Der Personal- und Feuerwehrausschuss hat eine Neuregelung der Zahlungen an die Leitenden Notärzte beschlossen. Die Stadt Hamm ist als Trägerin des Rettungsdienstes gesetzlich dazu verpflichtet, Leitende Notärzte zu bestellen, um die medizinische Versorgung bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten sicherzustellen. Derzeit umfasst die Gruppe elf Mitglieder, die eine 24-Stunden-Bereitschaft an 365 Tagen im Jahr gewährleisten.
Die bisherige pauschale Vergütung wurde seit 20 Jahren nicht angepasst. Die neue Regelung sieht vor, eine Alarmierungspauschale sowie eine separate Abrechnung der tatsächlich geleisteten Dienststunden einzuführen. Als Grundlage für die Anpassung dient die Orientierung am Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV Ärzte/VKA), wobei die Tätigkeit mit der eines Oberarztes in der höchsten Erfahrungsstufe vergleichbar gemacht wird.
Nach den Berechnungen der Verwaltung belaufen sich die jährlichen Aufwendungen auf etwa 80.000 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus einer Alarmierungspauschale von 8,36 Euro pro Stunde sowie einem Bruttostundenlohn von 57,70 Euro für geleistete Einsätze, Schulungen und Übungen zusammen. Die Finanzierung erfolgt über die Rettungsdienstgebühren, wozu die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen ihr Einvernehmen erteilt haben. Die Neuregelung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 umgesetzt werden, wobei künftige Anpassungen analog zu den Tarifanpassungen des TV Ärzte/VKA erfolgen sollen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.