulturwerkstatt Oberonstraße e. V. für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0546/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses an die Kulturwerkstatt Oberonstraße e. V. für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Antrag sieht eine Förderung in Höhe von 45.000,00 Euro vor. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Stadtamtes/Zuständigkeitsordnung 41 als Transferaufwendungen vorgesehen und stehen laut der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung.
Die Kulturwerkstatt betreibt seit 1989 das soziokulturelle Zentrum Oberonstraße. Der Antrag umfasst neben der finanziellen Unterstützung auch einen Bericht zum Sachstand, zur Miet- und Personalsituation sowie zur Finanzplanung. Die Wirtschaftsplanung der Einrichtung weist für das Jahr 2022 ein Volumen von 45.000,00 Euro aus, wobei die Finanzplanung der Freien Jugendkunstschule Bestandteil dieser Planung ist.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen. Die Gewährung des Zuschusses ist an die Auflage gebunden, eine Vernetzung der Angebote mit dem Kulturrevier Radbod zu betreiben. Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Die Auszahlung der ersten Rate zu Beginn des Jahres 2022 ist zur Sicherung des Betriebs vorgesehen. Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Haushaltsmittel sowie der Genehmigung des Haushaltsplans 2022. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 9.Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e. V.Zur Vorlage · 0548/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0548/21_VL vorgeschlagen, der Freien Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e. V. für das Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro zu gewähren. Die Förderung ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne für die Folgejahre vorgesehen. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorhanden und werden in der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt.
Die Einrichtung bietet Angebote zur kulturellen Bildung an, die sich primlagig an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch an Erwachsene richten. Durch einen Umzug in die Ostenallee wurde die Vernetzung mit dem Bildungswerk für Theater und Kultur gestärkt. Die Jugendkunstschule ist zudem an Programmen wie dem Landesprogramm Kulturrucksack NRW sowie an den Offenen Ateliers beteiligt.
Der Zuschuss dient der Sicherung des laufenden Betriebs, insbesondere zur Deckung der Personalkosten für die Leitung sowie für Honorarkräfte. Die Verwaltung führt an, dass die Einrichtung Aufgaben im Bereich der kulturellen Bildung übernimmt, die nicht durch städtische Angebote abgedeckt werden, und Beiträge zu den Themen Familienfreundlichkeit, Interkultur sowie Teilhabe leistet. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Die Details zur Auszahlung werden in einem separaten Bewilligungsbescheid geregelt.
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- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.Zuschuss an das Helios-Theater Hamm für das Schultheatertreffen „Applaus – Theater und Schule 2022“Zur Vorlage · 0545/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses für das Projekt „Applaus – Theater und Schule 2022“ vor. Das Helios-Theater soll für die Vorbereitung und Durchführung der Hammer Schultheatertage eine Förderung in Höhe von 15.000,00 Euro erhalten. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022. In diesem Betrag sind auch fünf Aufführungen von Eigenproduktionen des Theaters enthalten, die im Rahmen des Projekts stattfinden.
Das zweijährlich stattfindende Projekt ist für den Zeitraum vom 8. bis 10. Juni 2022 im Kulturbahnhof geplant. Ziel der Schultheatertage ist die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Theater und den weiterführenden Schulen in Hamm. Durch ein geplantes Patensystem sollen die Gruppen der teilnehmenden Schulen ihre Theaterarbeit präsentieren und in den Austausch treten. Die pädagogische Begleitung der Schulensembles erfolgt durch ausgebildete Theaterpädagogen.
Die Gesamtkosten des Vorhabens werden auf 17.000,00 Euro kalkuliert, wobei Einnahmen in Höhe von 2.000,00 Euro veranschlagt sind. Das Helios-Theater trägt die Verantwortung für die Organisation, die technische Vorbereitung sowie die Umsetzung und Werbung des Projekts. Die Verwaltung befürwortet die Förderung und weist darauf hin, dass die entsprechenden Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 11.Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e. V. für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0549/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0549/21 den Vorschlag vorgelegt, dem Trägerverein des Kulturbahnhofs Hamm e. V. für das Jahr 2022 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10.200,00 Euro zu gewähren. Die Gewährung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans für das Jahr 2022.
Der Trägerverein, dem derzeit die Stadt Hamm, die Deutsche Bahn AG und das Helios-Theater Hamm angehören, ist für den Betrieb des Kulturbahnhofs verantwortlich. Da der Eigentumsübergang der Immobilie an die Stadt Hamm erst für Mitte des Jahres 2022 vorgesehen ist, wird das bisherige Träger- und Finanzierungsmodell fortgeführt. Der Verein muss die jährlichen Betriebskosten eigenständig erwirtschaften und stellt hierfür einen Antrag bei der Stadt. Dem Antrag liegt ein Wirtschaftsplan für 2022 zugrunde, der Einnahmen in Höhe von 42.320,00 Euro und Ausgaben von 42.600,00 Euro ausweist. Zusätzlich fließen Nutzungsentgelte für kommunale Veranstaltungen in Höhe von 18.000,00 Euro pro Jahr an den Verein.
