Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts im Bereich der RLG-Trasse vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein notariell geschlossener Kaufvertrag vom 14. Dezember 2021, der den Verkauf eines Grundstücks in der Kleinen Alleestraße umfasst. Das Objekt in der Gemarkung Hamm, Flur 27, Flurstück 2, umfasst eine Fläche von 648 Quadratmetern und beinhaltet ein dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit elf Wohneinheiten sowie einer Gaststätte.
Das Vorkaufsrecht basiert auf einer Satzung zur Flächenbevorratung, die der Sicherung einer Linienbestimmung für die zukünftige Planung der RLG-Trasse dient. Die Verwaltung beantragte, das Vorkaufsrecht unter Vorbehalt der gesicherten Finanzierung auszuüben oder einen identischen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abzuschließen. Alternativ wird die Möglichkeit eingeräumt, Abwendungsvereinbarungen mit den Vertragsparteien zu treffen, sofern die Stadt dadurch rechtlich und wirtschaftlich nicht schlechter gestellt wird. Zur Durchführung der Maßnahme kann die Verwaltung externe juristische Beratung hinzuziehen.
Der vereinbarte Kaufpreis beläuft sich auf 390.000 Euro. Inklusive der anfallenden Nebenkosten wird mit Gesamtkosten von etwa 430.000 Euro gerechnet. Die entsprechenden Mittel sind auf der Finanzstelle für allgemeinen Grunderwerb vorhanden. Das Grundstück ist im Grundbuch lastenfrei eingetragen, und es liegen keine Baulasten vor. Die Mieteinheiten des Gebäudes sind bis auf die Gaststätte vermietet, wobei keine Mietrückstände bestehen.