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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vom 28.11.2019, Nr. 0651/19 Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 2.Ausbauplan S 19/19 –Bahnübergang Alter Papenweg- vom 16.01.2020Zur Vorlage · 1945/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat den Ausbauplan für den Bahnübergang am Alten Papenweg beschlossen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Im Rahmen der Erschließung eines neuen Bauvorhabens im Bereich des Bebauungsplans „Marker Dorfstraße“ muss der bestehende Fußgängerbahnübergang um etwa sechs Meter nach Westen versetzt neu angelegt werden.
Grund für die Verschiebung ist eine Engstelle im aktuellen Kurvenradius, die die Befahrbarkeit durch Lkw für die Ver- und Entsorgung sowie für den Rettungsdienst verhindert. Da die Nutzung von angrenzenden Grundstücksflächen durch eine Baulast nicht möglich ist, ist der Neubau des Übergangs erforderlich. Die Planung sieht vor, den Übergang gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften für nichtbundeseigene Eisenbahnen auszuführen. Die neue Wegefläche wird mit Betonsteinpflaster gestaltet, während im Gleisbereich Pedestrailplatten zum Einsatz kommen. Zur Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern werden Umlaufsperren sowie Leitplatten für blinde und sehbehinderte Menschen installiert. Zudem sind beidseitige Absenkungen zur Straße hin vorgesehen.
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf rund 48.000 Euro. Davon übernimmt der Bauträger des Nebenvorhabens etwa 35.000 Euro, während die Stadt einen Eigenanteil von 13.000 Euro trägt. Mit der RLG ist zudem eine Kreuzungsvereinbarung abzuschließen. Die Belange mobilitätseingeschränkter Personen wurden in der Planung berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Medienentwicklungsplan (MEP) 2020 – 2024 für die Stadt HammZur Vorlage · 2177/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2177/20_VL befasst sich mit dem Medienentwicklungsplan (MEP) 2020–2024 für die Stadt Hamm. Der Rat soll den vorliegenden Plan des Gutachters zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Empfehlungen beauftragen. Die Umsetzung der Maßnahmen zu Infrastruktur, Ausstattung, Support und Fortbildung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
Ein wesentlicher Bestandteil ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur an städtischen Schulen durch Mittel aus dem Digitalpakt. Für die Glasfaseranbindung (WAN) sind bereits 53 von 59 Standorten angeschlossen. Zur strukturierten Vernetzung (LAN) sind Investitionen in Höhe von 1.300.000 € vorgesehen. Für die Ausstattung mit Endgeräten wird eine Quote von 1:5 für allgemeinbildende Schulen sowie 1:3 für Berufskollegs und Förderschulen angestreit. Die jährlichen Budgets für Endgeräte und Präsentationstechnik werden von 1,03 Mio. € auf 1,38 Mio. € erhöht, wobei der Ausstattungsturnus auf eine jährliche Erneuerung umgestellt wird.
Der IT-Schulsupport durch die Hammer IT Support GmbH (HITS) soll finanziell angepasst werden, wobei der Brutto-Zuschuss für 2020 auf 599.000 € und ab 2023 auf 716.914,71 € steigt. Im Medienzentrum ist zudem eine Aufstockung einer Teilzeitstelle vorgesehen. Die Gesamtkosten für den Zeitraum 2020–2024 werden auf 24.064.931 € kalkuliert, wovon ein erheblicher Teil durch Zuwendungen aus dem Digitalpakt gedeckt werden soll. Zur Kompensation eines Fehlbetrags bei der Vernetzung schlägt die Verwaltung eine Reduzierung der Ausgaben für die ergänzende Vernetzung auf 6.511.053 € vor.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 - Siegenbeckstraße - hier: Aufstellungs- und OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2138/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2138/20_VL betrifft die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 – Siegenbeckstraße. Gegenstand ist der Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss für ein rund 177.817 m² großes Gebiet in der Gemarkung Schmehausen. Die Planung sieht vor, den aktuellen Verlauf der Geithe rechtlich zu sichern und die Erschließungsstraße an den Randbereich zu verlegen, um größere Industrieflächen zu ermöglichen. Die Flächennutzung umfasst voraussichtlich etwa 77,2 % Industriegebiet, 7,0 % Verkehrsflächen sowie Anteile für Grün-, Wasser- und Naturflächen.
