Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0212/21 die Wahl einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten beschlossen. Die Vorlage sieht vor, eine Person zur Beigeordneten oder zum Beigeordneten der Stadt Hamm zu wählen. Die Ernennung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für eine Dauer von acht Jahren. Die entsprechende Person soll in ein Amt der Besoldungsgruppe B4 eingewiesen werden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Rat bereits in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 die Ausschreibung der entsprechenden Stelle beschlossen hat. Die Stelle wurde im Anschluss öffentlich ausgeschrieben. Ein Bewerberspiegel, der die eingegangenen Bewerbungen dokumentiert, liegt den Fraktionen und Gruppen im Rat vor. Der Wahlvorgang erfolgt gemäß den rechtlichen Vorschriften des § 50 der Gemeindeordnung. Für die anfallenden Aufwendungen aus der Besoldung in der Besoldungsgruppe B4 stehen die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für dieses Verfahren nicht vorgesehen.