Die Verwaltung begründet die Förderung mit der Sicherung des Betriebs der Spielstätte, die als Hauptort für das Helios-Theater dient und Projekte zur kulturellen Bildung sowie zur Integrations- und Inklusionsarbeit umfasst. Zudem finden dort Angebote des städtischen Kulturbüros statt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0495/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0495/21_VL befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Stadt Hamm für die Jahre 2022 und 2023. Die Planung berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Durch die Aktivierung von Corona-Schäden als außerordentlicher Ertrag soll die formale Stabilität des Ergebnisses sowie des Eigenkapitals bis zum Jahr 2025 gewährleistet werden. Die Abschreibung dieser Schäden ist ab 2025 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren vorgesehen. Die prognostizierten Corona-Schäden belaufen sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 auf insgesamt 194 Millionen Euro, während die Gesamtsumme ab 2021 bei 236 Millionen Euro liegt. Zu den finanziellen Faktoren gehören Rückgänge bei der Gewerbe- und Einkommensteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen sowie steigende Personal- und Sozialaufwendungen.
Ab dem Jahr 2026 entfällt die Bilanzierungshilfe, was den Einsatz von Rücklagen zur Deckung eines Fehlbetrags von 34,1 Millionen Euro erforderlich macht, um die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Das Haushaltsvolumen steigt von 843 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 862 Millionen Euro im Jahr 2023 und soll bis 2026 auf 902 Millionen Euro ansteigen. Von 1.000 Euro des zentralen Finanzvolumens entfallen 483 Euro auf den Bereich Jugend und Soziales sowie 116 Euro auf Schulen. Zudem wird ein Beschlussvorschlag zur Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für gebührenrechnende Einrichtungen, wie etwa den ASH oder den Rettungsdienst und Friedhöfe, von 5,42 % auf 5,24 % zum 1. Januar 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.Kreativ.Quartier Hamm.MitteZur Vorlage · 0550/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0550/21 beschlossen, die Unterstützung für den Zusammenschluss und die Projekte der lokalen Akteure im Kreativ.Quartier Hamm.Mitte fortzuführen. Ziel der Maßnahme ist es, das Programm des Landes NRW „Kreativ.Quartiere Ruhr“ fest in der Stadt zu verankert und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Kreativszene zu intensivieren.
Die Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen der Wiederaufnahme des Landesförderprogramms die Ziele des Quartiers abschließend zu diskutieren, die Erstellung einer eigenen Homepage abzuschließen sowie regelmäßige Austauschformate wie die bisherigen RoundTables fortzuführen. Dabei sollen geeignete Projekte realisiert werden, um die Vernetzung der Akteure zu stärken.
Räumlich wird das Kreativ.Quartier Hamm.Mitte auf die Bereiche des Kernbereichs Innenstadt sowie des Freiraumbereichs Lippe/Kanal begrenzt. Die Vorlage hebt die Bedeutung der Akteure für die Innenstadt und die gesamte Stadt hervor. Durch die offizielle Definition der Innenstadt als Kreativ.Quartier sollen die Weichen für eine nachhaltige Arbeit und die Setzung neuer Impulse gestellt werden. Eine klare Zieldefinition soll dabei festlegen, welche Projekte der Kreativszene im Fokus stehen sollen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- D.Anträge:
- 1.Antrag zum Haushalt: Kulturentwicklungsplan fortschreibenZur Vorlage · 0337/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft einen Antrag zur Fortschreibung des Kulturentwicklungsplans gestellt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorgaben aus dem Beschluss von 2013, wonach eine Evaluation der Kulturentwicklung in regelmäßigen Abständen erfolgen und im zuständigen Fachausschuss thematisiert werden soll. Ziel ist es, die Kulturentwicklung spätestens alle fünf Jahre als eigenständiges Thema zu behandeln, wobei auch die Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und Künstlerinnen und Künstlern vorgesehen ist, um eine breite Grundlage für zukünftige kulturelle Maßnahmen zu schaffen.
Mit dem vorliegenden Antrag wird die Fortschreibung des Kulturentwicklungsplans aus dem Jahr 2013 gemäß den bestehenden Vorgaben gefordert. Für die Umsetzung der Maßnahmen im Haushalt 2022/23 sollen zudem Mittel in Höhe von 15.000 Euro bereitgestellt werden. Der Antrag verweist dabei auf die Bedeutung der Kultur für die Gesellschaft und die Notwendigkeit, auf demografische Veränderungen und gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Antrag zum Haushalt: Historische Stelen (Stelen zur Stadtgeschichte)Zur Vorlage · 0336/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft einen Antrag zur Haushaltsplanung vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Finanzierung von historischen Stelen zur Stadtgeschichte.
Nach der vorliegenden Planung sollen in den kommenden zwei Jahren jeweils sechs Stelen in verschiedenen Stadtteilen aufgestellt werden. Die Kosten pro Einheit belaufen sich nach derzeitiger Kalkulation auf etwa 3.300 Euro. Im vorliegenden Haushaltsplan-Entwurf sind für diesen Zweck jedoch jeweils nur 10.000 Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen.