Das Verfahren wurde von einem vereinfachten Verfahren auf ein Vollverfahren umgestellt. Im Zuge der Planung wurden Anpassungen durch die Bezirksregierung Arnsberg, die Stadtwerke Hamm und den Lippeverband vorgenommen. Zudem wurden bestimmte Flurstücke aufgrund von Ausbauplanungen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Rheine aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen.
Ein wesentlicher Teil der Vorlage befasst sich mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen. Im Untersuchungsraum wurden verschiedene Vogelarten sowie die Kreuzkröte und Fledermäuse nachgewiesen. Zur Sicherung der Bestände sind Maßnahmen wie die Bereitstellung von Ausgleichsflächen, die Erhöhung von Schutzstreifen sowie die Umsetzung von CEF-Maßnahmen vorgesehen. Um Lichtemissionen für Insekten und Fledermäuse zu minimieren, werden die Nutzung insektenfreundlicher Leuchtmittel und eine gezielte Lichtsteuerung vorgeschlagen. Zudem sind Vorgaben zur Dachbegrünung sowie zeitliche Beschränkungen für Rodungsarbeiten enthalten. Der Entwurf soll gemäß BauGB öffentlich ausgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.4. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 2146/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 6. Fortschreibung 2018 um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 2146/20_VL sieht vor, dass der Lippeverband die neuen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen hat. Zudem wurde die Verwaltung sowie der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendige Grunderwerbe durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die Ergänzungen umfassen verschiedene Kanalbaumaßnahmen, die nach dem geplanten Baubeginn unterteilt sind. Für das Jahr 2020 sind der Neubau eines Mischwasserkanals im Anthurienweg sowie Arbeiten an der Waldenburger Straße vorgesehen, wobei die Kosten für die Maßnahmen an der Waldenburger Straße durch den jeweiligen Erschließungsträger zu erstatten sind. Des Weiteren ist eine Erneuerung des Mischwasserkanals am Kamillenweg geplant. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung von Immissionsnachweisen in den Einzugsgebieten der Regenüberlaufbecken Markenweg, Hüserstraße und Mattenbecke sowie der nachrichtentechnischen Anbindung der Abwasseranlagen an die Betriebsüberwachungszentrale in Bottrop.
Zusätzlich werden Maßnahmen in Baugebieten wie Am Hallohpark, Böckenhege und In der Gehr in das Konzept aufgenommen, deren Umsetzung durch Erschließungsträger erfolgt. Für den Baubeginn im Jahr 2024 sind zudem die Integration von Maßnahmen aus dem Grundentwässerungsplan Braam-Ostwennemar West, konkret für die Bereiche Beisengeithe und An der Dorfeiche, vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 - Lisenkamp - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2151/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 – Lisenkamp – vorgelegt. Das Vorhaben umfasst die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein etwa 5.392 m² großes Areal im Stadtbezirk Uentrop, Ortsteil Mark, nördlich der Alten Soester Straße. Der Bereich wird durch verschiedene Flurstücke begrenzt und umfasst derzeit Gartenland, das im rückwärtigen Bereich bestehender Wohnhäuser liegt.
Ziel der Planung ist eine städtebauliche Nachverdichtung durch die Ausweisung von Wohnbauflächen für Einzel- und Doppelhäuser. Die Erweiterung des Geltungsbereichs um etwa vier Meter nach Westen dient der Sicherung der verkehrlichen Erschließung, wobei ein bestehender Fußweg zu einer Straße mit Wendenanlage ausgebaut werden soll. Damit wird eine Anbindung an die Alte Soester Straße sowie die Verbindung zwischen der Alten Soester Straße und der Knappenstraße angestrebt.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden, da die Inhalte aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden können. Die Maßnahme dient der Umsetzung der Wohnbaulandinitiative und verfolgt das Ziel der Innenentwicklung. Zudem ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Bebauungsplan Nr. 02.118 - An der Brandheide - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2167/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2167/20_VL wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.118 „An der Brandheide“ in Hamm-Uentrop beantragt. Ziel der Planung ist die Anpassung eines etwa 3,1 Hektar großen Gebiets an moderne Dichtewerte eines allgemeinen Wohngebietes. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von circa 30.846 m². Davon sind etwa 9.889 m² als Grundstücksflächen für Wohnzwecke, etwa 942 m² als öffentliche Verkehrsfläche und rund 20.015 m² zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen.
