Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Vorstellung neuer Schulleitungen
- B.Vorstellung des Medienentwicklungsplans durch den Gutachter
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Medienentwicklungsplan (MEP) 2020 – 2024 für die Stadt HammZur Vorlage · 2177/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2177/20_VL befasst sich mit dem Medienentwicklungsplan (MEP) 2020–2024 für die Stadt Hamm. Der Rat soll den vorliegenden Plan des Gutachters zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Empfehlungen beauftragen. Die Umsetzung der Maßnahmen zu Infrastruktur, Ausstattung, Support und Fortbildung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
Ein wesentlicher Bestandteil ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur an städtischen Schulen durch Mittel aus dem Digitalpakt. Für die Glasfaseranbindung (WAN) sind bereits 53 von 59 Standorten angeschlossen. Zur strukturierten Vernetzung (LAN) sind Investitionen in Höhe von 1.300.000 € vorgesehen. Für die Ausstattung mit Endgeräten wird eine Quote von 1:5 für allgemeinbildende Schulen sowie 1:3 für Berufskollegs und Förderschulen angestreit. Die jährlichen Budgets für Endgeräte und Präsentationstechnik werden von 1,03 Mio. € auf 1,38 Mio. € erhöht, wobei der Ausstattungsturnus auf eine jährliche Erneuerung umgestellt wird.
Der IT-Schulsupport durch die Hammer IT Support GmbH (HITS) soll finanziell angepasst werden, wobei der Brutto-Zuschuss für 2020 auf 599.000 € und ab 2023 auf 716.914,71 € steigt. Im Medienzentrum ist zudem eine Aufstockung einer Teilzeitstelle vorgesehen. Die Gesamtkosten für den Zeitraum 2020–2024 werden auf 24.064.931 € kalkuliert, wovon ein erheblicher Teil durch Zuwendungen aus dem Digitalpakt gedeckt werden soll. Zur Kompensation eines Fehlbetrags bei der Vernetzung schlägt die Verwaltung eine Reduzierung der Ausgaben für die ergänzende Vernetzung auf 6.511.053 € vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- D.Mündliche Berichte
- 1.Berichtswesen Kommunale Schulsozialarbeit 2018/2019
- 2.Berichtswesen Bildung
- 3.Bericht zur Schwimmfähigkeit (Stadtsportbund)
- 4.Aktueller Sachstand: 3. Gesamtschule
- E.Beschlussfassung durch den Schulausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0663/19, Teil I, vom 05.12.2019
- F.Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss
- 1.Märkisches Gymnasium Hamm, Sanierung der Fassade an der Sporthalle, BaubeschlussZur Vorlage · 2147/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Sanierung der Fassade der Sporthalle des Märkischen Gymnasiums beschlossen. Die Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung der Bauarbeiten unter Einbeziehung externer Büros durchzuführen.
Die Sanierung der Fassade ist eine Fortführung der seit 2016 laufenden Erneuerungsarbeiten am Schulgebäude. Aufgrund korrodierter Aufhängungen der vorhandenen Waschbetonplatten ist ein Austausch notwendig, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Das neue Fassadensystem soll eine Vorhangfassade aus zementgebundenen Faserplatten umfassen, die in Konstruktion und Farbgestaltung dem bereits sanierten Schulgebäude entspricht. Die Arbeiten beinhalten zudem den Abbruch der alten Platten sowie eine Schadstoffsanierung, da die Klebebatzen der Wärmedämmung asbesthaltig sind. Das neue System wird eine 18 cm starke Mineralwolle-Dämmung sowie einen Graffiti-Schutz umfassen.
Zusätzlich ist die Sanierung des Pausengangs vorgesehen, der eine neue Dachdeckung und eine neue Unterdecke mit Beleuchtung erhält. Im Bereich der ehemaligen Hausmeisterwohnung wird eine Rampe zur barrierefreien Erreichbarkeit errichtet.