Die Ratsfraktion beantragt daher eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um 10.000 Euro, um eine ausreichende Finanzierung für die Realisierung der geplanten Stelen in Höhe von insgesamt 20.000 Euro zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- E.Anfrage:
- 1.Stand der Dinge Sonntagsöffnung ZentralbibliothekZur Vorlage · 0181/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 0181/21_AF befasst sich der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft mit dem aktuellen Stand der geplanten Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek in Hamm. Die FDP-Bürgervertreterin stellt in dem Schreiben die Frage nach dem zeitlichen Ablauf der Umsetzung dieses Vorhabens. Ziel der Erweiterung der Öffnungszeiten ist es, die Bibliothek als sogenannten „Dritten Ort“ zu etablieren, der als Raum für Begegnung, Lernen und Austausch dient.
Die Anfrage konkretisiert den Bedarf nach Informationen zu verschiedenen Planungsschritten. Es wird nach dem Zeitpunkt gefragt, an dem das bereits angekündigte Konzept zur Sonntagsöffnung vorliegen wird. Zudem wird nach der zeitlichen Planung für die Erstellung eines Personalplans sowie eines Veranstaltungsplans sowie der Beantragung entsprechender Fördermittel aus Landesmitteln gefragt. Abschließend wird die Frage nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt gestellt, ab dem die Sonntagsnutzung der Bibliothek für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll. Ein erster Schritt zur Konzepterstellung wurde bereits durch die Bereitstellung von Landesmitteln eingeleitet.
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Beratungsfolge
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Weiterführung der Willkommensbesuche in der Stadt HammZur Vorlage · 0097/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Weiterführung der Willkommensbesuche vorgelegt. Das Angebot richtet sich an Eltern von Neugeborenen sowie an zugezogene Familien mit Kindern unter zwei Jahren und ist als Teil der kommunalen Präventionskette konzipiert. Die Weiterführung der Förderung ist für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2023 vorgesehen, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushalt genehmigt wird.
Die Durchführung der Besuche erfolgt in Zusammenarbeit mit den freien Trägern Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Lippe-Ems, der Friedrich-Wilhelm-Stift gGmbH und der Outlaw gGmbH. Während das Gesundheitsamt die Besuche in den Stadtteilen Heessen, Norden, Westen und Mitte übernimmt, decken die geförderten Träger die Sozialräume Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen sowie Bockum-Hövel ab. Das Angebot umfasst pädagogisches und medizinisches Fachpersonal und dient der frühzeitigen Beratung sowie der Vermittlung von Unterstützungsmöglichkeiten.
Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Eigenanteil belaufen sich auf insgesamt 143.800 Euro. Davon sind 53.900 Euro für den Zeitraum von April bis Dezember 2021, 71.900 Euro für das Jahr 2022 und 18.000 Euro für das erste Quartal 2023 vorgesehen. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Die Berechnung der Zuschüsse basiert auf der Anzahl der Geburten sowie der Anzahl der zugezogenen Familien unter Berücksichtigung einer Erreichungsquote von 70 Prozent. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 2.Innenstadt 2030: Umgestaltung WestentorZur Vorlage · 0101/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0101/20_VL befasst sich mit der Umgestaltung des Westentors in Hamm als Teil des Programms „Innenstadt 2030“. Grundlage für das geplante Vorhaben ist ein Funktionsplan, der in Abstimmung mit den Stadtwerken erstellt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Plan als Basis für ein Wettbewerbsverfahren zur Qualifizierung des Verkehrsknotenpunktes zu verabschieden und die Verwaltung mit der Durchführung zu beauftragen. Voraussetzung hierfür sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff.
Gegenstand des geplanten Teilnahmewettbewerbs ist die künstlerische und bauliche Neugestaltung des Bereichs. Ziel ist eine Verbindung von Kunst und Verkehrsbau unter Berücksichtigung von Innovation, Langlebigkeit, Umweltfreundlichkeit sowie der Sicherstellung der Verkehrsfunktion und Unterhaltsfähigkeit. Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung sollen drei ausgewählte Büros Entwürfe für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und künstlerische Gestaltung sowie Vorschläge für Bürgerbeteiligungsverfahren erarbeiten. Die Bewertung der Entwürfe erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretern politischer Gremien, der Verwaltung, der Bezirksbürgermeisterin, Mitgliedern der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie externen Fachleuten zusammensetzt.
Für das Wettbewerbsverfahren stehen 150.000 Euro zur Verfügung, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 30.000 Euro trägt. Die Kosten für das Verfahren teilen sich in 120.000 Euro für die Vorentwürfe der drei Büros sowie 30.000 Euro für Honorare, Prüfung und Sachkosten auf. Die geschätzten Baukosten für die anschließende Umgestaltung werden auf etwa 1,2 Millionen Euro beziffert.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- G.Verschiedenes