Aufgrund artenschutzrechtlicher Belange, insbesondere im Hinblick auf eine Kiebitz-Kolonie, ist eine wohnbauliche Entwicklung nur für einen etwa einen Hektar großen Teilbereich vorgesehen. Dort sollen etwa 25 bis 30 neue Wohneinheiten entstehen. Der verbleibende Bereich soll als Feucht- und Nasswiese sowie als Retentionsfläche genutzt werden.
Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren sollen zur Kenntnis genommen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung im Jahr 2016 wurden Stellungnahmen in den Entwurf bzw. in städtebauliche Varianten eingearbeitet. Eine Bürgerversammlung im September 2019 behandelte Themen wie die Erschließung, die Lage von Mehrfamilienhäusern sowie Kompensationsmaßnahmen. Aus den vorliegenden Entwürfen wurde eine Variante mit öffentlicher Straße und Wendehammer entwickelt, wobei die Platzierung der Mehrfamilienhäuser nach Bürgeranregungen zentral im Wohnbaugebiet erfolgt. Der Entwurf des Bebauungsplans soll nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Bebauungsplan Nr. 02.119 - Lippestraße / Friedrichsfeld - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2183/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2183/20_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 02.119 – Lippestraße / Friedrichsfeld, der die städtebauliche Entwicklung eines etwa 28.788 m² großen Gebiets im Stadtbezirk Uentrop regelt. Ziel der Planung ist die Schaffung von bis zu 70 Wohneinheiten, darunter Einfamilienhäuser sowie vier Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser, um den Siedlungskörper zu arrondieren. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13b BauGB durchgeführt.
Im Rahmen des Planverfahrens wurden die Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf die Notwendigkeit möglicher Überprüfungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe hin. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW gab Vorgaben zur Erschließung, zur Sicherung von Sichtflächen sowie zur Beleuchtung vor. Die Untere Naturschutzbehörde lieferte Vorgaben zu Pflanzenarten und Fristen für Gehölzrückschnitte. Zudem muss ein Streifen im Süden für ein Schleusenprojekt des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Rheine freigehalten werden.
Einwände von Anwohnern bezüglich möglicher Lärm- und Luftbelastungen durch Schiffsverkehr sowie Bedenken hinsichtlich Überschwemmungen wurden von der Verwaltung geprüft und entkräftet. Die verkehrliche Erschließung sieht eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h vor. Der Regionalverband Ruhr bestätigte die Übereinstimmung des Plans mit der Raumordnung. Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung nebst Begründung vom 31.01.2020.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Umbau Jugendgästehaus „Sylverberg“Zur Vorlage · 2190/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat dem Umbau des Jugendgästehauses „Sylverberg“ zugestimmt. Die Umsetzung der Baumaßnahmen soll durch die Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH (DFH) erfolgen. Hierfür werden der DFH im Rahmen einer Konzernfinanzierung insgesamt 3.500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Um die organisatorische und finanzielle Abgrenzung zu gewährleisten, sollen das Grundstück sowie die Gebäude im Jahr 2020 zum Buchwert als Kapitaleinlage an die DFH übertragen werden. Die Kosten für den Grundstückskaufvertrag sowie dessen Durchführung werden von der DFH getragen.