Die Gesamtkosten für die Sporthalle und den Pausengang belaufen sich auf 1.975.000 Euro, während die Kosten für die Rampe 25.000 Euro betragen. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 2.000.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2020 und 2021. Der Baubeginn ist für die Sommerferien 2020 geplant, die Fertigstellung soll bis Ende der Osterferien 2021 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 11.03.2020 · Sportausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Theodor-Heuss-Schule, Sanierung 1. BAZur Vorlage · 2152/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat den ersten Bauabschnitt zur Sanierung der Theodor-Heuss-Schule beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung durch den Schulausschuss. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen.
Der erste Bauabschnitt umfasst die Sanierung des nördlichen Klassentraktes D sowie der nördlichen Fassade der angrenzenden Turnhalle. Die baulichen Maßnahmen beinhalten unter anderem Schadstoff- und Brandschutzsanierungen, den Austausch von Fensterelementen, die Erneuerung der Elektro- und Heizungsanlagen sowie Arbeiten an den Außenanlagen. Ein temporäres Raumkonzept soll die während der Bauphase von Sommer 2020 bis voraussichtlich Frühjahr 2021 nicht verfügbaren Räumlichkeiten ohne den Einsatz von Containern kompensieren.
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 1.272.000 Euro. Die Finanzierung wird durch 1.200.000 Euro aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sowie einen städtischen Eigenanteil von 72.000 Euro sichergestellt, welcher im Haushalt 2021 angemeldet wird. Durch die Sanierung der Turnhallenfassade soll die Nutzungsdauer des Gebäudes um etwa zehn Jahre verlängert werden; beim Schulgebäude wird eine Ausweitung der Restnutzungsdauer von derzeit neun Jahren auf mindestens 20 Jahre angestrebt. Für die Fortsetzung der Sanierung in weiteren Bauabschnitten sollen zum neuen Haushalt 2021/22 zusätzliche Mittel angemeldet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 11.03.2020 · Sportausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- H.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Selmigerheideschule: Sanierung der SporthalleZur Vorlage · 2181/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Sporthalle der Selmigerheideschule vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den ersten Bauabschnitt einer umfassenden Instandsetzung, bei der die Sanierung der Dachflächen, der Außenfassade sowie der Abhangdecke der Sporthalle im Fokus steht. Zu den geplanten Arbeiten gehören zudem die Erneuerung der Dachentwässerung, die energetische Sanierung der Fassade, der Austausch von Fenster-, Tür- und Sonnenschutzanlagen sowie Arbeiten an der Elektro- und Sicherheitstechnik. Auch die Erneuerung der Deckenstrahlheizung und der Beleuchtung ist vorgesehen.
Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben werden auf 1.250.000 Euro beziffert. Davon entfallen 1.125.000 Euro auf externe Mittel, während der städtische Eigenanteil sich auf 125.000 Euro beläuft. Diese Eigenmittel werden über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bereitgestellt. Die Umsetzung der Bauarbeiten ist ab dem Sommer 2020 geplant und soll voraussichtlich im Frühjahr 2021 abgeschlossen sein.
Der Beschluss der Sanierung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung und Verkehr, Schule und Sport. Die Verwaltung ist beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen. Eine weiterführende, ganzheitliche Sanierung des Schulgebäudes ist für das Jahr 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 11.03.2020 · Sportausschuss
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- I.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Sanierung des 60er-Jahre Anbaus an der FreiligrathschuleZur Vorlage · 2153/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat die Sanierung des Anbaus der Freiligrathschule beschlossen. Die Maßnahme umfasst die ganzheitliche Instandsetzung des rückwärtigen Schulhofgebäudes aus dem Jahr 1961. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung externer Ingenieure durch die Verwaltung erfolgen, wobei die Durchführung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Schulausschusses steht.