Das Gebäude, dessen Außenfassade unter Denkmalschutz steht, wird derzeit vom Trägerverein im StadtSportBund Hamm e.V. unentgeltlich gepachtet. Ziel des Umbaus ist die Schaffung von 30 neuen, rollstuhl- und behindertengerechten Schlafplätzen sowie die Erweiterung der Gesamtkapazität von bisher 53 auf künftig 80 Betten. Durch die Modernisierung sollen zudem familienfreundliche Unterkünfte für Radwanderer sowie Angebote für externe Sportgruppen geschaffen werden. Die DFH wird mit dem Trägerverein einen langfristigen Pachtvertrag schließen, wobei die DFH eine an den Übernachtungszahlen orientierte Umsatzmiete erhält. Die Planung der Planungsleistungen ist ab Herbst 202<0xE2><0x80><0xAF>0 vorgesehen, während die Ausführung der Maßnahmen ab 202<0xE2><0x80><0xAF>1 beginnen und voraussichtlich bis zum Beginn der Saison 202<0xE2><0x80><0xAF>2 abgeschlossen sein soll.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.03.2020 · Sportausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- D.Empfehlung an den Haupt- u. Finanzausschuss
- 1.Verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen und Fahrbahnen sowie Erneuerung der Nebenanlagen des Alten Uentroper Wegs zwischen Ostwennemarstraße und Braamer Straße.Zur Vorlage · 2170/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen, Fahrbahnen sowie zur Erneuerung der Nebenanlagen am Alten Uentroper Weg vorgelegt. Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Deckschicht an zahlreichen Gehwegen und Fahrradstraßen in verschiedenen Stadtbezirken, darunter die Hafenstraße, die Adenauerallee, die Marker Allee sowie die Heessener Straße. Die Kosten für diese Instandsetzungen belaufen sich auf 780.000 Euro.
Zusätzlich ist eine investive Grunderneuerung der Geh- und Radwege im Bereich des Alten Uentroper Wegs zwischen der Ostwennemarstraße und der Braamer Straße vorgesehen, wofür 160.000 Euro veranschlagt sind. Diese Maßnahme löst Anliegerbeiträge aus, wobei eine mögliche Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen ist.
Ein weiterer Teil der Vorlage betrifft die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht an Straßen wie der Neuen Bahnhofstraße, dem Südring und der Großen Werlstraße mit einem Volumen von 430.000 Euro. Zudem sind Asphaltarbeiten im Kalteinbau in mehreren Straßenabschnitten mit einem Kostenumfang von 137.000 Euro geplant. Abschließend umfasst die Vorlage die Instandsetzung von Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen, etwa in der Stockumer Straße und am Am Schürbusch, mit Kosten von 70.000 Euro. Die Gesamtausgaben für die Maßnahmen werden mit 1.417.000 Euro (konsumtiv) und 160.000 Euro (investiv) beziffert. Die Umsetzung ist für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 1.Durchführung einer StraßenzustandserfassungZur Vorlage · 2160/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung einer Straßenzustandserfassung in den Stadtbezirken Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Bockum-Hövel und Heessen vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Bewertung des Zustands der Fahrbahnen im öffentlichen Straßenraum. Eine letzte Erfassung dieser Art fand im Jahr 2008 statt, während für den Bezirk Herringen bereits im Jahr 2016 eine Untersuchung durchgeführt und 2019 abgeschlossen wurde.
Das geplante Verfahren sieht vor, die Straßen durch ein externes Unternehmen befahren zu lassen. Die dabei erfassten Schäden sollen anschließend ausgewertet und in die städtische Straßendatenbank übertragen werden, um die Vermögenswerte der Straßen zu ermitteln. Die Umsetzung der Erfassung ist auf einen Zeitraum von vier Jahren ausgelegt. Wirtschaftswege sind von dieser Untersuchung nicht betroffen, da deren Zustand im Rahmen eines separaten, geförderten Wirtschaftswegekonzeptes ermittelt wird.
Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 225.000 Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2023. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Stadtamtes für Sach- und Dienstleistungen vorhanden. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Erfassung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung durch die zuständigen Bezirksvertretungen vor. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Erneuerungsprogramm öffentliche Straßenbeleuchtung 2020Zur Vorlage · 2180/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2180/20 sieht die Umsetzung eines Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2020 vor. Das Programm umfasst den Austausch von Leuchten, Masten und Kabeln im gesamten Stadtgebiet. Als Grundlage für die Durchführung dienen die im Rahmen der Sachdarstellung aufgeführten Maßnahmen, wobei die Beauftragung der Stadtwerke Hamm GmbH gemäß dem bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag vorgesehen ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der zuständigen Bezirksvertretungen sowie der gesicherten Finanzierung.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf 624.398 Euro im konsumtiven Bereich sowie 305.600 Euro im investiven Bereich. Mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Notwendigkeit der Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der technischen Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandsetzung der bestehenden Komponenten nicht mehr möglich sei.
Hintergrund der Vorlage ist zudem eine gesetzliche Neuerung durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW. Um Fördermittel aus einem landeseigenen Programm in Anspruch nehmen zu können, das die Beitragspflichtigen entlasten soll, ist ein formeller Beschluss des zuständigen Gremiums erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die nach dem Kommunalabgabengesetz entstehenden Beitragspflichten informiert werden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Abschluss eines Rahmenvertrages zum Contracting in Liegenschaften des allgemeinen Grundvermögens
- 2.Erweiterung der SportKita Grashüpfer, Am Südbad 9 in Hamm-Berge in Trägerschaft des Hammer SportClubs 2008 e.V.Zur Vorlage · 0364/15_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die bauliche Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Grashüpfer“ in Hamm-Berge beschlossen. Die Einrichtung, die sich in der Trägerschaft des Hammer SportClubs 2008 e.V. befindet, soll um eine vierte Gruppe für 20 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren erweitert werden. Geplant ist ein zweigeschossiger Anbau mit einer Nutzfläche von etwa 240 Quadratmetern, der neben den Räumlichkeiten für die neue Gruppe auch einen zusätzlichen Mehrzweckraum umfasst. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich inklusive der Einrichtung auf circa 340.000 Euro.
Die Stadt fördert die Investitionen durch die Weiterleitung der Landesförderung an den Träger, wobei für sechs Kinder unter drei Jahren ein Betrag von 108.000 Euro beantragt wird. Zur Deckung der laufenden Betriebskosten übernimmt die Stadt im Rahmen eines bestehenden Vertrages den verbleibenden Trägeranteil von 9 Prozent, da der Träger nach gesetzlichen Regelungen einen Zuschuss von 91 Prozent erhält.
Die Maßnahme dient der Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Betreuungsplätze und soll die Nachfrage in den Stadtbereichen Rhynern, Berge und Westtünnen sowie im gesamtstädtischen Einzugsbereich bedienen. Die zusätzlichen jährlichen Aufwendungen für den städtischen Anteil an den Betriebskosten werden ab dem Jahr 2016 auf 69.700 Euro geschätzt. Die Inbetriebnahme der erweiterten Gruppe ist für September 2015 vorgesehen.
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- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.03.2015 · Rat
- 23.03.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 19.03.2015 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2015 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- G.Anträge
- 1.Wirtschafts- und Fahrradweg „Brauck“Zur Vorlage · 1122/19_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop liegt ein Antrag zur Instandsetzung des Wirtschafts- und Fahrradwegs „Brauck“ in Norddinker vor. Die Antragsteller, bestehend aus einem Ratsmitglied und dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, beziehen sich auf eine gemeinsame Ortsbesichtigung der Straße.
Dem Antrag zufolge weist die Straße, die gleichzeitig als Radweg R41 ausgewiesen ist, in mehreren Abschnitten Risse und Unebenheiten auf. Zudem wird berichtet, dass in den entstandenen Rissen Gras gewachsen ist, was die Befahrbarkeit für Radfahrer und die Begehbarkeit für Fußgänger beeinträchtigt. Laut Angaben im Antrag ist die Straße in bestimmten Bereichen zudem so stark gewölbt, dass PKW beim Überfahren aufsetzen können. Es wird darauf hingewiesen, dass Versuche anliegender Landwirte, den Bewuchs zu entfernen, aufgrund der Straßenbeschaffenheit kaum möglich waren.