Die geplanten baulichen Arbeiten beinhalten die Abdichtung des Kriechkellers und Sockels, die Beseitigung von Gebäuderissen infolge von Trocknungsschäden sowie die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle. Zudem sind der Austausch von Fenstern, Sonnenschutz und Türen, die Entfernung schadstoffbelasteter Bauteile sowie die Errichtung einer Fluchttreppe vorgesehen. Auch die Erneuerung von Boden-, Wand- und Deckenflächen inklusive akustischer Maßnahmen sowie die Instandsetzung der Außenanlagen sind Bestandteil des Vorhabens. Ein temporäres Raumkonzept soll den Unterricht während der Bauphase ohne Containerlösungen ermöglichen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.100.000 Euro. Davon entfallen 990.000 Euro auf Fördermittel, während der städtische Eigenanteil von 110.000 Euro über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert wird. Der Baubeginn ist für den Sommer 2020 geplant, wobei die Fertigstellung für das Frühjahr 2021 vorgesehen ist. Durch die Sanierung soll die Restnutzungsdauer des Gebäudeteils von derzeit drei Jahren auf voraussichtlich weitere 40 Jahre verlängert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- J.Anfragen
- 1.Catering an Schulen in HammZur Vorlage · 1159/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage 1159/20_AF verschiedene Fragen zur Situation des Caterings an Hamm-Schulen an den Schulausschuss gerichtet. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen über Probleme bei der Qualität der dargebotenen Schulspeisen.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung und das Schulamt um Auskunft darüber, wie die Vergabe der Catering-Aufträge geregelt ist und nach welchen Kriterien – etwa dem Verhältnis von Qualität zu Kosten – die Auswahl der Firmen erfolgt. Zudem wird nach der Anzahl der beteiligten Catering-Unternehmen sowie nach einem aktuellen Sachstandsbericht zu diesem Thema gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Identifizierung von Schülern in der Mensa. Es wird gefragt, ob dem Schulamt bekannt ist, dass an einer Schule rote Karten zur Kennzeichnung von Inhabern der YouCard eingesetzt werden und ob diese Vorgehensweise mit dem Schulamt abgestimmt ist. Dabei wird auch auf die mögliche Folge von sozialer Ausgrenzung der betroffenen Schüler hingewiesen.
Abschließend stellt die Ratsgruppe die Frage nach der Möglichkeit, das Schulessen kostenfrei anzubieten. In diesem Zusammenhang wird die Finanzierung des kostenlosen Essens gegenüber anderen städtischen Projekten und Bauvorhaben thematisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- Catering an Schulen in HammZur Vorlage · 1878/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nr. 1159/20 verschiedene Fragen zur Organisation und Qualität des Caterings an Hammer Schulen gestellt. Im Zentrum der Anfrage stehen die Vergabeverfahren für Catering-Aufträge, die Anzahl der beteiligten Unternehmen sowie die Frage, nach welchen Kriterien Preis und Qualität bei der Auftragsvergabe gewichtet werden. Zudem wurde thematisiert, ob durch die Nutzung der YouCard an einer Schule ein Erkennbarkeitseffekt für Schülerinnen und Schüler entsteht, der zu sozialer Ausgrenzung führen könnte. Des Weiteren wurde die Möglichkeit eines kostenfreien Mittagessens für alle Schüler angefragt.
Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und verweist auf bereits vorliegende Antworten zu den Vergabeverfahren und der Anzahl der Anbieter. Die Organisation der Mittagsverpflegung im Bereich der Ganztagsschulen und der Betreuungsangebote obliegt dem Amt für schulische Bildung. Die Gewichtung der Wertungskriterien, wie Preis, Qualität und Service, wird in Abstimmung mit den Schulen festgelegt, wobei die Stadt Hamm und die Schulen Wert auf ein qualitativ hochwertiges Angebot legen.
Bezüglich der Kennzeichnung von Ermäßigungsberechtigten ist der Verwaltung ein Vorfall mit roten Karten nicht bekannt; die Verwaltung prüft den Hinweis jedoch. In den Ausschreibungen ist ausdrücklich festgelegt, dass der Anspruch auf Ermäßigung für Dritte nicht erkennbar sein darf. Zum Thema Kosten wird darauf hingewiesen, dass seit dem 1. August 2019 das Mittagessen für alle Inhaber der YouCard kostenfrei ist. Eine darüber hinausgehende Kostenübernahme sei eine politische Entscheidung, die unter dem Gesichtspunkt der Finanzierbarkeit getroffen werden müsse.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- K.Verschiedenes