Die Antragsteller fordern eine kurzfristige Behebung dieser Zustände unter Verwendung von Restmitteln oder Mitteln der Straßenunterhaltung. Sollte eine kurzfristige Umsetzung nicht realisierbar sein, wird die Aufnahme der entsprechenden Maßnahme in den nächsten Haushalt beantragt.
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- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Wirtschafts- und Fahrradweg „Brauck“Zur Vorlage · 1860/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Antrag der CDU-Bezirksfraktion und eines Ratsmitglieds die Beschaffenheit des Wirtschafts- und Fahrradwegs „Brauck“ in Norddinker bewertet. Der Antrag bezog sich auf eine Ortsbesichtigung und bemängelte Risse, Unebenheiten sowie Bewuchs in der Straße, die gleichzeitig als Radweg R41 ausgewiesen ist. Zudem wurde auf eine Wölbung des Straßenbelags hingewiesen, die die Befahrbarkeit beeinträchtigt. Es wurde beantragt, die Mängel kurzfristig aus Restmitteln oder Mitteln der Straßenunterhaltung zu beheben oder die Maßnahme in den nächsten Haushalt aufzunehmen.
Die Verwaltung bestätigt den schlechten Zustand der Straße in Teilabschnitten. Eine dauerhafte Behebung der Schäden erfordere eine großflächige Erneuerung des Asphalts, für die aktuell keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Daher wird die Aufnahme der Erneuerung in den Haushaltsplanentwurf ab dem Jahr 2021 angestrebt. Als kurzfristige Maßnahme wird angekündigt, dass der Bauhof in den markierten Bereichen den Bewuchs in der Wegmitte sowie die Bankette abträgt. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine ordnungsgemäße Entwässerung der Oberfläche in die Seitenbereiche zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Aufstellen von zwei Kotbeutelständern samt MülleimerZur Vorlage · 1142/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags die Aufstellung von zwei Kotbeutelständern inklusive Mülleimern beantragt. Die Initiative geht auf Anregungen aus der Bevölkerung im Bereich Ostwennemar zurück.
Konkret sollen die Vorrichtungen entlang des Fußwegs am Erlenbach, im Abschnitt zwischen der Ostwennemarstraße und dem Neuenkamp, sowie entlang des Fuß- und Radwegs zwischen dem Neuenkamp und dem Weg „Die Dille“ platziert werden. Der Antrag sieht vor, dass bei der Auswahl der Standorte darauf zu achten ist, dass die Positionen für die Entleerung der Mülleimer und das Auffüllen der Beutelspender mit Kraftfahrzeugen erreichbar bleiben. Als geeignete Standorte werden hierfür die jeweiligen Anfangs- und Endpunkte der genannten Fußwege angeführt. Der Antrag wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Kurze Beine – Kurze Wege: Kita SchwalbennestZur Vorlage · 1154/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags der Vorlagennummer 1154/20_AT drei konkrete Maßnahmen zur Sicherung der Kinderbetreuung im Uentroper Dorf beantragt.
Zunächst wird die Feststellung und Aktualisierung des Bedarfs an Kita-Plätzen im Stadtteil gefordert. Bei dieser Planung sollen neu ausgewiesene Baugebiete berücksichtigt werden, um eine zukunftsorientierte Bedarfsplanung zu gewährleisten.
Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung dazu angehalten, Gespräche mit dem Träger der Kita Schwalbennest aufzunehmen. Ziel dieser Verhandlungen soll es sein, einen nachhaltigen Betrieb der bestehenden Einrichtung zu ermöglichen und die Deckung des zukünftigen Betreuungsbedarfs sicherzustellen. Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits in einer früheren Beschlussvorlage angekündigten Gespräche, deren Umsetzung nun erfolgen soll.
Abschließend wird beantragt, dass die Bezirksvertretung Uentrop nach Abschluss der Gespräche über die erzielten Ergebnisse informiert wird.
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Beratungsfolge
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Verkehrszählung Soester Straße in Höhe der Einmündung KirchwegZur Vorlage · 1155/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags die Durchführung einer temporären automatisierten Verkehrszählung mit Geschwindigkeitsmessung in beide Richtungen beantragt. Der Fokus der Maßnahme liegt auf der Soester Straße im Bereich der Einmündung Kirchweg in Ostwennemar.
Hintergrund des Antrags ist die Straßenführung in diesem Abschnitt, die zwischen der Bäckerei an der Dorfeiche und der Einmündung „Beisengeithe“ eine S-Kurve aufweist. Die Soester Straße dient als Verbindungsachse im östlichen Hamm und wird unter anderem durch den Busverkehr der Linie 18 sowie durch die Verbindung zwischen der L670, dem Gewerbegebiet Hohefeld und der Mark genutzt.
Die Bezirksfraktion bezieht sich auf einen Ortstermin in Ostwennemar, bei dem Anwohner auf Situationen zwischen parkenden Fahrzeugen, Einmündungen und haltenden Bussen hingewiesen haben. Ziel der beantragten Verkehrszählung ist es, eine fundierte Daten- und Beratungsgrundlage zur aktuellen Verkehrssituation in diesem Bereich zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Ärzteversorgung UentropZur Vorlage · 1156/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Vorlage 1156/20_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt. Hintergrund der Initiative ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung im Stadtbezirk. Mit Verweis auf die Schließung einer Arztpraxis zum 31. März 2020 sowie das Alter und die Auslastung weiterer ansässiger Hausärzte wird auf eine mögliche Veränderung der Versorgungslage hingewiesen. Da seitens der kassenärztlichen Vereinigung keine spezifischen Zahlen für den Stadtbezirk vorliegen, bleibt die genaue Situation ab dem 1. April 2020 laut Antrag ungeklärt.
Die Fraktion beantragt die Unterstützung einer Ratsinitiative, die von der SPD, den Grünen, der FDP und der Linken getragen wird. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung Hamm dazu zu beauftragen, eine Erhebung der aktuellen ärztlichen Ist-Situation im Stadtbezirk durchzuführen. Aus den Ergebnissen dieser Untersuchung soll eine Prognose für die medizinische Versorgungssituation in den kommenden fünf Jahren abgeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- H.Anfragen
- 1.Bauvorhaben im sozialen Wohnungsbau im Stadtbezirk UentropZur Vorlage · 1108/19_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop Informationen zu Bauvorhaben im sozialen Wohnungsbau im Stadtbezirk Uentrop angefordert. Grundlage der Anfrage ist ein Beschluss des Rates der Stadt Hamm vom 1. Oktober 2018, der für künftige Bauvorhaben in der Stadt eine Quote von 35 Prozent für den sozialen Wohnungsbau vorsieht.
Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung und das Bauamt um die Beantwortung spezifischer Fragen zum aktuellen und zukünftigen Stand der Wohnraumversorgung. Konkret wird nach dem bisherigen Anteil des sozialen Wohnungsbaus an den Mietwohnungen im Stadtteil Uentrop gefragt. Des Weiteren wird nach der Planung für die Bebauungen im Bereich Kirchweg und Mennenkamp im Kontext der Bebauungsplanaufstellung sowie nach den vorliegenden Zahlen zur künftigen Schaffung von gefördertem Mietwohnungsbau verlangt. Die Anfrage dient der Überprüfung der Umsetzung der festgelegten Wohnungsbauquote in den betroffenen Gebieten.
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Beratungsfolge
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 28.11.2019 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Ärtzeversorgung in UentropZur Vorlage · 1156/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anfrage 1156/20_AF Fragen zur ärztlichen Versorgung im Stadtbezirk Uentrop an den Bezirksvorsteher gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Untersuchung von Strategien zur Bekämpfung der Hausarztproblematik.
Die Bezirksfraktion bittet die Verwaltung der Stadt Hamm zu prüfen, ob Konzepte aus Nachbarkommunen reflektiert werden können. Als Beispiele werden hierbei der Arzt-Lotse der Wirtschaftsförderung im Kreis Soest, das Hausarzt-Stipendium im Kreis Unna sowie das Medizin-Stipendium des HSK angeführt. Zudem wird auf die Existenz einer interkommunalen Initiative im Raum Südwestfalen verwiesen, die eine kommunenübergreifende Betrachtung verfolgt.
Des Weiteren wird die Verwaltung nach der Begründung für die Einschätzung gefragt, dass in Hamm keine vergleichbaren Programme oder Koordinierungsstellen benötigt werden. In diesem Zusammenhang wird die Vorlage um die Bereitstellung von Zahlen ergänzt, die belegen sollen, ob in Hamm keine Unterversorgung mit Ärzten vorliegt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob seitens der Stadt Hamm Überlegungen zu einer überregionalen Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen innerhalb eines Netzwerks bestehen.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- I.Bürgeranregung
- 1.Eilantrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Antrag auf langfristigen LärmschutzZur Vorlage · 0336/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0336/20_AR hat die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop eine Anregung der Anwohner des Dambergskamp sowie der Straße Auf dem Placken eingereicht. Die Anwohner beziehen sich auf die veränderte Verkehrssituation in der Ostwennemarstraße, die durch die Sperrung der Lippestraße seit dem 3. Februar 2020 und die damit verbundene Umleitung entstanden ist.
Die Antragstellenden führen an, dass das Verkehrsaufkommen auf der Ostwennemarstraße gestiegen ist. Als Ursachen für die Lärmbelastung werden der Anlieferverkehr des nahegelegenen Maximilianparks und der Westpress Arena sowie die Nutzung der Straße als Umleitung genannt. Die Anwohner weisen darauf hin, dass die Lärmwerte durch die Umleitung gestiegen sind und die Nutzung der Gärten durch vorbeifahrende Fahrzeuge, insbesondere Lkw und Motorräder, sowie durch Fahrbahnzustände erschwert wird.
Die Anregung umfasst zwei Kernpunkte: Zum einen wird die kurzfristige Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von mindestens 30 km/h für den Zeitraum der Umleitung beantragt. Zum anderen wird die Untersuchung langfristiger Lärmschutzmaßnahmen gefordert. Als mögliche Optionen werden eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung, der Bau von Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen sowie die Verwendung von Flüsterasphalt angeführt. Die Anwohner verweisen dabei auf bereits bestehende Maßnahmen im südlichen Teil der Ostwennemarstraße.
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Beratungsfolge
- 17.06.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Eilantrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Antrag auf langfristigen LärmschutzZur Vorlage · 1882/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 1882/20_ST liegt eine Anregung vor, die sich an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop richtet. Die Antragstellenden, welche Anwohner der Straßenzüge Dambergskamp und Auf dem Placken sind, beantragen eine kurzfristige Geschwindigkeitsbegrenzung von mindestens 30 km/h sowie die Prüfung langfristiger Lärmschutzmaßnahmen für die Ostwennemarstraße.
Grund für das Anliegen ist eine Veränderung des Verkehrsaufkommens durch die Sperrung der Lippestraße seit Anfang Februar 2020. Durch die daraus resultierende Umleitung über die Ostwennemarstraße zwischen Lippestraße und Alter Uentroper Weg sei eine Zunahme des Verkehrsaufkommens sowie der Lärmbelastung eingetreten. Die Anwohner führen zudem den Anlieferverkehr des nahegelegenen Maximilianparks und der Westpress Arena sowie die Nutzung der Straße als Hauptverkehrsader an. Als Ursachen für die Lärmbelastung werden unter anderem Beschleunigungsvorgänge, Motorradverkehr sowie Fahrbahmängel genannt.
Die Antragstellenden fordern eine Prüfung von dauerhaften Lösungen wie Lärmschutzwänden, Lärmschutzwällen oder dem Einsatz von Flüsterasphalt, wobei auf bereits vorhandene Maßnahmen im südlichen Bereich der Ostwennemarstraße verwiesen wird. Die Verwaltung teilte in der Stellungnahme mit, dass aufgrund der notwendigen Beteiligung weiterer Fachbereiche eine vollständige Beantwortung zum aktuellen Sitzungstermin nicht möglich sei. Eine abschließende Stellungnahme wird für die nächste Sitzungsrunde angekündigt.
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Beratungsfolge
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- J.Mitteilungen des Bezirksvorstehers
- K.Verschiedenes